Das freut mich auch für alle Leute die dir jemals etwas geschickt haben.
Yupp, die Rosen bekommen sie dann später im darauffolgenden Zustand wieder zurück...
Das freut mich auch für alle Leute die dir jemals etwas geschickt haben.
Yupp, die Rosen bekommen sie dann später im darauffolgenden Zustand wieder zurück...
Martin1981:
"wir sind am 01.09.2011 in eine Altbauwohnung gezogen und haben zum 01.08.2013 unseren Mietvertrag gekündigt,"
- Du meinst wohl den 31.07.2013?
"... erhielten wir vom Vermieter einen Brief, den ich im Folgenden zitieren möchte: "Gemäß BGB haben Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ... alle sich aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen, insbesondere die Schönheitsreparaturen, zu erfüllen.""
- Äusserst schwach von dem guten Mann. Er hätte auch den § nennen sollen. Dass der Mieter bis zum Mietende alle Rechte und Pflichten behält, ist wohl selbstverfreilich.
"Im Mietvertrag steht unter Schönheitsreparaturen Folgendes:
§4, 6
Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen zu tragen.
Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper, einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von Innen. [...]"
- Das ergibt sich sinngemäss schon aus § 435(?) BGB und besagt weiterhin nichts.
"Ist diese Klausel seitens des Vermieters rechtswidrig?"
- Ich würde sagen: Nein.
"Kann er mich, auch aufgrund der Mietdauer von 23 Monaten, zu diesen Schönheitsreparaturen verpflichten?"
- Die Mietdauer spielt keine Geige. Es gibt "Mieter", die schaffen noch ganz andere Sachen...
"Farblich haben wir in der Wohnung nichts verändert,"
- Sehr wichtig zu wissen.
"an einzelnen Stellen müsste man aber mit weißer Farbe streichen (kleinere Stellen, nix Großes)"
- Sehe ich als nutzungsbedingte Gebrauchsspuren. Beschädigungen, bspw. Bohr- + nagellöcher würde ich auf jeden Fall zuspachteln. Gibt's als Fertigspachtel in Tuben zu kaufen für 2-3€. Hatte zuletzt Al*i, sowas sollte in keinem Haushalt fehlen.
Keine näheren Vereinbarungen im MV?
Hallo Louis89,
mietrechtlich wird man Dir hier wohl kaum weiterhrlfrn können.
"Über mir wohnt ein Typ (Ende 20). Ich muss gestehen, dass ich mich hier noch nicht vorgestellt habe. Leider höre ich von Ihm jedes Gespräch, jeden Schritt - sogar wenn er Nachts gähnt kann ich es hören.
Ich glaube nicht, dass ich ihm das Laufen/Gähnen ab 22:00 Uhr verbieten kann.
Ich möchte mich nächste Woche vorstellen und evtl. das Thema sofort ansprechen (mit nem Bierchen in der Hand)."
- OK, viel Glück!
"Nur wie könnte ich an die Stiftung herantreten? Vllt. eine bessere Dämmung wünschen?"
- Versuch' es!
"Oder gibt es hier andere Möglichkeiten? Eine Mietminderung wäre natürlich auch schön,"
Vergiss' es, Du hast die Wohnung so wie sie ist angemietet.
Bei mir bekommt der Absender eine Antwort in derselben Form.
Guten Abend, eine Frage hätte ich noch.
Die Zahlungsaufforderung bzgl. dem Teppich ging bei mir per Brief ein. Das mir nur ein Angebot nicht ausreicht und ich eine richtige Rechnung oder anderen Nachweis brauche habe ich per Mail mittgeteilt.
Das hatte ich auch in der Vergangenheit immer so gehandhabt, wenn z.b. irgendetwas mit den Abrechnungen nicht gestimmt hat.
Bin jetzt gerad doch etwas am Überlegen, ob so was z.b. vor Gericht anerkannt wird.
Ich weiß, dass Nebenkostenabrechnungen z.b. auch per Mail zugestellt werden können, eine Kündigung aber schriftlich erfolgen muss.
