Ich weiß es eben nicht, aber Sie offenbar schon.
Nein, Motzi, bei dieser Schriftgrösse muss er schon recht haben...![]()
Ich weiß es eben nicht, aber Sie offenbar schon.
Nein, Motzi, bei dieser Schriftgrösse muss er schon recht haben...![]()
Rudolpho,
Motzi hat recht: An gestohlenem Gut kann man kein Eigentum, sondern nur Besitz erlangen.
Hallo Hanna,
ich würde den Zustand meinem Vermieter per Einwufeinschreiben schildern und ihn auffordern, zwecks Vermeidung von Gebäudeschäden und Mietminderung die Mietsache - auch in Hinblick auf § 535 BGB - zeitnah instandzusetzen.
Über Mietminderungen informiert Dich Dein Freund aus Oregon: https://www.google.de/#q=mietminderung
sind in einem EFH zur Miete (Haus ist ca. 20 Jahre alt).
Nun ging die Wärmepumpe der Heizung kaputt.
Wer muss für die Reperaturkosten aufkommen?
Hallo Julia, der Vermieter muss nach § 535 BGB für die Reparatur sorgen und aufkommen.
unser Vermieter hat uns die Tage per Brief mitgeteilt, dass sie das Haus über einen Markler verkaufen möchte.
Sind jetzt seit fast einem Jahr in dem EFH.
Wie sieht es in dieser Situation mit Kündigung aus? Gilt hier die gesetzliche Kündigungsfrist?
Es ändert sich vorerst nichts.
Ab wann MUSS ein Vermieter für die Türen aufkommen?
Ebenso für den Boden (Laminat)?
Wenn sie während der Mietzeit kaputt gehen.
Dieses Übernahmeprotokoll existiert ja "noch" nicht. Der Vermieter sagte mir, ich solle sogar alles einfach aufschreiben und er Unterschreibt das. D.h., wenn ich die Dinge dort reinschreibe (gerade mit den Türen u. der Boden, davon hat er ja auch eine Kenntnis), dann ist doch alles in Ordnung.
Dann mach' das doch! Und auch dabei schreiben, wer welche Beanstandung auf wessen Kosten innerhalb welcher Zeit erledigt.
Bei 3 KM sogar schon am 4. Werktag des 2. Monats nach Mietbeginn.
Darum sollte man als Vermieter mindestens 2 KM Kaution verlangen.
Was soll das Herumgehampele? Drei KM sind doch gesetzeskondom und werden auch von jedem JC auf Wunsch übernommen.
Ähm ja, aber sie HAT KEINEN Mietvertrag.... Und es gibt auch keine weiteren Unterlagen zu ihr. Ich hab die Wohnung am 1.8. mit Mietvertrag von der Vermieterin übernommen, sie wohnte dann da noch drin. Die beiden anderen Mieter sind ausgezogen. Sie hat weder einen Mietvertrag mit mir, noch mit der Vermieterin.
Dann schmeiss' sie doch 'raus.
Hier im Forum geht es um Mietrecht und zwar zwischen Mieter und Vermieter und nicht irgendwelche Mauscheleien in einer Familie. Dein Problem lässt du am besten von der Stelle lösen, bei der du dein Bafög beantragst.
Schliesse mich an.
Ist sowas eigendlich erlaubt?
Ja, als schlechter bzw. verspäteter Aprilscherz.
Für (seriöse) Einzelheiten müsste man den Mietvertrag kennen.
Dr Who:
"Warum sie die nun nicht zahlt, weiß ich nicht,"
- Frag' sie.
"Sie darf ja nur da wohnen, weil sie das alles mitbezahlt."
- Nein - sondern deswegen, weil sie einen Mietvertrag hat.
"Oder brauchst du irgendwelche anderen Details?"
- Ich nicht, sondern ein Fachanwalt den Mietvertrag und evtl. noch vorhandene Unterlagen..
Hallo Felix,
"ich und meine alte Wohngemeinschaft sind gerade im Streit mit unserem alten Vermieter."
- Wieviele Mieter lt. MV?
"... Wohnungsabgabe mit unserem Hausmeister durchgeführt. Dieser hatte aus unserer Sicht zu viele Mängel aufgenommen ..."
- Hier wäre zunächst der MV zu überprüfen, zu welchen Arbeiten Ihr überhaupt verpflichtet seid.
"Zum neuen Termin ist es nicht gekommen da der Vermieter angefangen hatte die Wohnung Renovieren zu lassen. Nach dem einige Zeit verstrich, ohne weitere Meldung des Vermieters, wurde ich und 2 meiner Mitbewohner darüber in Kenntnis gesetzt das wir auf die Renovierungskosten verklagt werden."
- Zunächst hat der VM den M Gelegenheit zu geben, noch fällige Arbeiten selbst zu erledigen. Hatten die M endgültig abgelehnt?
