Ich würde Ihnen hier einen Fachanwalt ans Herz legen wollen.
... könnte auch eine Fachanwältin sein...
In diesem Forum sind die hilfreichen Geister doch eher auf Wohnraummietrecht "spezialisiert".
Ich würde Ihnen hier einen Fachanwalt ans Herz legen wollen.
... könnte auch eine Fachanwältin sein...
In diesem Forum sind die hilfreichen Geister doch eher auf Wohnraummietrecht "spezialisiert".
Ja aber recht kürzer gings hier leider nicht -.-
Naja, je länger der Text, desto länger die Gesichter der Leser...
Hallo PeterPan2,
nehmen wir folgenden fiktiven Fall an..., der betroffenen Mieter hat den Gier-frisst-Hirn-Vermieter gefragt, ob er sich dabei wohl fühlt, was hätte denn der VM fiktiv geantwortet?
Roemi:
"Seine Aussage: der VM hat eine korrekte Kündigung eingereicht und somit Verfügungsgewalt über seine Immobilie. Die Trennung der Eheleute und deren genaue Begründung soll dazu reichen.
Einen Widerspruch will er nicht für uns einlegen."
- Mglw. wird er wissen, warum.
"Er hat uns geraten, unsere Wohnungssuche zu dokumentieren, damit am Ende der Kündigungsfrist (30.09) möglicherweise eine monatsweise Verlängerung wirksam wird."
- Wäre doch eine Möglichkeit, oder?
"Wir haben eine Rechtsschutzversicherung. Sollten wir einen anderen Anwalt befragen, und diesen dann über die Versicherung "bezahlen lassen"?"
- Ich schätze, da wirst Du Pech haben. Morgen kannste ja mal den Schadenssachbearbeiter Deiner RSV anrufen...
Die Punkte ja, aber nicht die Art wie der Vermieter abrechnet
Bei c12 scheint es sich um einen sogenannten Wulff-Taktik-User zu handeln: Nach VIERUNDZWANZIG Postings hat er immer noch nicht alle erforderlichen Fakten herausgerückt.
Ich bin dann mal weg.
Ja, aber so wie ich das verstehe, sind die Punkte doch gerechtfertig.
Hausverwaltungen sind keine Behörden und könne gar keine GEBÜHREN berechnen.
Schornikosten geheören in die Heizkostenabrechnungen.
Da war noch was, deshalb "warte" ich auf das nächste Bild.
[quote='1']Also die Verwaltergebühren sind noch einmal extra aufgeschlüsselt. Darunter fallen Sachen wie Gebäudeversicherung, Kaminreinigung, Kabelanschluß, etc./QUOTE]
Jetzt wird es aber lustig... Wo kann man das einsehen?
Nein Berny, zurück zu halten. Zurück zu erhalten geht nur nach Ende des Mietverhältnisses.
Uups, hast natürlich recht. Wurde von meinem vernachlässigten Hintergrund irrietiert...![]()
Ja, das geht erst nach Ende des Mietverhältnisses. Denn während der Mietzeit hat man statt dessen die Möglichkeit laufende Nebenkostenzahlungen zurück zu halten.
Zurück zu erhalten?:)
chris_mike: "ist der vermieter nich verpflichtet das bad lupenrein zu uebergeben?"
- Hast Du schon jemals in einem Gesetz oder höchstrichterlichem Urteil solch einen Ausdruck gelesen?
Ist wie beim Gebrauchtwagenkauf...: "... wie gesehen und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Mängel."
Laut Deinem Vertrag sind monatliche Vorauszahlungen vereinbart. Darüber muß der Vermieter abrechnen. Aber nicht wann und wie er will, sondern 1 x jährlich. Und auch dann wenn keine Nachzahlungen entstehen.
Mal angenommen der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr, hätten die Abrechnungen spätestens am 31.12. nach Ende dieses Zeitraumes vorliegen müssen. Also für 2010 am 31.12.2011, für 2011 am 31.12.2012 usw.
Ansonsten sind evtl. Nachzahlungen verfristet. Sprich der Vermieter hat keinen Anspruch mehr darauf. Evtl. Guthaben dagegen muß er trotzdem erstatten.
Du kannst bzw. Ihr könnt jetzt folgendes tun, den Vermieter schriftlich mit Fristsetzung auffordern alle Abrechnungen der zurückliegenden Jahre ordnungsgemäß zu erstellen. Kommt er dem innerhalb der Frist nicht nach könnt Ihr die monatlichen Vorauszahlungen einstellen.
... und nicht abgerechnete vergangene Vorauszahlungen sogar zurückfordern. Spätestens dann wird er aufwachen...![]()
Danke für deine Antwort ...
Hellgrau, nahe am weißen Farbton sollte es natürlich heißen ...
gruß moritz
Altweiss für Türen und Heizkörper würde ich akzeptieren...;)
Hallo unX,
"eine WG mit 2 Hauptmietern und einem Untermieter
bisher ist schon öfters ein Hauptmieter ausgezogen, dafür der Untermieter als Hauptmieter nachgerückt und ein neuer Untermieter wurde gefunden
die Hausverwaltung wollte hierfür einfach nur immer ein unterschriebenes Schreiben zur Information über den neuen Untermieter und die Übernahme der neuen Hauptmieterschaft haben"
- Wohl reine Kulanz des Vermieters.
"Nun sehen wir uns gezwungen ..."
- Wer ZWINGT Euch?
"der Hausverwaltung bzw. Vermieter einen Brief mit Fristsetzung und anschliesender Mietminderung zu schicken. (wegen Schimmel 20% und absolut abgenutztem Teppich 10%)"
- Wozu eine Fristsetzung?
- Schimmel entsteht oftmals durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten - das ist KEINE abgedroschene Phrase.
