Schwerwiegende Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch im EG

  • Hallo:
    Ich bin neu hier und wollte zuerst grüßen und hoffe auf die Experten hier.
    Ich bin an der Geruchsbelästigung meiner Wohnung erkrankt. Lange Zeit, mehrere Monate, eigentlich fast 1,5 Jahre sind das jetzt, konnte ich die Ursache für die Geruchsbelästigung nicht finden. Ich dachte, dass diese Geruchsbelästigung, die in Wellen kommt, vom Teppich wäre. Dann dachte ich, dass diese Geruchswellen vielleicht hier einfach so sind wie sie sind.
    Ich konnte die Quelle nicht finden. Trotzdem habe ich dem Vermieter die Geruchsbelästigung gemeldet.
    Bis ich jetzt seit ca. 4 bis 5 Wochen weiß, dass diese Geruchsbelästigung vom Rauchen eines älteren Herrn zu mir nach oben in die 2. Etage kommt. Der ältere Herr ist ein Kettenraucher und er raucht sehr ätzende Zigaretten.
    Der ältere Herr macht wohl auch seine Wohnung nicht sauber, dieser Geruch ist permanent vorhanden. Aber das Schlimmste ist der Geruch von Zigaretten.
    Er raucht, so sagte er das selbst, nicht viel wie früher und ich solle froh sein, denn früher habe er bis zu 60 Zigaretten am Tag geraucht.
    Der Geruch jeder Zigarette, die er raucht, kommt in die Wohnung, und zwar sehr massiv und druckt auf das Herz, sticht ins Herz und der Geruch geht in den Mund und Hals und dann wird es mir schlecht. Von dem Rauch werde ich so schläfrig und schwach, vor allem schläfrig.
    Der ältere Herr hat unregelässige Schlafzeiten, wenn er tagsüber schläft, dann raucht er nachts und wenn er nachts schläft, dann raucht er tagsüber.
    Ich bin allergisch gegen Z - Rauch.
    Damals, als ich die Quelle des Geruchs nicht kannte, hatte ich die Geruchsbelästigung dem Vermieter gemeldet und der Vermieter kam hier in die Wohnung. In diesen Minuten, wo der Vermieter hier war, hat der ältere Herr nicht geraucht und der Vermieter hat mir deswegen nicht geglaubt.

    Ich überlege, dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung zu setzen und wenn er Dem nicht nachkommt, dann werde ich die Miete mindern.
    Ginge das? Und wenn ja, wie viel Prozent kann man die Miete mindern?

    Bei Fragen bitte fragen.
    Gruß
    Peter


  • Ich überlege, dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung zu setzen und wenn er Dem nicht nachkommt, dann werde ich die Miete mindern. Ginge das?

    Nein!
    Eine Mietminderung können Sie nur bei einem Mangel an dem gemieteten Objekt vornehmen.
    Ein solcher liegt bei Ihnen nicht vor. Unannehmlichkeiten mit anderen Mitbewohnern müssen Sie dulden oder anderweitig klären. Das Mietrecht sieht dafür nichts vor. Ein Rauchverbot darf der Vermieter sowieso nicht aussprechen, allein schon wegen den zur Zeit stark propagierten Persönlichkeitsrechten.

    Sie können andere Möglichkeiten in Erwägung ziehen, aber über die Schiene Mietrecht geht da nix.

  • Nein!
    Eine Mietminderung können Sie nur bei einem Mangel an dem gemieteten Objekt vornehmen.
    Ein solcher liegt bei Ihnen nicht vor. Unannehmlichkeiten mit anderen Mitbewohnern müssen Sie dulden oder anderweitig klären. Das Mietrecht sieht dafür nichts vor. Ein Rauchverbot darf der Vermieter sowieso nicht aussprechen, allein schon wegen den zur Zeit stark propagierten Persönlichkeitsrechten.

    Sie können andere Möglichkeiten in Erwägung ziehen, aber über die Schiene Mietrecht geht da nix.

    Vielen Dank für Antwort.
    An welche andere Möglichkeiten denken Sie denn so?
    Ich beziehe Arbeitslosengeld und kann deswegen schwer eine Wohnung (nachweislich!) finden.
    Gruß

  • Hallo Peter,
    dieses Thema wurde in den vergangenen Monaten in Presse, Funk und Fernehen mehr als breit getreten.
    Ich würde mir eine neue Wohnung suchen, auch, wenn es schwierig ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!