Mietanpassung

  • Hallo zusammen.

    Die Oma meine Frau hat heute vom Vermieter ien schreiben bekommen,
    in dem er schreibt das die Miete aufgrund erheblicher Energiepreissteigerungen
    und diverser Betriebskostensteigerungen rückwirkend zum 1.1.2013 angepasst wird.

    Dieses schreiben hat ihr die Schwiegermutter des Vermieters in die Hand gedrückt.
    Sie soll jetzt für den 1.1.2013 bis 31.08.2013 400 Euro nachzahlen.

    Ist sowas eigendlich erlaubt?

    MFG Maik

  • Dieses Schreiben ist eine bodenlose Frechheit. Rückwirkend muss deine Oma schon mal garnichts bezahlen. Der Vermieter kann aber eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vornehmen, wenn z.B. die Abrechnung für 2012 eine Nachzahlung für die Mieterin ergeben hätte.

    Wie ist denn die Abrechnung für 2012 ausgefallen?

  • Ja sie musste was nachzahlen.
    Das ist ja auch kein Problem,ist ja meistens so.

    Ging jetzt nur darum das er auf einmal im September ankommt und
    sagt das sie nun für Januar bis September eben mal 400 nachzahlen soll,
    weil die Miete rückwirkend erhöht hat.

    Sowas geht doch garnicht. Oo

  • Eine rückwirkende Mieterhöhung geht nicht! Und die Erhöhung einer Nettokaltmiete macht in Verbindung mit gestiegenen Energiekosten schonmal gar keinen Sinn, da diese nicht in der Miete enthalten sind.
    Einzig eine Erhöhung der Vorauszahlung würde Sinn machen, aber danach hört sichs nicht an.

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