Beiträge von Berny
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Hallo mieter12345,
gibt es vom Einzug ein ausführliches Übergabeprotokoll?
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Durlacher:
"Als Begründung mich nun eventuell zu kündigen wird angeführt, daß man mit anderen neueren Mietern sogenannte "Kündigungsausschlüsse" vereinbart hat,"
- Ob sowas rechtlich wirksam sein kann, weiss ich nicht, wäre aber m.E. letztendlich egal."es wird hier jedoch erst mal um Bestätigung eines Besichtigungstermin ersucht und dann schon mal die 6 monatige Kündigungsfrist erwähnt...
Ich selber habe im Herbst das Mietverhältniss schon 8 Jahre, wohnte jedoch zuvor schon..."
- Nach 8 Jahren in derselben Wohnung sind es 9 Monate."werde natürlich dann einen Anwalt ersuchen, wollte nur vorab Infos sammeln."
- OK. -
Bauftragen Sie mit Ihrem Problem einen Anwalt.
... welcher auch überprüfen möchte, ob die Voraussetzungen des § 263 StGB erfüllt sind. -
Versuchte Rechtfertigung von mir, weil ...
OK, ist erledigt. *streichel*:) -
Konnten Sie auch nicht, weil Sie nicht ernsthaft gesucht haben. Das übernehmen solch Dumme wie ich gern für Sie.
Na, dann mal zu...
Btw, ich bin mir diesbzgl. auch unsicher... -
Ich denke auch, wenn das Schreiben nachweislich ...
Der ratlose Fragesteller scheint wohl ratlos zu sein...
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hier geht es doch garnicht darum, dass ich mithilfe der Kinder mehr Geld erhoffe, sondern darum, wenn ich mit meinem Mann alleine wohnen würde, und wir dann auch noch den ganzen Tag auf Arbeit wären, würde mich das weniger jucken. aber dem ist leider nicht so. Ich bin mit den Kindern den ganzen Tag hier und muss das ertragen. Und um Mietminderung geht es mir auch nicht, sondern darum, wofür die Versicherung aufkommen muss.
Wenn Dir um Schmerzensgeld geht, sollteste Dich von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen. -
... ist diese nun Defekt. Das war mir beim unterzeichnen des Mietvertrages auch bekannt und die Vermieterin teilte mir mit, diese schnellstmöglich Reparieren zu lassen, da ich sonst nicht bereit gewesen wäre die Wohnung anzumieten.
Pech4U, denn die Instandsetzung der Markise wurde wohl im MV nicht vereinbart? -
Hallo CurlySue30,
wie mein Vorredner bereits sagte:
1. Schriftliches Mieterhöhungsverlangen vom Vermieter, 2. Schriftliche Zustimmung vom Mieter, 3. sonst läuft nix.
Du musst aber Deine VM nicht rechtsaufklären (das ist ihr selbst überlassen), sondern ich würde ihr mitteilen, dass mir eine rechtskräftige Mieterhöhung unbekannt ist. -
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URI3L:
"Als der Nachmieter fest stand, haben wir mit ihm vereinbart, dass er den Laminatboden übernimmt (haben wir schriftlich!).
2 Tage (!!!) vor Wohnungsübergabe bekamen wir einen Anruf von den Nachmieter: "Wir übernehmen nichts in der Wohnung!!!""
- Macht doch nichts. Die schriftliche Vereinbarung galt, m.E."Verärgert haben wir dann den Laminatboden entfernt und ...."
- Selbst schuld. Tut mir leid. -
Berny
boah langsam nervts bissel
Ob 28.4. oder arschgeleckt Bonanza ist egal.
Berny, was sollte uns dein sinnloses Posting eigentlich sagen?
Selbst nachdenken könnte weiterhelfen... -
Gott was kompliziert. Wenn der Termin des Einwurfeinschreibens nachweist, dass die Kündigung rechtzeitig "in den Einflussbereich" also Briefkasten des Vermieters gelangt ist,
Denk' mal nach, was Du da von Dir gibst: Der "Termin" eines Schreibens wird regelmässig oben rechts angegeben. Das war's.
Hat also überhaupt nichts damit zu tun, ob und wann es abgeschickt, geschweige denn zugestellt wird. -
Ich weiß allerdings nicht ob dem Vermieter diese Reparatur ausreicht.
Könnt ihr mir vielleicht sagen wie das rechtlich aussieht?
Da würde ich versuchen, mit dem VM zusammen eine Lösung zu finden. Ein Recht auf eine Erneuerung a la Flatrate gibt es glaube ich nicht, genaueres werden im Falle des Falles RAe und Gutachter wissen. -
Hallo Zrael,
welche Antwort erwartest Du nun? Du bist nun der zweite User, dem ich heute empfehle, auszuziehen, wenn sonst nichts hilft.
Ich weiss, ist Scheixxe, aber Wunder dauern eben...:( -
Hallo Robert,
m.E. genügt besenrein und ohne Beschädigungen. Wände habt Ihr ja nicht bunt "verschönert?!"
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der Brief wurde per Einwurfeinschreiben versendet
Also doch... Und was sagt die Sendungsverfolgung, den Link haste ja?? -
Ist denn die DHL Sendungsverfolgung Beweis genug oder reicht das nicht ?
Geht schlecht, da ein Brief selten als Paket befördert wird...
Was Du meinst, ist https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html
Aber am besten ist natürlich, wenn es im gleichen Ort ist, das bereits Gesagte.
Du hast ja jetzt einen Monat länger Zeit, die alte Wohnung so herzurichten, dass es keine Reklamationen geben wird. Evtl. mit dem HM mal eine Vorabnahme machen. -
Anyway sind wir dabei von hier auszuziehen, erstens wegen der Situation mit der Lärmbelästigung und auch noch wegen anderen Gründen.
Hi,
ich weiss bspw. dass die Polizei, wenn der Mieter mehrmals dumm auffällt, in einer westdeutschen Grossstadt die Lärmquelle sicherstellt. Wünsche guten Umzug. Kannst ja mal dem VM den Grund des Auszugs mitteilen.
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