Zur "Kündigung": Ich "vermisse" den konkreten Ausspruch der Kündigung. Dass er kündigen "muss", ist da nicht zielführend.
Ausserdem schreibt er "wir", obwohl seine LG ausgezogen ist.
Beiträge von Berny
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Ja, der Zeitraum ist 01.12.16 - 31.12.16 und ich habe mich auch sofort beschwert.
Die Hausverwaltung meint aber ich soll zahlen. Ich vermute das die einfach zu viel zu tun haben und kein Bock haben eine Rechnung zu ändern.Ich habe auch versucht ihnen das so zu sagen, aber ich bekomme immer die Antwort das sie die Rechnung nicht ändern kann.
Sind die zu faul oder zu "intelligent", zu korrigieren?
Sag' denen doch, sie möchten gefälligst den Kaffeebecher beiseite stellen und sich mit ihrer Arbeit beschäftigen... -
Sicher ???
Yeah...... -
Hallo Kahlo,
ist die Anlage Teil Eures Wohnraum-Mietvertrages? -
Hallo Sunnyara,
schliesse mich den Vorprostern vollumfänglich an. Der Vormieter/Verkäufer kann ja viel verlangen...:( -
Hallo jan.w,
meine Vorprosterin hat recht.
Was meinst Du mit "Heizungsthermostat"? Etwa das Thermostatventil (bspw. Heimeier oder Danfoss? Die bekommst für ~15€ im Baumarkt.. -
Danke sehr,werde nächst machen
Na. dann lass' mal lesen... -
Hallo DerBob,
wenn die 3 Mieter zusammen in EINEM Vertrag stehen, können nur alle drei zusammen wirksam kündigen ODER wenn nur einer ausgetauscht werden soll, müssten alle incl. Vermieter eine Vertragsänderung unterschreiben. -
Hallo verbamac,
soo einfach darf der VM sich das nicht machen; schliesse mich meinem Vorproster an.
Ich würde der Abrechnung widersprechen und eine regelkonforme einfordern. -
Hallo halbermensch,
ich würde dieser Berechnung widersprechen und eine korrekte einfordern. Kannst ja der HV die tatsächlichen Zählerstände mitteilen. -
Hallo thorvidsson,
hast Du den Raum zwischen Terasse und Zaun auch gemietet? -
Hallo empa1206,
Arbeiten dieser Art lassen sich nun mal nicht vermeiden, Du solltest sie unter allgemeinem Lebensrisiko erdulden. Freu' Dich, wenn sie vorüber sind! -
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Auf Anfrage meines alten Mitbewohners bekamen wir nun im Februar 2017 die Abrechnung der letzten Monate vom 31. März - 31.7.2017.
Hallo Sebastian,
Irrtum ausgeschlossen? -
Hallo penzer,
Nachmietersuche obliegt dem VM. Der VM hat vorgeschlagene (Nach-)mietinteressenten nicht zu akzeptieren. -
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Aber ist keine Reaktion nicht auch ein schuldhaftes Handeln des Vermieters?
Wieso.....? -
Hallo pancheisor,
dies ist - genauer - gar kein Mietrecht (nämlich die schriftliche Bestätigung einer E-Mail).
Wenn Du es für richtig befindest, kannste die VMn ja um eine schriftliche Zusage bitten. Ob ihr das gefallen wird, vermag ich nicht zu beureilen. -
Hallo Aleksej,
sprich mit Deinen WG Mitgliedern und seht zu, dass Ihr die Kosten untereinander aufteilt, weil
a. Wegen EUR 50,- geht man nicht vor Gericht. Wenn das kein zu 100% eindeutiger Fall ist, verliert man den gerne, weil einen der Richter bei so einem Betrag oft als Streithansel sieht, dem es nur ums Rechthaben geht. Richter haben mehr als genug zu tun, die wollen die Leute nicht ermutigen, wegen solchen Betraegen zu klagen.
b. Ihr habt die Mikrowelle nunmal nicht sonderlich pfleglich behandelt. Soll der Vermieter jetzt jeden anschreiben und von jedem 1/3 verlangen oder das aus eigener Tasche bezahlen?
So etwas ist genau der Grund, warum so viele Vermieter sich weigern, an eine WG zu vermieten. Wenn es darum geht, Verantwortung fuer Schaeden an gemeinschaftlich genutzten Sachen zu uebernehmen, schreit jeder "ich war es nicht, beweis mir das Gegenteil". Und der Vermieter ist dann der Dumme.
Dem kann man nur zustimmen! -
Februar 2017:
Erhalt der Kündigung Nr. 5:
Entspricht allen gesetzlichen Anforderungen, ist in unseren Augen unanfechtbar.
Jetzt auf einmal? Kannste uns mehr darüber verraten? Die bisherigen vier Kdgn waren ja wohl nicht ernst zu nehmen...
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