Ich würde stattdessen vom Lebensgefährten schreiben, klingt besser.
oder, wie vorhin, Kumpel.![]()
Ich würde stattdessen vom Lebensgefährten schreiben, klingt besser.
oder, wie vorhin, Kumpel.![]()
Es wäre gut wenn Sie das Schreiben einscannen. Dann kann man, an Hand der Formulierungen, genaueres sagen.
Richtig.
Ernie sollte uns auch sagen, wie lange er dort bereits wohnt UND in welchem Ort sich das abspielt (wegen der Neuregelung vonwegen nur noch max. 15% nach der Mietrechtsänderung) UND wie hoch dort die ortsübliche Vergleichsmiete ist gem. Mietspiegel.
Sollte ich das Privat machen oder evtl. Einen Mieterschutz mit integrieren ?
Bzw. Sollte ich das Einfach Privat ablehnen , kann das ins negative laufen?
Diese Frage wird Dir hier niemand seriös beantworten, da Rechtsberatung hier nicht stattfindet. Hier bekommste nur Meinungen zu lesen. Deshalb der Tipp: Wende Dich an einen Mieterverein oder an einen Fachanwalt.
mister_m
"Im Mietvertrag hat das Wohnugsunternehmen festgehalten, dass diese Paneelen in den Besitz meines Kumpels übergehen."
- Mehr - im Falle des Auszugs - ist nicht vermerkt?
"Nun kam die Maklerin, hat sich schon mal die Wohnung angesehen und hat meinen Kumpel darauf aufmerksam gemacht, dass er für die Entsorgung der Paneelen zuständig ist und sich darum zu kümmern hat, dass diese bei seinem Auszug nicht mehr vorhanden sind."
- Die Maklerin hat zwar nichts zu sagen (es sei denn, sie hat Vollmacht vom Vermieter), aber m.E. hat sei recht.
"meine Frage ist allerdings ob sowas überhaupt rechtmäßig ist, da es sich ja um einen Mietvertrag handelt und nicht um eine Art Schenkungs- oder Kaufvertrag handelt."
- Es dreht sich ja hier um die Ausstattung der Mietsache.
Das war ja die Frage, so einfach komme ich da nicht raus, oder? Ich mein, ich kann da jetzt nicht geltend machen, dass die Wohnung vor lauter Schimmel eigentlich nicht bewohnbar ist, oder?
Nur wenn das Gesundheitsamt Dir die Unbewohnbarkeit (amtlich schriftlich) bestätigt.
ich werde für Dezember keine Miete mehr bezahlen. Das ist mir zu heavy hier!
Und ganz easy wirst Du die Miete plus Betriebskosten bis zum 31.12. zahlen müssen, wenn der VM es so will. Ob Du früher ausziehst, ist dabei völlig nebensächlich.
Lediglich falls Du früher ausziehst und dem VM die Mietsache (in Form der Schlüssel) zurückgibst UND die Wohnung bspw. zum 01.12. wieder neu vermietet wird, sparst Du die Dezembermiete, denn doppelt kassieren is nich...
Auch ich verweigere die Dientleistung, steffida. Vielleicht wirst Du beim Mieterschutzbund oder der Verbraucherberatung fündig.
Wenn Du Fragen hast, dann kannst Du sie hier natürlich stellen.
Meine Exfreundin und ich sind vor 2 Jahren in eine Gemeinsame Wohnung gezogen. Nun ist es so, dass ihre Mutter für die Wohnung gebürgt hat, und ihre Unterschrift im Mietvertrag steht.
Wer bürgt und/oder wer für wen die Miete zahlt, ist uninteressant.
Einzig und allein zählt, wer als Mieter unterschrieben hat.
Zunächst hieß es vom Vermieter, ...
Im Juni, ... hieß es dann aber, ...
einigten wir uns mündlich auf ...
Wenn ich sowas schon lese...![]()
ich denke, wir werden es jetzt dann so machen, dass wir zum 1.11. kündigen und dann halt zum 1.2. was neues suchen.
Wenn Ihr jetzt zum nächstmöglichen Termin kündigt, wäre das dann zum 31.01.2014.
Lebensfremdheit? Zumindest ist es fremd für mich, kein fließend warmes Wasser nutzen zu können.
Natürlich habe ich die Möglichkeit warmes Wasser vorübergehend elektrisch zu erzeugen, allerdings ist das alles andere als komfortabel
Ich werde wohl ein anderes Forum aufsuchen müssen, ich glaube ich bin hier falsch gelandet.
Tja, so isses nun mal wenn man keine Wohlfühlflatrate gebucht hat...:o
Die Frage ist entstanden, weil meine neue Vermieterin mir mal in einem Gespräch sagte, dass der Insolvenzverwalter zum Beispiel die Mietkaution heranziehen kann, falls Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung nicht beglichen werden.
Erst nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Schon grad wurde die Firma einfach beauftragt ohne mir die Gelegenheit zu geben mich drum zu kümmern.
... und das ist nicht rechtens, wie Anita bereits sagte.
Meine Beanstandungen:
1. Gemeinstrom ist zu unterteilen in Allgemein- und Heizungsanlagen-Betriebsstrom.
2. Betriebsstrom, Schornsteinfeger und Gas sind aufzuteilen zu 70% nach Verbrauch und 30% nach Mietflächen.
3. Sonstige Kosten sind zu erläutern.
Auch ich würde der "Heizkostenabrechnung" widersprechen und 15% abziehen.
PS: Die Zimmermann-Rechnungen hatte ich zur Zeit meines Postngs noch garnicht gesehen.
Hallo Andreas,
meiner Vorposterin schliesse ich mich an.
Tina77:
"ist das ein Kündigungsgrund?
- Nein.
"Ich kann ja den Alt Zustand wieder herstellen. Also alles wieder weg machen und auf den Fleck wieder Gras anpflanzen."
- Inwiefern welcher Grad einer Nutzung dem VM zumutbar ist, dürfte auf eine gerichtliche Einzelfallentscheidung hinauslaufen.
Beim nächsten Mietobjekt wird alles besser... und vor allem schriftlich haarklein festgelegt.
"Muss ich die Ergänzung vom Mietvertrag unterschreiben oder annehmen."
- Nöö.
Korrigiere:"Der MV ist unterschrieben mit der Wohnflächenangabe von ca. 176qm."
Der MV ist also bereits unterschrieben, ok.
Dann bestünde m.E. ein Recht auf Abänderung, evtl. Korrektur über das Übergabeprotokoll...?
[quote='1']Wenn ich das vom Vermieter einfordern kann, kann ich mich da auf einen bestimmten Paragraphen oder so berufen?/QUOTE]
Was hat denn der Vermieter ob dieses eklatanten Mangels, verbunden mit den hohen Kosten, gesagt?
Hallo Elphaba1988,
fehlte die HAD bereits bei Anmietung der Wohnung?
Die Kleinreparaturklausel hat m.E. übrigens nichts damit zu tun.
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