"Da leider unsere Mitbewohnerin nicht mit angeklagt ist ..."
- Angeklagt wird man in Straffprozesssachen, verklagt im Bürgerlichen Recht. Der VM kann sich aussuchen, welchen seiner früheren Mieter er verklagt.
"Ich habe nun einen Termin bei einer Studentischen Rechtshilfe beantragt der in 2 Wochen stattfindet, habe aber schonmal ein paar Fragen bei denen ihr mir evtl. Helfen könnt."
- Notfalls einen Fach-Anwalt aufsuchen.
"1. Kann der Vermieter einfach Renovieren wenn kein Abnahmeprotkoll unterschrieben wurde ?"
- Yes, he can. Mglw. müsste er dann aber selbst die Kostren tragen...
"2. Was sind weitere Anlaufstellen um die ich mich im Vorfeld kümmern kann (Wir sind alles Studenten, gibt es evtl. weiteren Kostenlosen/günstigen Rechtsbeistand?"
- Darüber hast Du bereits ja schon selbst was geschrieben.
"3. Wie kann ich für weitere Schritte mehr Zeit beantragen ?"
- Niemand läuft der Zeit davon...
"4. Die WG war eine alte Arztpraxis mit den üblichen Leuchtstoffröhren, diese sind nach und nach ausgefallen, der Vermieter meint nun eine Manipulation irgend eines Bauteils entdeckt zu haben und uns zu zu schreiben. Ist das evtl. gut für uns, da das den Ausfall der Lampen erklärt (wir haben natürlich nichts manipuliert) ?"
- Hier müsste der VM Beweise liefern.
Dr Who:
"Ich habe ja der Dame abgemahnt. In der Abmahnung steht als Grund die verspätete Mietzahlung sowie das Ausbleiben der Strom- und Gaskostenzahlung mit der angedrohten Folge der fristlosen Kündigung."
- Ob solche nicht näher definierte Kosten zu einer Fristlosen ausreichen, weiss ich nicht.
"Nun hat sie diesen Monat faszinierdender Weise pünktlich zum dritten überwiesen. Allerdings nur die reinen Mietkosten. Die Strom- und Gaskosten hat sie wieder nicht gezahlt. Die S&G Kosten vom letzten Monat fehlen auch noch immer."
- Diese Aussagen reichen für eine Beurteilung der Rechtmässigkeit der Fristlosen nicht aus.
"Kann ich ihr deshalb nun auch fristlos kündigen oder reicht das alleinige Nicht zahlen der Strom - und Gaskosten trotz Abmahnung dafür nicht aus?"
Ohne Kentnis der Details kann das niemand beurteilen.
xable:
"In dem uns vorliegenden Protokoll wurden diese Dinge nicht aufgeführt. Wie sich jetzt herausstellte, gibt es noch ein handschriftliches, von uns unterschriebenes Protokoll, auf dem sinngemäß steht, dass wir diese Dinge vom Vormieter übernehmen. Es steht nicht darin, dass diese Dinge vor Auszug ggf. zu entfernen sind."
- Wer hat das Protokoll unterschrieben?
Schönen Dank für Eure Tips,
wenn sich nun herausstellt, das die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist,wird diese dann zurück gezogen,oder müssen dann weitere
Schritte eingeleitet werden.
Habe noch nie Probleme mit so etwas und mit Klagen schon mal gar nicht.
erftjunge
Viele sterben lieber als einen Fehler einzusehen bzw. sich dafür zu entschuldigen...
Im Vertrag sind die Bürgen zunächst in der Liste der Mieter aufgeführt, allerdings im wird im späteren text noch geklärt, dass sie nur Bürgen sind.
... welches rechtsunwirksam ist:
Eine Mietsicherheit ("Kaution") darf max. das dreifache der Monatsnettomiete betragen.
Eine zusätzliche Bürgschaft kann erst dann greifen, wenn ein Mietverhältnis gerichtshängig beendet werden soll, dann aber ein Bürge einspringt.
Hallo PepperKitty,
grundsätzlich bedarf Tierhaltung der (ausdrücklichen schriftlichen) Genehmigung des VM.
Es gibt bestimmt schon tausende von Gerichtsurteilen (Individualentscheidungen) pro und kontra, wo dieses Thema behandelt wird. Vielleicht hilft die Suchmaschine Deines Vertrauens.
Hallo Silke,
ich würde Ihr schriftlich für die kommende Zeit noch drei bis vier Termine geben und auf die anstehende Niederkunft hinweisen.
Alles Gute Euch!
Ich halte die Schriftform mit Kopie für Euch in diesem Falle für sehr wichtig...
Ich überlege gerade, wie die HV reagieren würde, wenn die Rede auf Mietminderungen kommt...![]()
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!