Da Asbest auch für den Innenausbau verwendet wurde, kann er dort in nahe zu jedem Material z.B auch der Spachtelmasse oder dem Innenputz untergemischt sein.
Das macht doch nichts...., solange nicht dran gewerkelt, gerüttelt usw wird.
Da Asbest auch für den Innenausbau verwendet wurde, kann er dort in nahe zu jedem Material z.B auch der Spachtelmasse oder dem Innenputz untergemischt sein.
Das macht doch nichts...., solange nicht dran gewerkelt, gerüttelt usw wird.
Hallo Ingenieur,
es sollte auch unterschieden werden zw. Renovierung, genauer hier: Instandsetzung von fehlerhaften Fliesenfugen (VM-Sache nach § 535 BGB), und energetischer Sanierung/Wohnwertverbesserung, welche auf den Mieter mit 11% umlegbar ist.
Ansonsten sind Stromkosten natürlich eure finanzielle angelegenheit, ihr benutzt ihn ja auch?
Was willst du hören, warmes Wasser kostet halt Geld?
Wohlfühl-Flatrate ebenfalls...
Nein, eine zugunsten des Mieters getroffene Regel wird duruch gesetzliche Regelungen nicht verschlechtert.
Wird nicht verschlechtert ODER kann nicht verschlechtert werden?
mal ein Versuch, Licht ins Dunkel zu bringen.
Dachbodenanteil oder Dachbodenabteil ist hier die Frage.
... und die beiden Bachstuben liegen auch noch ausgerechnet nebeneinander, postfaktisch weniger günstig...![]()
Hallo TommyLee,
ich würde für die Dauer der Nichtnutzbarkeit in ein angemessenes Hotel ziehen, vorher jedoch einen Mietrechtsanwalt konsultieren.
Ich habe meine Wohnung Ende Januar, fristgerecht zum 30.4.2017 gekündigt.
Muss ich die Miete für März und April zahlen?
vielleicht bekomme ich eine angemessene Antwort.
Und die wird sein, dass Du bis zum Mietende die volle Miete zu zahlen hast. (das war meiner LG seinerzeit ebenfalls so ergangen:eek:)
aaah ja, also doch! Und daß es in diesem Beschluß um Aufrechnung von Mietkaution später als 6 Monate nach Auszug geht und in meinem Fall um NK-Abrechnung; kann man daß so einfach 'austauschen'? Dann wäre die Verjährung ja unwirksam (oder so)... Danke und Gruß, Alexa.
Tipp: Verjährung und Verfristung studieren.
Unser Warmwasserspeicher wird mit Nachtstrom betrieben.
Für mich ein Ausschlusskriterium.
Hallo MichaelFra,
Mietrecht kennt nur Vermieter und Mieter. Sollten sich mehrere M eines gemeinsamen MV untereinander uneins sein, müssen sie das intern selbst lösen. Kündigen könnten sie jedenfalls nur zusammen.
"wir spielen nun aber mit dem Gedanken, es zu schaffen, unserem Mitbewohner zu kündigen, sofern es möglich ist."
- Ist also nicht möglich. Entweder alle kündigen (oder werden gekündigt).
"Wäre es rechtsmissbräuchlich, vor Kündigung des MV als GbR mit dem Vermieter einen Folgemietvertrag für A und B abzuschließen um somit i.E. C "rauszuwerfen"?"
- Wenn alle M gemeinsam kündigen, steht es jedem frei mit dem VM einen neuen MV abzuschliessen (zu versuchen).
"Wer muss die Kosten für einen möglichen Prozess ..."
- Der/die Verlierer.
"Über C läuft Telefon und Internet. Es ist vorgekommen und kann auch wieder vorkommen, dass dieser das Wlan Passwort ändert um seine Meinung durchzusetzen."
- Ist privates Vertragsrecht.
Ebenfalls ohne Gruss:
Der VM hat die Pflicht, die Kaution binnen sechs Monate nach der Rückgabe der Mietsache - bis auf einen Sicherheits-Betrag ~2-3 mtl. BetrkVZ - abzurechnen.
Ob sich die Streiterei lohnt, musst Du selbst entscheiden. Hier gibt es nur Meinungen, keine Rechtsberatung.
Soll er seinen Anwalt also selbst bezahlen.
So handhaben es Anwälte m.W. grundsätzlich: dem Gegner zunächst mal eine Rechnung beifügen (ohne Adressat) in der Hoffnung, dass er zahlt. Bei Erfolglosigkeit wird dann der eigene Mandant zahlen (müssen):p.
Hallo clasius,
[Ironie on] Vergiss bitte nicht die Ansprüche der Ärmsten der Nation, der Anwälte: JeStreitwert, desto Geld. [Ironie off].
Mit dem aus diesem thread, wozu Du auch schon zu geantwortet hast: https://forum.mietrecht.de/thread/12116-V…d-mehr!-HILFE!/
Ergo würde ich kündigen.
Für uns steht fest, einen solchen Mietvertrag werden wir nicht unterzeichnen.....
Dann isses doch gut...
(btw, wie würdest Du als Vermieter handeln v.a. in Angesicht der Tatsache, dass er mglw. schon mit überlassenen Möblierungen schlechte Erfahrungen gemacht hat...?)
Was gibt es noch für Möglichkeiten was uns entlastet.
Eigentlich sind wir hier neutral...
mit jemandem zusammen gewohnt. Diese Person ist dann ausgezogen, wir hatten beide zusammen auf einer Kündigung unterschrieben
Sodann hatte ich mich dann aber doch dazu entschieden, in der Wohnung zu bleiben und habe dies lediglich mündlich dem Vermieter mitgeteilt, aber habe dann nie einen neuen Mietvertrag bekommen
Interessant, Du wohnst dort also schwarz???
Hallo Nilson,
Dir ist doch wohl bekannt, dass der VM verpflichtet ist, dem M auf Verlangen sämtliche der BK-Abrechnung zugrunde liegenden Unterlagen im Original vorzuzeigen. Interessant wäre auch zu wissen, was mietvertraglich über die BetrKosten vereinbart wurde.
J.S,
ein Asbesttest wird nicht beantragt, sonder grundsätzlich (auf eigene Kosten) beauftragt.
Hallo Gressei,
was der VM im Schilde führt, dürfte wohl klar sein...
Wenn der Bewohner nicht freiwillig ausziehen sollte, müsste der VM ihn 'rausklagen (welches je nach Belastung der Gerichte seine Zeit dauern kann...:p)
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