Butterblümchen,
das klingt alles recht übel.
Ich werde jedoch hierzu nicht Stellung nehmen, denn Du könntest es als zynisch empfinden.
Ich kann Dir nur empfehlen zu kündigen.
Beiträge von Berny
-
-
Winetown:
"Was wäre jedoch ein Grund für eine fristlose Kündigung seinerseits?"
- Schwerwiegende Verfehlungen gegen Vertragsbestimmungen; Mietrückstände von > 2 MM:"wir haben einen Haufen Geld in die Wohnung und Garten gesteckt. Können wir unsere eigene Terrasse(+ alles andere) wieder abbauen und den Garten dann so hinterlassen?"
- Njet, nur so, wie er war bei Mietbeginn, es sei denn, Ihr hattet irgendwelche nachweislichen Individualvereinbarungen getroffen. -
Halo Butterblümchen,
ob Ihr Euch etwas vorzuwerfen habt, müsst IHR selbst herausfinden.
Was das Mietrecht betrifft: Für eine verkürzte Kindigungdfrist sehe ich keine ausreichende Begründung. Wenn Ihr JETZT nachweislich schriftlich zum nächstmöglichen Termin kündigt UND die Kündigung bis übermorgen (möglichst) Mittag beim VM ist, wäre das dann zum 31.12.2013. -
Hallo Winetown,
hast Du mal den VM nach seinen Beweggründen gefragt?
Kannst Du den diesbzgl. MV-Text mal hier einstellen? -
Und wenn ich Ihre Heizkosten ansehe, liegen Sie bei Ihrer Wohnungsgröße ziemlich genau im Heizkostendurchschnitt.
Richtig: Unser Fragesteller hat incl. Warmwasserbereitung jährlich 14,64€/m², in meinem MFH sind es 14,55€/m². -
es gibt wohl einen Heizkessel im Keller der mit Gas betrieben wird und Wasser erwärmt und das dann durch die Heizungen pumpt. Dann handelt es sich hier wohl um eine Zentralheizung.
Genauuuu...
-
Hallo frl eiszapfen,
ich denke nicht, dass die Firmen Personal in Wartestellung vorrätig haben, welche gerade auf einen Auftrag für das Frl. Eiszapfen warten.
-
Hallo Aratex,
wenn in Deinem Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten gem. der BetrkVO vereinbart ist, bist Du mit "dran":http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf -
Hmm ich lasse mich ja gerne eines Besseren belehren. Aber die Warmwasserversorgung gehört nun mal zur Standardausstattung einer Wohnung. Siehe auch:
Mietminderung: Kein Warmwasser in Bad oder K
Der Autor schreibt u.a.: "Kein Warmwasser in Bad oder Küche ist unzumutbar
Außerdem darf der Mieter erwarten, dass ihm fließendes Warmwasser in der Küche und im Badezimmer nach spätestens 10 Sekunden ..."
Das widerspricht sich (zumindest fast).
Unsere Fragestellerin hat ja WW im Bad. So what? -
Wird es nicht geben, weil die Versorgung mit Wärme über 1 Fernwärmeheizwerk läuft, da hat kein anderes Zugang.
Meine ich eigentlich auch. - Was man nicht alles vor Mietbeginn beachten sollte... *kopfkratz*
-
in den restlichen Zimmern und in der Küche sind Etagenheizungen,
Hallo Micha,
"Etagenheizungen"? Das sind umgangssprachlich solche "Thermen", die eine ganze Wohnung beheizen. In unserer Hütte ist diese in der Küche und versorgt die Heizkörper in den Räumen. Ausserdem bereitet sie auch warmes Brauchwasser: http://bild1.qimage.de/therme-junkers…ld-69943451.jpg
Ähm...., oder meinst Du schlichtweg Heizkörper??? -
Übrigens steht in der Abrechnung MWH nicht kWh.
Macht nix, Anita; 17 Cent f.d. kWh sind schon realistisch. Liegen zw. Gas und Strompreis.
Bei Fernwärme kann der Kunde schlecht weglaufen... Oder gibt es da auch Providerwechselmöglichkeiten? -
Der 2. Termin wurde dann kurzerhand auf den 18. September ,also nur 2 Tage später gelegt. All dies wurde uns per Post mitgeteilt, so dass wir keine Möglichkeit hatten, zu reagiere, weil wir nicht anwesend waren.
Jetzt sollen wir die Kosten für den VERSÄUMTEN Termin übernehmen,
Fingerspitzengefühl ist wohl nicht jedermanns-frau-Sache.
Ich würde eine Kostenübernahme verweigern.
Die Rechtsgrundlage für die Anbringung der RWM überhaupt - und insbesonders im September 2013 - würde "ich" gerne wissen wollen. -
Ist der Zuschlag für das Bad auch ohne Heizung gerechtfertigt?
Meiner Meinung nach nicht, eher sogar ein Abschlag. -
Hallo Quattle.
ich würde hier nur höflich bitten, denn rechtlich durchsetzbar fordern wirst Du m.E. nicht können. Deine Informationsmöglichkeit besteht ja, und Du könntest Dir auch eine DVB-T-Antenne auf den Fernseher stellen.
-
Drei Jahre oder drei Monate...?
Schaut mal hier: https://www.google.de/#q=Umandlung+M…BCndigungsfrist -
Hallo teka1993,
ich verstehe nicht, was für eine Wohnung das sein soll: WG? Werkswohnung? Studentenwohnheim??
Bei einer normalen Wohnung kann und darf der Mieter den Türschliesszylinder auswechseln. Bei Mietende natürlich wieder zurückbauen. -
Ps. Musste mir als zuverlässiger Mieter anhören dass ich ja dann einbrechen könnte wenn er
Doch wieder auftaucht ... Frechheit ...
Sehe ich das richtig?
Nein, denn wieso sollte solch eine Äusserung eine Frechheit sein? -
Das was ich oben angegeben habe stammt aus dem genannten Paragraphen 30 für Sonstige Vereinbarungen.
... und ist nicht geeignet, Dir eine Schadenersatzpflicht nach § 823 BGB anzuhängen. -
abschließendes fazit. es stand zwar in unserem vertrag, ich habe es allerdings als rechtswidrig bemängelt.
schlussendlich hat der vermieter klein begegeben.
DANKE für die (bestätigende) Rückmeldung!:)
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!