Weil es ja kein Erstbezug laut Inserat war, hätte ich ja vom Vertrag zurücktreten können, ...
Auch das noch nicht mal... Meine Vorrednerin hat ansonsten alles gesagt. Gibt es ein von beiden Seiten unterzeichnetes Übergabeprotokoll?
Weil es ja kein Erstbezug laut Inserat war, hätte ich ja vom Vertrag zurücktreten können, ...
Auch das noch nicht mal... Meine Vorrednerin hat ansonsten alles gesagt. Gibt es ein von beiden Seiten unterzeichnetes Übergabeprotokoll?
Berny, Teufel's Großmutter lebt noch
Der Mieter kann den überfälligen Betrag in einer Summe von seinen laufenden Zahlungen einbehalten. Ob der VM knapp bei Kasse ist geht Dich nichts an.
Richtig, weder mich noch den Fragesteller.;)
Er hat angeblich grade kein Geld, um diese 400€ zurück zu zahlen.
Warum hat der Teufel seine Grossmutter erschossen? - Sie hatte keine Ausrede.
Bevor Du, wie bereits sinnvoll vorgeschlagen, mit Mieteinbehalten verfährst, kannset ihn ja mal fragen, ob er den Rechtsweg mit Mahnverfahren bevorzugt...
Der Ausgleich nach Betriebskostenabrechnungen hat übrigens binnen eines Monats nach Erhalt der Abrechnung zu erfolgen.
Ja gut, dann besteht nur noch die Frage wegen dem 30 %wert
Der ist wohl aus § 7 Satz 2 der HKVO abgeleitet.
Hallo Berny, meinst du mit KV die Kündigung? Falls ja, wir haben auf Vorbe
halt gekündigt. Wir wechseln die Wohnung innerhalb der Genossenschaft. Gruß m.
KostenVoranschlag...
Hallo muetze,
kannste den KV mal hier wiedergeben?
Hallo Chrizzley,
"In der Heizkostenverordnung (HKVO) lese ich immer wieder, das mindestens 50 %, maximal 70 % der angefallenen Heizkosten durch Wärmemengenzähler (WMZ)berechnet werden darf. Der Rest nach Wohnungsgröße."
- Meint: 50-70% der Heizkosten werden nach Verbrauch (Brennstoff, Strom, Schornie, Wartung) berechnet, 30-50% nach Fläche(nanteilen).
"Allerdings verstehe ich das nicht so wirklich. Denn wonach errechnet sich der Anteil nach Wohnungsgröße."
- ja, nach Fläche/m² für jede Wohnung ODER nach Volumen/m³ jeder Wohnung, latürnich für alle Mieteinheiten des Objekts/der Liegenschaft.
"unsere Zentralheizung befindet sich im Nebengebäude. Die Leitungen gehen durchs Erdreich und heizen recht ordentlich den Garten."
- Das ist übel, denn die Nutzer zahlen anteilig je nach ihren prozentualen Verbräuchen diese Verluste (nennen sich Rohrwärme) mit.
"Überall hatten wir 30 cm Schnee, nur da wo die Leitungen eingegraben sind war grün. Die Leitung ist etwa 20 Meter lang und ich bin schon ein wenig genervt das wir 20 Meter Garten mitheizen und bezahlen müssen."
- Schwacher Trost: Ihr bekommt die ersten Radieschen der Saison...:o
"Die WMZ befinden sich am Haus in einem kleinen Anbau. Der Verbrauchsrechner fürs Öl im entfernten Heizraum.[/U] Denn so gut wie der Vermieter meinte sind diese Leitungen wohl doch nicht isoliert."
- Ich würde meinen Mietern solche Belastungen nicht mit ruhigem Gewissen zumuten, denn ich möchte sie ja behalten...
"Hat da jemand eine leicht verständliche Erklärung für Dummies parat oder einen Link in dem das gut erklärt wird und gibt es mehr Infos zu Heizungen in Nebengebäuden ?"
- Lies' die HKVO, falls noch nötig.
"Ich habe gelesen das Nebenkosten die als Pauschale angegeben werden im Mietvertrag, keine Nachzahlungsforderungen erlauben. Aber woran erkenne ich ob es eine Pauschale ist ??"
- Mietvertrag lesen.
"Meine Abrechnung ist fehlerhaft, das steht schon fest. Zu hoher Wasserpreis, generell formloser Zettel ohne Erläuterungen und so weiter. Allerdings will ich die ganze Materie besser verstehen können."
- In einer ordnungsgemässen Betriebskostenabrechnungmüssten stehen: Adressat, Bezeichnung der Mietsache, Abrechnungszeitraum, Nutzungszeitraum falls abweichend, die einzelnen Posten, dafür die Jahresbeträge, Aufteilungsschlüssel, Einzelbeträge, Summen, Endsumme, geleistete Zahlungen, Differenz als Nachzahlung bzw. Erstattung, Datum, Unterschrift (letzteres meines Wissens).
Zumal im Mietvertrag unter "Mieterhöhung" steht:
Der Mieter kann MEH nach §558-560 BGB vornehmen
-> diese Paragraphen sagen aber auch das eine Sperre von 15 Monaten besteht für eine MEH.
->Zudem wurde exra vereinbart, das die Miete Jährlich erhöht wird aufgrund des Förder Abbaus (0,15 Cent pro mm²).
