Betriebskostenabrechnung trotz inklusivmiete ?

  • Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Hallo,ich habe dieses forum grade durch zufall gefunden und etwas durchstöbert leider aber zu meiner frage nichts gefunden.

    Also am 31.07.13 habe ich die Betriebskostenabrechnungen( für 2 wohnungen a 122tag,b 244 tage)
    nun lese ich aber in dem mietvertrag etwas von einer pauschale bzw das es keine jährliche abrechnung gibt ?
    desweiteren kommt mir die abrechnung selber auch spanisch vor aber das wäre ein anderes thema evl kann sich da ja mal jemand bei mir melden.


    Anlage:1.seite mietvertrag

  • Warmmiete gibt es nicht mehr. Die Heizkosten sind zwingend nach Verbrauch abzurechnen. Ausnahme: Einliegerwohnung.

    Bei den anderen Betriebskosten handelt sich es um eine Pauschale und daher muß keine Abrechnung erstellt werden. Nun haben Sie aber doch eine erhalten. Schon superspanisch!

    Ansonsten müssten Sie die spanische Abrechnung mal reinscannen.

  • habe ich die Betriebskostenabrechnungen( für 2 wohnungen a 122tag,b 244 tage)


    Mit diesem Kauderwelsch kann ich nix anfangen.
    Der Vertragskopie entnehme ich, dass der Mieter für sämtliche BK gem. BetrkVO mtl. 115€ pauschal zu zahlen hat.
    Diesen Mietvertragsvordruck halte ich für wenig professionell (1€-Shop?).

  • Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    hier mal die abrechnungen

  • Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    hier mal die abrechnungen

    ganz vergessen meine frage dazu zu stellen.
    wäre die abrechnung bei dem mietvertrag hinfällig oder zieht der mietvertrag nur nachteile für mich mit sich ?

    lg D.Klemm

  • klemmq:

    "wäre die abrechnung bei dem mietvertrag hinfällig oder zieht der mietvertrag nur nachteile für mich mit sich ?"
    - Dies vermag nur ein Fachanwalt einzuschätzen und letzten Endes ein Gericht zu beurteilen.
    Diese BK_Abr. halte ich für angreifbar, weil die Heizkosten nicht nach der HeizkVO http://www.techem.de/fileadmin/atta…rdnung_2009.pdf nicht individuell nach Verbrauch der einzelnen Wohnungen berechnet wurden. Flächenanteilmässige Verteilung ist rechtswidrig. Ausserdem gehören die Schornsteinfegerkosten mit dort hinein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!