Sondern? Die werden die "Schönheitsreperaturen" einfach mit meiner Kaution verrechnen und dann muss ich dagegen klagen oder?
Ja.................
Sondern? Die werden die "Schönheitsreperaturen" einfach mit meiner Kaution verrechnen und dann muss ich dagegen klagen oder?
Ja.................
was kann man dabei *herausschlagen* wenn man damit einverstanden ist selbst zu kündigen ?
Dafür gehst Du besser in ein Winkeladvokatenforum.
Studium ist gut. Wurde da auch ein Zeitraum genannt? Übrigens studieren kann man ein Leben lang!
Das ganze Leben ist sowieso ein Studium... ![]()
Ich bin noch im Studium. Im Mietvertrag steht, dass ich während meines Studiums nur eine Kaltmiete von 100€ + übliche Nebenkosten zahle,
Dann könnte sich eine prozentuale MEH nur hierauf beziehen, m.E.
Wow, also es ist ja erstaunlich. Ich dachte ...
Wenn Du wirklich (nach)gedacht hättest, hätteste den Erlasser dieser Vorschriften bzw. Vereinbarungen selbst gefragt.
Ich zahle während meines Studiums eine vertraglich festgelegte reduzierte Grundmiete von 100€,
1. Wie - genau - ist dies im MV definiert?
2. Bist Du noch im Studium?
werde dann mal einen Brief aufsetzen um den neuen Vermieter die Negative Nachricht zu überbringen.
Brauchst Du nicht. Der angebliche neue VM ist für Dich eine unbekannte männliche Person, mit der Du keinen Vertrag - egal welcher Art - hast. Also brauchste noch nicht mal den kleinen Finger zu bewegen.
Moppel:
"Ich habe heute eine Mieterhöhung in meinem Briefkasten gefunden,"
- Kannste das Mieterhöhungsverlangen mal exakt hier wiedergeben?
Cyberdream:
"Muss ich ihn eigentlich als neuen Vermieter ansehen?"
- Nein, da kann ja jeder kommen.
"Der alte Vermieter hatte nix gesagt das es einen neuen Eigentümer gibt,"
- Eben, das hat er Euch schriftlich rechtssicher mitzuteilen und den Neuen auch zu benennen. Dann müsste der neue VM Euch entsprechend schriftlich informieren.
"vor allem will der neue Eigentümer die aktuelle die Miete, die bei dem alten Vermieter eingegangen ist, auch noch haben die soll dann unser Amt zurück buchen.
Mein Gefühl sagt mir, der neue Vermieter will uns hier Raus haben, vor allem weil er meint, das er ein kleines Problem mit einem Hund im Haus hat. Wobei unser nur ein kleiner Dackel Terrier Mix ist.
Und zum anderen will er das Haus, was Denkmalgeschützt ist, komplett Kernsanieren und da dieses Haus direkt in der City liegt, wo Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und Schulen rundherum sind, für Teures Geld vermieten will."
- Braucht Euch vorerst nicht zu interessieren.
in meinem MV steht,dass ich kleinere Reperaturen bis 70.- selber zahlen muss.
Heute stellte ich fest,dass in der Toilette am Waschbecken der Wasserhahn tropft.
Nachdem ich das Eckventil abgedreht habe und den Wasserhahn öffnete,tropfte der Wasserhahn immer noch.
Also Hahn und Ventil kaput.
Die Kleinreparaturklausel in dieser Höhe ist i.O. Sie betrifft Gegenstände, die dem Zugriff des Mieters unterliegen. Ich hatte vergangene Woche einige Dichtungen ausgewechselt. Zeit unter einer Stunde, kosten im Centbereich.
klemmq:
"wäre die abrechnung bei dem mietvertrag hinfällig oder zieht der mietvertrag nur nachteile für mich mit sich ?"
- Dies vermag nur ein Fachanwalt einzuschätzen und letzten Endes ein Gericht zu beurteilen.
Diese BK_Abr. halte ich für angreifbar, weil die Heizkosten nicht nach der HeizkVO http://www.techem.de/fileadmin/atta…rdnung_2009.pdf nicht individuell nach Verbrauch der einzelnen Wohnungen berechnet wurden. Flächenanteilmässige Verteilung ist rechtswidrig. Ausserdem gehören die Schornsteinfegerkosten mit dort hinein.
Die Mieter über mir sind schon seit 8 Wochen raus und haben immer noch Ihren Schlüssel da der Vermieter sich bis heute nicht gemeldet hat und keine Übergabe stattgefunden hat. Die gesammte Post kommt zurück. Telefonnummern (Handy) sind nicht mehr vergeben. Er bekommt seit 8 Wochen schon keine Miete für die obere Wohnung und reagiert immer noch nicht.
Dann wartet doch ab, wie es weitergeht. Wird vielleicht noch lustig werden...
Roko1208:
"Vermieter verlangt 3 MM, obwohl keiner in der Wohnung wohnt"
- Ob der Mieter in der Wohnung wohnt oder nicht, ist erstmal egal.
"Die beiden haben wohl am zweiten Besichtigungstermin, schriftlich vereinbart, dass sie die Wohnung zum 01.08. bekommt.
Jetzt verlangt der Vermieter 3 Monatsmieten und eine Aufwandsentschädigung usw."
- Ob mündlich oder Absichtsvereinbarung, ein Mietvertrag wurde geschlossen. Die August-Miete und die Kaution sind bereits fällig.
Eine Aufwandsentschädigung steht dem VM nicht zu, wofür denn?
Wenn die beiden jetzt schriftlich nachweislich zum nächstmöglichen Termin kündigen, wäre das zum 30.11.2013 (wären also vier MM). Vielleicht können sie mit dem VM eine Aufhebungsvereinbarung treffen. Ein bisschen Schwund ist immer...:o
Muss ich mir das gefallen lassen?
Ja, musst Du. Irgendwann wird der VM mit seinem Projekt sicherlich zu Potte kommen. Sei zuversichtlich! ![]()
Hallo, seit Freitag Mittag haben wir im Flur und im Wohnzimmer kein Strom( Telefon/ Internet) weil die Sicherung die ganze zeit rausfliegt obwohl kein Elektro Gerät in der Steckdose steckt. Am Telefon hat mit unser Hausmeisterservice gesagt das es kein Notfall ist. Und heute haben wir schon Montag und erst morgen kommt der elektroker. Haben wir Anspruch auf mietminderung ?
Nein, keinen Cent.
Hallo DoremioXY,
entschuldige bitte, aber fast täglich haben wir hier neuerdings ein WG-Problem.
Kotzt mich allmählich an.
Eure Möbelgeschichte ist Eure Privatangelegenheit.
Hier im Mietrechtforum dreht es sich eben nur um Mietrecht. Wenn Ihr am bestehenden MV etwas ändern wollt, hat das schriftlich zu geschehen mit allen Beteiligten.
ich wohne zufällig da, kann aber nichts erkennen.
Welcher US-Präsident sagte einmal: "The worst is yet to come"?
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