Hallo Markus,
schludriges Benehmen des VM oder von ihm beauftragter Handwerker bewirken keine aussergewöhnliche Kündigungsmöglichkeit.
Hallo Markus,
schludriges Benehmen des VM oder von ihm beauftragter Handwerker bewirken keine aussergewöhnliche Kündigungsmöglichkeit.
Weil die Vermieterin will sich bei der Hausverwaltung über mich beschweren.
Was ist mit gesondert geregelt gemeint? Ich habe dazu keine weiteren EInträge im Mietvertrag bzw. Hausordnung.
Dein Vertragspartner ist nicht die HV, welche sich eher beim VM über Dich beschweren kann...
Üblich ist eigentlich der Zugang zur Wohnung, wenn mietvertraglich explizit nichts genaueres vereinbart wurde.
Hallo,
von Euch farbig gestrichene Wände sind nicht akzeptabel. Ansonsten: Besenrein und ohne Beschädigungen zurückgeben, wenn im MV explizit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Tröste Dich, Chianti, Ihr seid nicht die einzigen, die sich in eine (naja, mehroderweniger) Bruchbude eingemietet haben. Von solchen Fällen liest man nämlich - leider - öfters hier im Forum.
Was sollte ich am besten jetzt machen ?
Ich würde warten, bis an mich eine schriftliche Forderung gestellt wird.
Hallo Kalle070111,
"Heute flattert ein Brief vom Vermieter ein das ein Schornsteinfeger den Ofen überprüft hat und festgestellt hat das der Ofeneinsatz zu erneuern wäre ."
- Gibt es in den Protikollen von Mietbeginn und -ende Zustandsbeschreibungen über den Einsatz?
"Der Vermieter hat die Firma xy damit beauftragt ."
- Zunächst hat er Dir Gelegenheit zu geben, einen von Dir zu vertretenden Mangel zu beseitigen.
"... das er diese Rechnung an mich weiterleiten werde ."
- Das kann er gerne machen...:) Wer die Musik bestellt, der ... .
"Darf er diese Kosten jetzt überhaupt noch auf mich auslegen ?"
- Soo einfach geht das nicht, meine Bedenken habe ich ja mitgeteilt.
"Der Ofen wurde nicht oft genutzt sprich er hat noch den selben Zustand wie am Anfang des Mietverhältnisses ,"
- Beweise....
Mich würde nur interessieren, ob ich es zahlen muß oder nicht.
Es fühlt sich einfach unrecht an, und der Vermieter ist uneinsichtig.
Der VM ist verpflichtet, dem M auf Verlangen Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalunterlagen zu gewähren.
Das Probem ist, dass es hier um eine Menge Öl geht.
Jein, es geht um eine Menge Euronen. Bei Anwendung des von mir erläuterten (Geld-)Abflussprinzips dürfte nichts unkoscher erscheinen.
Hallo OHHA,
in Heizkostenabrechnungen sind die Liter an Öl bzw. m³ weniger wichtig.
Der Vermieter kann in solchen Fällen rechtssicher ausschliesslich die Beträge umlegen, die er im Abrechnungszeitraum an die Versorger geleistet hat. Dann würde er auch nicht in den Verdacht geraten, evtl. "falsch" gerechnet zu haben (Anfangsbestand, Zutankungen, Endstand, und dann noch die entsprechenden unterschiedlichen Literpreisen dazu).
Ciao Chianti,
auch ich sehe hier keine Möglichkeit zu Euren Gunsten bzgl. einer Betriebskostennachzahlungsreduzierung.
missmoos:
""die vermietung sagt uns wir sollen uns an die bauleitung wenden, ..."
- Euer Ansprechpartner ist einzig und allein Euer Vermieter ("Mietvertragspartner").
"könnt ihr mir vielleicht noch verraten auf welchen zeitraum sich die mietsminderung bezieht?"
- Unter Vorbehalt: Seit der VM von den aktuellen Minderungsgründen weiss, aber rückwirkend ist auch so 'ne Sache... Vielleicht weiss jemand anders mehr.
