Beiträge von Berny

    Nachtrag zu den Kosten der Warmwasseraufbereitung.
    Werden Wärme und Warmwasser in einer Anlage erzeugt bzw. aufbereitet schreibt die Heizkostenverordnung § 9.2 genau vor wie die Kosten der WW-Aufbereitung zu ermitteln sind.
    Demnach können die Kosten der WW-Aufbereitung nur einen prozentualen Anteil der Gesamtkosten der Heizungsanlage ausmachen.


    Das meine ich auch.

    1. Bei der hier vorliegenden "Heizkostenabrechnung" beträgt der Anteil der Heizkosten 42%, der Anteil der WWBereitungskosten 58%.
    Anscheinend haben die Bewohner dieser Immobilie ein recht seltsames Verständnis vom Heizen (sich warme Gedanken machen...?):
    Allgemein beträgt der Anteil der Heizkosten 75-80%, der Anteil der WWBereitungskosten 20-25% (früher, bis 2009, waren gem. alter HKVO 18% vorgeschrieben).

    2. Die Bezeichnung "Warmwasserkosten" ist irreführend; tatsächlich handelt es sich hier lediglich um Warmwasserbereitungskosten, also ohne Wasserverbrauch.

    3. Die Angabe "100% Heizkosten" kann nicht rechtens sein, siehe § 7 HKVO.

    4. Bei der Kostenaufstellung des gesamten Objekts sind bei 15 Rechnungsposten allein 13 verschiedene Datumsangaben, sodass ich hier etliche unterschiedliche zugrundegelegte Zeiträume vermute.

    Ich würde die gesamte BK-Abrechnung als rechtswidrig, zumindest aber nicht nachvollziehbar, zurückweisen.

    Zu diesem Schreiben kommen mir auch Bedenken hinsichtlich des Stiles sowie der Art und Weise des Inhaltes.
    Erscheint mir, ebenso wie Berny, nicht ganz koscher. Vielleicht kann man das Schreiben des Anwaltes mal hier reinstellen.
    Möglicherweise könnte sogar ein Fälschung in Betracht gezogen werden.


    Ja, wirklich. Das Dingens möchte ich auch gerne mal hier sehen, gerne auch mit Briefkopf..., Empfängeranschrift jedoch anonymisiert.

    Hallo DeadlyDesire,
    gut, dass Du Dich vorher hier gemeldet hat!

    "Nun haben die Vermieter, die 16 Jahre lang in der Wohnung gelebt haben ein kleines Problem damit dass wir die 'ach so schönen und teuren' Tapeten überstreichen wollen."
    - Im Mietvertrag bzw. Übergabeprotokoll sollte das haargenau schriftlich geregelt werden: Was Ihr machen dürft, und - noch wichtiger - WIE Ihr die Mietsache bei Beendigung der Mietzeit wieder zurückzugeben habt.

    "Und auch wegen Bohrlöchern sind sie nicht grade erfreut."
    - Dübellöcher gehören zum vertragsgenässen Gebrauch einer Mietsache und sind bei Beendigung natürlich wieder zu verschliessen.

    "lange die Tapeten da schon drin sind.. irgendwann müsste man die bestimmt sowieso mal austauschen?"
    - Darüber gibt es keine Regeln.

    "Nun meine Frage, kann mein vermieter mir verbieten die Tapeten zu überstreichen und Löcher zu Bohren (zB um eine Wohnwand anzubringen?)"
    - "Verbieten" kann er grundsätzlich nichts. Ich verweise nochmals auf vor Mietbeginn zu treffende schriftliche Vereinbarungen.

    "Weil ich habe Bedenken dass ich Konsequenzen bekomme wenn meine Vermieter irgendwann mal in die Wohnung kommen und sehen dass ich die Tapeten überstrichen habe, dass die mich kündigen."
    - Während der Mietzeit geht sie das garnichts an, und deshalb kündigen wäre schon mal garnicht möglich.

    "Im Mietvertrag ist aber nicht geregelt worden dass ich nicht streichen darf."
    - Na also...

    "Ich habe den Vermietern ja auch gesagt dass ich vorhabe zu streichen..."
    - "Gesagt" ist mündlich... Was interessiert mich mein Gerede von gestern...?

    Diese Gebühr wird auch nicht vom Versorger erhoben sondern von der Kommune.
    Gartenfläche ist ja eine Fläche wo das Wasser im Erdreich versickert.