- Der Teppisch wurde bestimmt nicht vom VM abgenutzt.
"Einen unverbindlichen Brief haben wir bereits geschickt,"
- Das war aber nett...:)
"2 Monate darauf wurden die Schäden auch von der Hausverwaltung inspiziert, jedoch ohne eine Handlung. Am Ende der Inspektion wurde uns noch ein schähmisches "sind Sie denn auch bereit auszuziehen?" hinterher geworfen..."
- Tja und? Hättet Ihr ja können...
"Jetzt fragen wir uns, wenn wir denn diesen Brief mit der Frist zur Handlung bzgl. der Mängel (4-6 Wochen?) losschicken und dann die Miete Mindern."
- Riskiert Ihr, Probleme zu bekommen.
"Könnte der Vermieter uns dann verwähren in Zukunft einen Hauptmieter auszutauschen und einen neuen Untermieter zu suchen?"
- Yes, he can.
"(denn mit nur 2 Bewohnern statt 3 können und wollen wir uns die Miete nicht teilen)"
- Wen (von VM-Seite) interessiert's?
"Unsere Mitbewohnerin wird uns nämlich aus beruflichen Gründen in 3 Monaten verlassen und sie ist eine der Hauptmieterinnen."
- Wen interessiert das? Wer im MV drinsteht, haftet ... in voller Höhe.
Hallo moritzhh,
"Wir hatten alle Zimmer in neutralen Farben gestrichen (dunkel grau usw.)."
- Ähem... der Witz zog aber nicht.
"Mit dem darauffollgenden 2. Schreiben sollte ich alle Wände und Decken Weiß streichen.
Nun habe ich alle Wände weiß gestrichen, aber muss man auch Decken streichen ??"
- In der Zeit, wo Du hier nachfragst, hätte ich die Decken schon längst selbst weiss gestrichen. Andere Farben braucht der VM nicht zu akzeptieen.
Nach dem MV hast Du die Mietsache nur besenrein ohne Beschädigungen zurückzugeben. Neutral bzw. weiss dürfte eigentlich selbstverständlich sein, es sei denn, Du hast die Bude nachweislich farbig übernommen.
Hallo aersch0210,
Du hast schon recht ordentlich recherchiert. Wegen der Komplexität der Angelegenheit kann ich mich auch nur meinem Vorredner anschliessen.
Sorry aber mit deinen Zahlen kann etwas nicht Stimmen.
auf Meereshöhe liegt die Gewichtskraft eines 1 kg schweren Gegenstandes bei 10 N.
Das würde bedeuten die Decke würde 150g/m2 aushalten ...
Wahrscheinlich meinst du kN oder?
Tja, ein Syker wohnt ja auch näher zur Meereshöhe, der weiss das eben...:p
olympia:
"In der Nebenkostenabrechnung des Jahres 2012 wurden 513€ für die wöchentliche Reinigung des Treppenhauses für den Zeitraum April 2012 bis Dezember 2012 abgerechnet. Es wurden 19€ pro Monat pro Person angesetzt."
- Treppenhausreinigung ist nur dann vom Mieter zu bezahlen, wenn sie auch im Mietvertrag vereinbart wurde. Der VM kann seinen Mietern NUR die Kosten belasten, die ihm selbst nachweislich entstanden waren.
Die übrigen Reklamationen existieren ja jetzt wohl nicht mehr.
Sorry, Pearly, wenn Dir meine Antwort nicht zusagen wird...
"abgesehen davon, dass mein (Noch-)Vermieter mich ohnehin schon diverse Male "auf die Palme gebracht hat", finde ich nun folgende Aktion doch "behandlungsbedürftig".
Ich habe meine Kündigungsfrist meiner alten Wohnung - drei Monate eingehalten - bzw. ich musste die letzten beiden Monate doppelte Miete zahlen. Das ist hart, aber nicht zu ändern. Seit drei Wochen bin ich in der neuen Wohnung (in einer von der alten Wohnung 300 km entfernten Stadt) und muss eben diesen Monat noch blechen."
- Wen interessiert's?
"Als ich noch in der alten Wohnu g gewohnt habe, hatte mir mein dortiger Vermieter schriftlich zugesichert, dass er mir die Küchenzeile - sofern keine Mängel daran sind - abkaufen wird."
- Und das ist der Knackpunkt: Er wird garantiert irgendwo einen Kratzer "finden"... Vom Kaufpreis von 1€ mal ganz zu schweigen. Und wenn der neue Mieter die Kücheneinrichtung übernimmt, wirst Du es kaum beweisen können ... aus 300km Entfernung.
"... er mich auffordert, die Küchenzeile zu meinen Kosten zu entfernen, da er anscheinend Mietinteressenten hat, die die Küchenzeile nicht wollen."
- Das wird es dann wohl gewesen sein.
"Er hat mir lediglich eine Firma genannt, die die Entsorgung vornehmen könnten. Die Wohnungsabnahme wird am 29.7. sein."
- Dann sollteste mal die Obdachlosenhilfe/DRK/Caritas oder andere Organisationen fragen, ob sie sich die Küche am 28.7. kostenlos abholen möchten. Ist aber alles, wie bereits anklang, kein direktes MIETrecht.
In unserer Betriebskostenabrechnung gibt es einen Posten "Hausmeister". Dieser ist wie folgt unterteilt:
- Lohn des Hausmeisters
- Beitrag zur Berufsgenossenschaft
- Beitrag Knappschaft
- Beitrag Steuerberater
Welche der Kosten, vom Lohn einmal abgesehen, dürfen überhaupt erhoben werden? Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Kosten für den Steuerberater nicht dazu zählen...
Du hast völlig recht: [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url]
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