Beiträge von Berny
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Fristlos ginge bestenfalls dann, wenn das Gesundheitsamt entsprechend die Unbewohnbarkeit bescheinigt.
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War der Fall-VM so naiv (um nicht zu sagen: blöd), dem Fall-M ohne Kautionszahlung die Mietsache zu übergeben?
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Ich meine, dass sowohl A als auch B diesbzgl. etwas unternehmen können.
Nur bei Kündigung bzw. Neuabschluss eines MV sind beider Mieter Unterschriften erforderlich. -
meine Freundin und ich wohnen seit ca. einem Jahr in einem 8-Familienhaus. Nun haben wir und auch alle anderen Mieter vor zwei Tagen einen Brief von der Immobiliengesellschaft bekommen, in dem steht, dass der Dachboden umgangssprachlich vollgemüllt ist und diese Gegenstände aus Sicht des Brandschutzes von den Mietern des Hauses entfernt werden sollen. Falls dies nicht bis Ende des Monats geschieht, wird eine Firma beauftragt, die den Müll beseitigt und die Kosten für diesen Aufwand werden durch die Anzahl der Mieter geteilt.
Ist dies überhaupt rechtens?
Ich würde dem VM schriftlich (wahrheitsgemäss!) mitteilen, dass von mir nichts auf den Dachboden ist und die Kostenübernahme ablehnen.
Analog haben wir es jetzt hier bzgl. Treppenhausreinigung gemacht.
Die Dachböden in unseren 8-MFH wurden neulich nach rechtzeitiger Vorankündigung auf Kosten des VM geräumt und abgeschlossen. -
Der alte VM hatte ja selber gesagt am Telefon ...
Ich erspare mir weiteren Kommentar. -
Ähem, Dachdeckerin,
Du schreibst immer "Vermieter", meinst dabei wohl den neuen Möchtegernvermieter...
Nach meinem Kenntnisstand gibt es nur einen VM, und zwar den rechtmässigen.Und was Cyberdream da schreibt:"...habe ich den alten VM heute angeschrieben das er den neuen VM doch die zu unrecht erhaltene Miete Überweisen soll und das ich doch bitte ein Auszug davon haben möchte." geht ihn doch garnichts an, sind doch dessen Geschäfte... - Und der alte VM hat m.E. die Miete zurecht erhalten.
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[QUOTE=Gummiboot:
"Alles Reden mit der Gesellschaft nutzt nichts..."
- Schriftlich müsste es schon sein... mit der Aufforderung, ordnungsgemässe Verhältnisse herzustellen."Hat es Sinn einen Anwalt aufzusuchen?"
- Ja, einen Fachanwalt. -
Ich denke mal es ist wohl nötig am Dienstag nochmal zum Mieterschutz zu gehen.
... und anschliessend hier berichten. -
Hallo Heimchen,
kannste mal die Beko 2011 - 2012 tabellarisch gegenüberstellen, insbesonders Heizwärmebezug, Warmwasserbereitung, WW-Verbrauch, Kaltwasser-Verbrauch, Abwasser, Strombezug, Ista-Honorar? -
Haben Sie schon mal probiert ob das lesbar ist?
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Dieser Brief kam heute gegen Abend
Nach dem nächsten Brief würde ich mal einen Fachanwalt aufsuchen.
"Abschieds"brief des bisherigen VM noch nicht bekommen? -
habe hier eine Kopie des Vertrages gemacht.
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Du meinst wohl Vertragsdoppel-Entwurf?
Wann wurde seinerzeit der Originalvertrag abgeschlossen?
Wann wäre reguläres Mietende gewesen?
Seit wann ist der neue Mieter dort Mieter? -
Welche Zahlungsfrist denn? Wie sind die Fristen?
Von der letzten BK_Abr., i.d.R. 30 Tage nach Zugang. Wenn man noch zusätzlich die Widerspruchs- oder Nachbesserungs frist berücksichtigt, kann das äusserstenfalls sogar noch 23 Monate nach Mietverhältnisbeendigung dauern. -
Hi rockrunna,
was beinhaltet denn der Aufhebungsvertrag überhaupt? -
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Der VM kann noch solange Kautionsteile einbehalten, bis der letzte in die Mietzeit fallende Abrechnungszeitraum abgerechnet wurde, dann auch noch zusätzlich die Zahlungsfrist beachten.
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Dadurch, dass der BGH starre Fristenpläne gekippt hatte, existiert hierfür keine Grundlage mehr:
Endet das Mietverhältnis vor Ablauf dieser Fristen und hat der Mieter im letzten Jahr vor der Beendigung die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten. Dieser bemisst sich nach dem Verhältnis des Zeitraumes seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit zum vollen Renovierungsturnus ermittelt.
Glück 4U.
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