Wie ist das aber bei einem Widerspruch?
Wem oder was willst Du widersprechen?
wir sind am 01.09.2013 in eine Altbauwohnung gezogen und haben zum 01.08.2013 unseren Mietvertrag gekündigt,
Nach dem ersten Satz habe ich aufgehört weiter zu lesen.
Hallo Rastlos,
btw, auch den 31.11. gibbet nicht. Du kannst übrigens eigentlich JEDEN Vertrag zum nächstmöglichen Termin ohne Angabe eines Datums kündigen. Die Termine ergeben sich regelmässig aus Gesetzen, AGBs o.ä.
Der VM hat Dir ja "den nächstmöglichen Termin" bereits bestätigt. Er wurde hier auch bereits genannt, also nach § 573 BGB der 30.09.2013.
Es geht darum, dass die Vermieterin, gleichzeitig die Pauschale um 50% erhöht.
Aha, mal so locker nach Gutsfrauenart...?
Da müsste mal im MV nachgeschaut werden, was da über die BK vereinbart wurde. Ich war jetzt von den üblichen Verhältnissen ausgegangen.
Wenn im Mietvertrag die BK gesondert ausgewiesen sind, kann der VM Zustimmung zu einer Erhöhung der Nettomiete erbitten/verlangen.
Die BK können nur nach einer erfolgten BK-Abrechnung angepasst werden, bspw. Jahresbetrag / 12 plus geringfügige Aufrundung.
Muss ich mich mit 10€ zufrieden geben ?
Hallo Vera,
das kann Dir hier vom grünen Tisch mit oder ohne Kristallkugel niemand sagen.
Vielleicht helfen Dir ein Fachanwalt für Mietrecht und ein Sachverständiger weiter. Kosten hierfür dürften garantiert im 4-stelligen Eurobereich sein.
Infos liefert auch Dein Freund aus Oregon: [url=http://www.google.de/#gs_rn=18&gs_r…iw=1170&bih=581]Google[/url]
Wolfstraum:
"Beim Auszug wurden einige Mängel gefunden. Unter anderm das Bad müsste gestrichen werden, was ich akzeptieren kann. Mein Fehler das nicht gleich nach Mietbeginn sofort anzugeben. (Allerdings hat man mir auch eine andere als die besichtigte Wohnung gegeben, ist eine Apartment-massen-haus.)"
- Aha, *kopfkratz*, von wv. Wohnungen sprechen wir denn nun?
"Daher werde ich die Kosten für die Renovierung dort auch übernehmen."
- Klar, wo Du ja die Wohnung so gut wie nicht genutzt hast...
"Allerdings wurde mir aufgetragen (da laut Mietvertrag) auch den Rest der Wohnung frisch zu streichen."
- Klar, wo Du ja die Wohnung so gut wie nicht genutzt hast...
"Da die Wohnung nie benutzt wurde ist sie in gutem Zustand, wie frisch gestrichen."
- Na, prima!
"Und weder sehe ich ein dafür zu zahlen (alles!) das sie es machen lassen noch es selber zu machen."
- Wenn das so ist, dann ich auch nicht.
- Gibt es von der hier in Rede stehenden Wohnung überhaupt ein ÜbernahmeProtokoll vom Mietbeginn?
- Wenn ja, was ist dort vermerkt?
"Im Anhang noch 3 Auschnitte aus dem Mietvertrag, die einzigsten die ich zu diesem Thema gefunden habe."
- Formularklauseln, Fristenpläne, unangemessene Benachteiligung des Mieters: durchaus angreifbar.
- Dein Freund aus Oregon hilft: [url=http://www.google.de/#gs_rn=18&gs_r…iw=1170&bih=581]Google[/url]
thothie:
"Selten so einen unqualifizierten Mist gelesen."
- Da hast Du völlig recht!
"Ich könnte ihnen jetzt ein paar Gesetze und Urteile um die Ohren hauen,"
- Prima!! Ausdrucken und zum Rechtsanwalt zur Beratung mitnehmen. Und nicht vergessen: Sachverständigengutachten anfordern.