    Alles klar, jetzt sind wir meinungskondom...:rolleyes:

    Nö! Dieses Wasser für den Garten (Gartenwasser) versickert im Erdreich und belastet nicht die Kanalisation. Im Gegensatz dazu fallen ja nur für die versiegelten Flächen eines Grundstücks Kosten an, weil das Regenwasser in die Kanalisation läuft.


    Jau, alles klar... (hatte noch den Kopf versiegelt;) )

    Aha, endlich... geht dem gelernten Elektriker ein Lcht auf.
    1multorum:

    "Eine oder mehrere der Schrauben, welche die Litze mit dem Stromzähler verbinden, hatten sich gelöst."
    - Die ankommenden Aussenleiter waren durch gelöste Anschlussklemmen nicht mehr sicher mit dem Stromzähler verbunden.

    "Der Strom floss nicht mehr zuverlässig. Sobald z.B. der Durchlauferhitzer in Betrieb ging, gab der Stromzähler ein geradezu beängstigendes lautes Knistern von sich."
    - Durch die mangelhaften Kontakte bzw. hohen Übergangswiderstände sprangen bei stärkerem Stromfluss Funken über.

    "Die Verbindung ist unter einer verblombten Abdeckung, selber komme ich dort gar nicht ran. Auch fanden von mir dort noch nie irgendwelche handwerklichen Arbeiten statt - wohne in der Wohnung seit nun 4,5 Jahren."
    - Richtig. Vor der Verplombung ist für Dich Schluss (für mich noch nicht).

    "Laut Aussage des Elektrikers kann sich die Verschraubung im Laufe der Jahre lockern durch permanente Wärmeveränderung."
    - Richtig.

    "Ggf - das aber ist pure Vermutung meinerseits und jenseits aller Beweisbarkeit - wurde der Mangel mit Hervorgerufen dadurch, dass vor etwa einem 3/4 Jahr die Nachbarwohnung kernsaniert wurde. Der Stromanschluss in meiner wie auch der Nachbarswohnung liegt unmittelbar nebeneinander, nur durch eine an der Stelle dünne Wand getrennt. Meine Vermutung ist, am Stromkabel, dass dort aus der Wand kommt, wurde derart gezuppelt, dass mein Anschlusskabel unter Zug gesetzt wurde. Aber wie gesagt: pure Vermutung...."
    - ... und durchaus nachvollziehbar.

    "Ich selbst lasse von Stromanschlüssen hübsch meine Finger. Das ist was für eine Fachkraft mit zwei rechten Händen - sofern sie Rechtshänder ist ;-)"
    - Der Anspruchsteller ist in der Beweispflicht. Er kann sich ja wegen der 50 Ocken von einem Gutachter für einen dreistelligen Eurobetrag auf seine Kosten überzeugen lassen...

    sie befindet sich im Mutterschutz und hält sich mit ihrem Kind (4 Monate jung) überwiegend in der Wohnung auf.


    Besonders gut war ich im Biologieunterricht (auch) nicht. (Sagte der Gynni nach der Entbindung: "Die Frau Schmtz hat entbunden, sie kann jetzt wieder neu geladen werden".)

    Tipp: Ausziehen.

    Also 93 m² + 118m² =217 m². Grundsteuer 1100 € geteilt durch 217 m² mal 93 m² = ca. 471 € pro Jahr für Sie.


    Und nun rechnen wir noch einmal, und zwar gaaanz in Ruhe...:confused:

    1multorum:

    "Mein Vermieter besteht dennoch auf der Zahlung, unter Verweis auf den Passus im Mietvertrag, demzufolge ich Kleinreparaturen - auch an der Elektroinstallation - bis zu einem gewissen Betrag zu tragen habe.
    Achso, der Stromzähler ist innerhalb meiner Wohnung installiert, das sollte dabei doch auch unerheblich sein?"
    - Falls Du die Leitung beim Garderobenbefestigungsdübelbohren beschädigt hast...?
    Was war das denn für eine Reparatur?

    BitteHelftMir:

    "Ich habe gestern abend die schriftliche Kündigung vom Vater erhalten, in der ich zum 28.02.2013 mein Zimmer verlassen muss!"
    - Mach' Dir nix draus, der Termin war vor über einem halben Jahr...

    "Muss ich innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch gegen die Richtigkeit dieser Kündigung ..."
    - Njet, Du brauchst ihr jetzt sowieso nicht zu widersprechen, da sie ohnehin unwirksam ist. Ich würde meinen Vermieter sich wundern lassen, wenn er bemerken sollte, dass ich zum Termin nicht ausziehe.
    Er müsste dann mit Begründigung erneut kündigen, und die Frist begänne dann wieder von vorn an zu laufen.

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