Klingt für mich sehr widersprüchlich die Ganze Geschichte. Treten kommende Woche mit einem Anwalt in Kontakt und fragen bei der Zuständigen Behörde mal nach.
Bis dahin habt Ihr evtl noch Erfahrungswerte zur Thematik.
Vielen Dank
Quadratmillimeter wären dann mit 1 Mio zu multiplizieren...:o
Halte uns bitte auf dem Laufenden.
Hallo Berny,
habe das Schreiben mal als jpg angehängt.
Grüße
Habe das mal überschlagen... http://www.gesetze-im-internet.de/nmv_1970/__4.html
Aber eine MEH mit nur fünf Tagen Frist finde ich doch recht abenteuerlich...:eek:
... wovon noch ein langes(?) WE anzuziehen wäre...![]()
Hallo siscos,
wie begründet denn der Absender die MEH? §§?
Das wird schwer, weil du gar kein Wissen hast und darauf sogar stolz ist, wirst du noch lange suchen müssen, bis du jemanden gefunden hast, der dir nur das erzählt, was du hören willst.
Dem kann ich mich nur anschliessen. Ich empfehle dem TO, sich kostenpflichtig bei einem Fachanwalt beraten zu lassen. Die warten nur auf solche Leerpfosten.
Bonjour pad,
wenn im Mietvertrag nicht noch Klauseln, bspw. Mindestmietzeit o.ä. eingebaut sind, könnt Ihr jetzt "zum nächstmöglichen Termin", also zum 31.05.2017, kündigen. Alle Mieter MÜSSEN dabei unterschreiben.
Mhh, wenn du mich fragst, keine schlafenden Hunde wecken. Bei der Miete hält man schön die Füsse still, sonst kommt der Vermieter evtl. noch auf ganz andere Ideen?
Würde ich auch sagen, nämlich so einige der Mängel entsprechen nicht einem vertragsgemässen Zustand der Mietsache, aber...:o
Und es war ein riesiger Karton, den ich nicht einfach hin und hertragen kann, sonst hätte ich ihn wieder in den Keller geschafft, denn zur Wohnung wäre es noch umständlicher und wir haben nicht so viel Platz. Ich sollte ihn halt aus dem Keller schaffen und das habe ich gemacht, aber leider wurde er nicht mitgenommen.
Ist doch klar.... Bei uns nehmen die Müllmänner sowas auch nicht mit (sollen sie ja auch nicht, lt. Arbeitgeber). Entweder wir falten grosse Kartons und stellen sie am Abfuhrtag zwischen die Tonnen an den Strassenrand ODER (was sicherer ist) sie zerkleinern und in die blauen Tonnen verteilen.
Ein Anwalt schreibt hierzu:
Wenn der Hauptmieter tatsächlich keine Rundfunkbeiträge geleistet haben sollte, sind Sie zur Zahlung des Rundfunkbeitrages verpflichtet. Die mit dem Hauptmieter getroffene Vereinbarung, wonach mit der von Ihnen gezahlten Miete auch der Rundfunkbeitrag abgedeckt sein soll, hilft Ihnen gegenüber dem Beitragsservice (ehemals GEZ) nicht. Sie könnten allenfalls versuchen, sich die geleisteten Rundfunkbeiträge von dem Hauptmieter zurückzuholen.
Ich empfehle Ihnen daher, den angemahnten Beitragsrückstand kurzfristig zum Ausgleich zu bringen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass Sie mit weiteren Mahn- oder Zwangsvollstreckungskosten belastet werden.
Wahrscheinlich ist die Rechtslage so, dass, wenn der Vermieter die GEZ nicht bezahlen sollte, der Mieter diese zu leisten hat (und sich diese vom VM zurückholen kann). Dass die "Haushaltsabgebe" pro Haushalt zu leisten ist, lasse ich mal aussen vor (vlt. hat der M einen eigenen Haushalt innerhalb des Haushalts seines VM..?)
Traurig das es solche Vermieter gibt
... und auch, dass es Leute gibt, welche sich nicht zu helfen wissen... - PS: und herumeiern, anstatt Nägel mit Köpfen zu machen.
Was meinst Du, wie lange ein fähiger Fachanwalt benötigt, um bspw. eine Einstweilige Verfügung zu erwirken, wonach der VM mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 Euro bedroht wird, wenn er nicht binnen angemessener Zeit Abhilfe schafft. Von Mietminderung spreche ich mal gar nicht...
Moment, du hast doch die Strafbarkeit ins Spiel gebracht, schon vergessen?
Nein, nicht vergessen, Strafbarkeit wären alternative Fakten.:o
Hallo patriso,
Du solltest bitte Einspruch mit Widerspruch unterscheiden, ausserdem die genauen Abrechnungszeiträume angeben, ausserdem Unterschiede zw. Verjährung und Verfristung verinnerlichen.
Nach welchem Paragrafen des StGB?
Das frage ich mich auch.
Es wurde nichts vereinbart.
Die Wartung wurde ja auch aus Kostengründen(laut Vermieter) über 14 Jahre nicht durchgeführt.
Und nur bei Bedarf repariert.
Danke.
Könnte strafbar sein, falls es ein gasbetriebenes Gerät ist...
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