"... zumal Sie mir eher trollhafte Motive haben sich hier einzubinden,"
- Gib' ihm Saures!!!
"Ich bin nicht weiter an Ihren "Ratschlägen" interessiert!!
- Ist schon verständlich... Aber bedenke bitte, dass es ihm das Herzelein brechen könnte...![]()
Richtig. Dürfte sich aber bei 7 Monaten um einen verschwindend geringen Betetrag handeln.
Das ist richtig, hier sollte es jedoch um's Prinzip gehen: Der Gegner soll nicht denken, ich wäre nicht informiert.
Kann schon sein, dass sie das "extra" terminlich nicht entgegen kommt, aber aufregen nützt jetzt nichts. Wenn sich bei mir 2 Mal im Jahr Heizungs- bzw. Wasserableser ankündigen (zwischen 8 und 14 Uhr oder ähnliche Scherze sind das ja immer), muss ich als Mieter für die jeweiligen Tage auch Urlaub nehmen. Das ist nun mal so.
Für meine Immobilie gibt's seit zwei Jahren einen neuen Provider mit neuen Funk-HKVs.:p:)
Die Kaution muß Dir der Vermieter zurückzahlen.
Zuzüglich der Zinsen (für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist), egal, ob die Kaution angelegt wurde oder nicht.
Hallo erstmieter,
als Erstmieter kann es natürlich passieren, solche Erfahrungen machen zu müssen.
Willkommen im wahren Leben...![]()
Ich würde jetzt schriftlich nachweislich zum nächstmöglichen Termin kündigen, denn ich schätze, dass dieser VM alles Mögliche nach dem Motto "Gier frisst Hirn" weiter versuchen wird.
Naja. Trotzdem sollte man nicht vergessen, dass der Vermieter Hausfriedensbruch begeht, wenn er die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters betritt. Egal ob die Wohnung bewohnt ist oder nicht. D.h. das eine fristlose Kündigung aufgrund des Hausfriedensbruchs sehr wohl möglich ist.
Das wäre zweifellos eine Möglichkeit, evtl. des VM's Entscheidungsfreudigkeit zu beschleunigen... Mir kommen da so Gedanken... § 123 StGB...
b.Reindl:
"in dem nicht beweizen der unteren Wohnung des Vermieters und dieses mit der kostenaufteilung 50/50 wohl gerechter wäre als bei 30/70 und rechtlich wohl der Spielraum zwischen 50/50 bis 30/70 doch besteht."
- Falsch. Die ganze Immobilie ist einheitlich abzurechnen. Ob etwas gefühlt ungerecht oder unlogisch erscheint, interessiert den Gesetzgeber nicht. Zur Info die HeizkVO, hier in § 7 der erste fett gedruckte Satz für Dich: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem
"Es ist halt seltsam
Wir zahlen halt 2960.-€ - 340.-€ sonstiges Müllabfuhr, Kaltwasser + Kanal usw.
Der Nachbar 1640.-€ - 340.-€ sonstiges
der Vermieter 460.-€ = 30% Betriebskosten(Warmwasser wird ihm erst gar nicht angerechnet) was so ja ok ist da er ja kaum da ist.
von der Gesamtrechnung zur Heizung hat"
- Dazu kann hier nichts gesagt werden, da die BetrkAbrechnungen hier nicht vorliegen.
..., denn SIE haben ein Problem!
Hey hey, Koli, mal OT:
Zu Mr. Ford kam seinerzeit einer seiner Arbeiter in's Office.
Noch bevor er anfing, fragte ihn der grosse Boss: "Did you come to solve a problem - or are you part of it?"
Hallo b.Reindl,
auch ich schätze, dass die HK-Abrechnung so korrekt ist.
30/70 ist vorgeschrieben.
Auf die (Nicht-)Nutzung der anderen Wohnungen hast Du keinen rechtlichen Einfluss.
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