Beiträge von Berny
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Aber ist es nicht so, dass eine Zusammenstellung der Gesamtkosten in die Nebenkostenerklärung gehört? Ich habe als Position nur ~16.000€ Heiz-/Wasserkosten und daneben wieviel mein Anteil beträgt. Ich sehe allerdings nicht, wie sich diese 16.000€ zusammen setzen.
Richtig. Aufgeführt werden müssen: Betriebskostenart, Abrechnung nach ..., Gesamtjahresbetrag, Dein Anteil. -
Möchte gerne wissen, ob ein Mieter fristlos kündigen kann, wenn der Vermieter die Kaution erst nach einem Jahr insolvenzsicher angelegt hat. Vorher war die Kaution nur auf einem normalen SPARBUCH angelegt. Dies aber aus wirklicher Unwissenheit der Vermieterin ( ältere Dame, erstes mal vermietet)?
Eine wissentliche oder unwissentliche bestimmungswidrige Anlage der Mietsicherheit hat überhaupt nichts mit dem Kündigungsrecht des Mietvertrags zu tun. -
Euer alleiniger Verhandlungspartner/Vertragspartner ist Euer Vermieter.
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Dann muss ich "mal wieder" mit meinem Vermieter tel.
Du hast ja wohl selbst ein Exemplar Eures MVs?? -
Hallo Fluxx,
sind diese Kosten im MV als von Dir zu übernehmen ausgewiesen? -
Durch einen entstehenden Unterdruck (lange Geschichte) führt das dazu, dass nach dem Spülen und öffnen des Stöpsels Wasser unter dem Waschbecken in der Küche austritt.
Das Wasser läuft nur aus, wenn man das Spülbecken auch benutzt.
Wo -genau! - tritt Wasser aus? -
hey,
muss nach dem Mietrecht im Bad ein Abfluss vorhanden sein?
Nein , muss nicht. -
Wer dann noch glaubt jeden Tag unter der Dusche sein zu müssen, muß sich nicht wundern ob des Schimmels.
Vielleicht sollte statt des Wassers lieber Hirn regnen. -
sorge min einmal in der Woche für Durchzug in der ganzen Wohnung um das Bad (was ja selber kein Fenster hat) mitzulüften.
Einmal die Woche?! Wie grosszügig...
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sie müsste ja wissen, dass sie als VM verpflichtet ist, uns eine eigene Abrechnung zu stellen.
... wozu sie - vorausgesetzt, der Abrechnungszeitraum entspricht dem Kalenderjahr - bis zum 31.12. noch Zeit hätte. -
Ich würde trotzdem den Vermieter informieren, bevor Sie den Klempner beauftragen. Falls doch ein neuer Spülkasten benötigt wird und noch Stundenlohn/Anfahrt des Klempners hinzukommen, besteht die Möglichkeit, dass die Rechnung sogar 80,-€ übersteigt. In diesem Fall müsste der Vermieter dafür aufkommen.
Es soll sogar Leute geben, die es schaffen, innerhalb einer halben Stunde einen popeligen Spülkasten selbst auszuwechseln. Die 20 Ocken würde der VM sicher gerne erstatten. -
Wo soll das nachzulesen sein? Auf diese Dinge hast du ein Anrecht: Zu den Mindestanforderungen bei Wohnraum gehören regelmäßig: Strom- und Wasseranschluss, Ablauf und Toilette, ausreichender Wärme- und Schallschutz. Von Internet lese ich da nichts.
Mietrecht: Telefon, Telefonanschluss
... und inzwischen lässt sich das alles heutzutage auch per Funk bewerkstelligen. Mit den Kosten hat der VM nichts zu tun. -
um den Mietpreis für eine Wohnung mit 2 Bädern niedrig zu halten haben wir den potentiellen zukünftigen Vermieter darum gebeten ein renovierungsbedürftiges Bad nicht zu erneuern. Dieser hat vorgeschlagen eine Klausel im Mietvertrag aufzunehmen, dass im Falle eines Wasserschadens (alte Rohre) das besagte Bad stillgelegt wird. Das würde bedeuten es steht nur noch ein Bad zur Verfügung.
Ist diese Klausel rechtlich in Ordnung?
Solch' eigenartiges Zeugs habe ich noch nie gelesen. Wie sieht es denn mit der Verfahrensweise bei Folgeschäden aus? Für rechtliche Prüfungen solcher Vertragsklauseln gibt es Fachanwälte, die sowas für "kleines" Geld machen. -
Hallo Anais,
dies ist ein Mietrechts-Forum. Ich wüsste nicht, im Mietrecht etwas über Internetzugänge gelesen zu haben. Vielleicht bekommste in Telefon-Shops, die man ja an jeder zweiten Strassenecke findet, erschöpfendere Auskünfte.
Abgesehen davon meine ich doch, dass eigentlich jedes Haus bzw. jede Wohnung in der Republik zumindest die Kupfer-Doppelader haben müsste. -
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Hallo Bernd,
auch hier: alleinige Mieterangelegenheit.
Er kann sich ja bei allen Industrien auf dem Globus und letztendlich bei der Sonne beschweren, dass die Einflüsse die Markise schädigen. -
Hallo Bernd,
das ist m.E. alleinige Mieterangelegenheit.
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Hallo nerg,
jeder Betroffene sollte einen eigenen Brief schreiben.
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Türen, Heizkörper und Decke, sofern diese nicht durch Sie verändert wurden, halte ich nach 1 1/2 Jahren noch nicht für renovierungsbedürftig.
Wenn Du wüsstest, WAS manche Leute so "schaffen"...
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