Hallo fuchs73,
bis jetzt kann man Deine Frage nur so beantworten, wie es mein Vorredner machte, und der Brief von Techem war erwartungsgemäss.
Hast Du mal die Abrechnungsdaten mit den HKV-Anzeigen verglichen?
Welche Art von HKVs habt Ihr?
Womit wird geheizt?
Was meinen andere betroffene Mieter?
"Die Mieter sind darüber informiert, dass im Frühjahr 2013 Ausbauarbeiten am Dachgeschoss des Hauses stattfinden, daraus ergibt sich kein Recht zur Mietminderung."
Diese Bedingung ist meiner Meinung nach rechtswidrig.
BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.
Ich schliesse mich der gesetzlichen Regelung an.
Dem Fragesteller empfehle ich, Protokoll zu führen: Wann ist Was passiert, Wie hat es sich ausgewirkt, Wer ist Zeuge? Beweisfotos mit Datum wären sinnvoll, für weniger hilfreich halte ich die "ausschmückenden" Ausdrücke.
Wortlaut der Kündigung: "Ich kündige Ihnen wegen Eigenbedarf." Mehr steht in der Kündigung nicht.
Kannste klemmen. WAS überhaupt "kündigt" er?![]()
@Vermieter's letzten Satz sollteste (ebenfalls) beantworten.
Hallo nerg,
die Berechnung des Ölverbrauchs bereitet oft Schwierigkeiten, und oftmals(?) geraten da Vermieter in Versuchung - womit ich nichts Konkretes gesagt haben will.
Da wäre grundsätzlich Anfangsstand + Zutankungen - Endstand (oder mache ich jetzt einen Denkfehler, ich habe ja gottseidank Gas) zu berechnen mit den jeweils dazgehörigen Preisen.
Die 30% Grundkosten sind, wie schon angedeutet wurde, nicht auf die Personenzahl, sondern die jeweiligen Mietflächen zu beziehen.
Bei meinem Vermietobjekt waren die Gaspreise im vergangenen Abrechnungszeitraum (auch) höher als im vorangegangenen Zeitraum, verbunden mit einem höheren Verbrauch. Das läppert sich...
Das kann man auch anders sehen.
Da der Mietzins direkt an den (Haupt-)VM geht,
scheint ein mündlicher MV mit dem (Haupt-)VM zu bestehen.
Und eben nicht mit der (Haupt-)M.
Richtig, diesen Basar kann man sehen wie man will, denn, WER die Miete für jemanden zahlt, muss noch nicht mal etwas mit dem Zahlungsempfänger zu tun haben. Das könnten - Gott bewahre - auch Du, er, sie, es oder ich sein...
Hallo bliithe,
"tolle" Verhältnisse...
habt Ihr dort.
Hier wäre zu prüfen, wer mit wem einen Mietvertrag, schriftlichen als auch mündlichen, hat, und wie darinnen die Vereinbarungen sind. Besonders toll bei mündlichen MV...
Hallo Diddi,
Fristenregelungen wurden vom BGH gekippt.
Zurückzugeben ist m.E. die Mietsache ohne Beschädigungen bzw. krass gestrichene Wände, aber besenrein.
Und die wird der Vermieter mit Sicherheit nicht haben, bzw. aus dem Gedächtnis nachreichen. Lass dir mal zeigen, was der Vermieter an der Heizung gereinigt hat, was 300,- € kostet. Da müsste er schon die lackierten Flächen mit Hartwachs und die Messingverschraubungen auf Hochglanz poliert haben.
Aber glaube mir, nichts von beiden wird passiert sein, dein Vermieter wollte nur Schoppengeld machen. Und Brunata prüft nicht auf Plausibilität.
Und @Pilatus wird nicht Belege anfordern (steht ihm nicht zu) sondern Einsicht in Originalbelege begehren. Zum Treffen wird er dem VM einen Ausdruck hiervon mitbringen: § 263 StGB Betrug - dejure.org und sich dann das dumme Gesicht des VM betrachten.
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