Beiträge von Berny

    Wie lange muss das Bad unbenutzbar sein, um eine Mietminderung zu rechtfertigen?


    Ich würde sagen: Einen Tag (der VM muss natürlich die Möglichkeit haben, sofort Abhilfe zu leisten), denn für eine eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit braucht nicht die volle Miete gezahlt zu werden.
    Ich ahne, dass Du einen gaaanz tollen Vermieter hast... Wichtig ist, dass Du für alles wasserdichte ( :o )Zeugen bzw. Beweise hast.

    Hallo Gepetto,
    Unwichtichtiges lasse ich mal weg:

    "...wurde alles ohne Mietvertrag geregelt."
    - Ihr habt also einen mündlichen MV.

    "Haben die Kündigung am 02. September abgegeben."
    -Sicherlich mit Zeugen und schlüssigem Text und beiden Unterschriften?

    "sodass wir nur noch September, Oktober und November drin bleiben müssen."
    - Nöö, müsst Ihr nicht, lediglich die Miete und Betriebskosten bis MV-Ende zahlen.

    " Jetzt aben wir den Fehler gemacht und eine Kündigung in sein Haus gelegt wo drin steht dass wir zum 01. Dezember kündigen wollen. Unser Fehler."
    - Niemand wird daran gehindert, für das Wohlergehen von Rechtsanwalten, Gutachtern, Gerichtskassen zu sorgen.

    "Jetzt bin ich gerade von der Arbeit gekommen wo meine Frau auf einmal heulend vor mir steht und mir sagt dass der Vermieter ausgerastet wäre. Nach dem Motto die Kündigung wäre so ungültig (wegen 01. Dezember) und jetzt würde alles nur noch über den Anwalt geregelt. Und dass wir halt erst zum 1. Januar jetzt raus dürften."
    - Wie ich schon sagte... gemeint ist natürlich der 31.12.2013. Ob das jedoch einer rechtlichen Überprüfung standhält, weiss ich nicht.

    "Was auch schon recht unglücklich ist da wir am 05. September den Mietvertrag für unsere neue Wohnung unterschrieben haben zum 01. Dezember."
    - Dann hättet Ihr ja, falls der 31.12. Bestand hat, einen Monat Zeit für den Umzug, wie praktisch...

    Ob meine Familie in 10 min rübergefahren ist oder ein Schlüsseldienst macht doch wirklich keinen Unterschied?


    Da hast Du völlig recht, von den läppischen paar hundert Euronen mal abgesehen...
    Es kann übrigens nur schwerlich ein Schloss, sondern doch wohl eher ein Schliesszylinder ausgewechselt werden.
    Rudolpho's anfängliche Aussage bedarf auch einer Korrektur: Wenn in Abwesenheit des Mieters in der Wohnung ein Wasserschaden entsteht, welcher dem Mieter NICHT zuzuschreiben ist, hat der Mieter bei Unerreichbarkeit KEINE Kosten zu tragen.

    Problem an der ganzen Sache ist, dass wir alle drei Hauptmieter sind... Meine Frage wäre jetzt, ob es irgendeine Möglichkeit gibz ihn vielleicht doch zum Auszug zu bewegen?


    Tut mir leid, Anja. Alle drei Mieter haben die gleichen Rechte und Pflichten. Mitgegangen, mitgehangen.
    Auch die zwei "Anständigen" und/oder der Vermieter werden es rechtlich nicht erreichen können, ihn loszuwerden.
    Der MV kann auch nur mit Unterschriften ALLER Mieter gekündigt werden.

    Solange sie fristgerecht zu postüblichen Zeiten, bis ca. 18 Uhr, in den Machtbereich des Vermieters gelangt ist und er Gelegenheit hat von ihr Kenntnis zu nehmen.
    Ich würde noch ein Schreiben schicken in dem Du ihm mitteilst das Du die Kündigung am 4.9. um ... Uhr mit einem Zeugen persönlich eingeworfen hast.


    Ich denke mal laut: "Durch Einlegen unter Zeugen in Ihren Postkasten am 04.09.2013 um 16:38 gelangte das Schreiben termingerecht in Ihren Verfügungsbereich."

    Hallo sonnenschein,

    aus Deinem Mietvertrag schliesse ich, dass Du für sämtliche Betriebskosten rechtmässig herangezogen wirst. Wieso die mtl. Vorauszahlung dermassen gering ist, mag sonstwer wissen. Die Therme muss m.E. jährlich gewartet werden. Das 14€-Ersatzteil mit Montage muss vom VM bezahlt werden, falls es im Rahmen der Wartung NICHT auszuwechseln ist.

    Der Hausmeister wollte mit uns einen Termin ausmachen lassen, damit es richtig gestellt wird. Sollte ich das verhindern damit die Beweise nicht vernichtet werden oder genügen Fotos?


    Der HM wird ja zunächst keine Installateur abeiten machen, sondern lediglich einen Rohrleitungsplan anfertigen (müsstest Du eigentlich auch können). Wichtig sind zu wissen: Flussrichtungen, Zähler, Abzweigungen. Und wer diese Kreuzknobelinstalation wann in wessen Auftrag verbrochen hat.

    Die Wohnung müssten wir auf jeden Fall streichen, weil so dunkle Farben (altrosa ist meiner Meinung nach nicht dunkel) würden ja gar nicht gehen.


    Da wird die Mitarbeiterin wohl recht haben, dunkel gestrichene Tapeten werte ich als unakzeptable "Beschädigung".

    okay gebe es auf, weil es ja eigentlich auch egal ist. Ich weiss wenn ich eine gestohlene Sache verkaufen würde ist der Kaufvertrag so lange wirksam bis das Opfer sich meldet oder ich der Straftat bezichtigt werde....................auch ohne §


    Um Dein sehr zu bezweifelndes Rechtslinksverständnis zu verbessern, sollteste u.a. mal nach "Hehlerei" googeln...

    Reparaturkosten sind zu hoch für den Vermieter und wir unterschrieben ...


    Hallo,
    wie hoch Reparaturkosten sind, spielt überhaupt keine Rolle (solange sie den Wert der Immobilie nicht übersteigen;) ).
    Lt. § 535 BGB ist der VM verpflichtet, die Mietsache, zu der auch die Heizung gehört, i.O. zu halten.
    Ich habe das Gefühl, dass der VM gaaanz geschickt für sich selbst gesorgt hat.
    Da Deine Schilderung auch nach meiner Ansicht recht verwirrend ist, empfehle ich Dir, einen Fachanwalt zu konsultieren.
    [Zynismus ein: 'Lohnt' sich, denn ab August 2013 wurden die Gebühren erhöht... Zynismus aus.]
    PS: Sorry.

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