Nach 2 Jahren Trennung, Rausschmiss möglich?

  • Hallo, ich habe mich hier angemeldet um einen komplizierten Sachverhalt zu klären.

    Meine Exfreundin und ich sind vor 2 Jahren in eine Gemeinsame Wohnung gezogen. Nun ist es so, dass ihre Mutter für die Wohnung gebürgt hat, und ihre Unterschrift im Mietvertrag steht. Ich stehe zwar als Mieter im Vertrag, habe allerdings damals keine Unterschrift gesetzt soweit ich mich erinnern kann und meinen Anteil der Miete immer an die Mutter meiner Ex überwiesen, während sie die volle Miete dem Vermieter gezahlt hat.
    Ich welchem Verhältnis stehe ich nun im Vertrag und kann ich einfach rausgeworfen werden?

  • Mieter ist derjenige, welcher als solcher den Vertrag unterschrieben hat.
    Wer an wem innerhalb der Partei Miete zahlt ist vertraglich ohne Bedeutung. Ihre Schwiegermutter kann Sie also auf die Straße setzen.

  • Meine Exfreundin und ich sind vor 2 Jahren in eine Gemeinsame Wohnung gezogen. Nun ist es so, dass ihre Mutter für die Wohnung gebürgt hat, und ihre Unterschrift im Mietvertrag steht.


    Wer bürgt und/oder wer für wen die Miete zahlt, ist uninteressant.
    Einzig und allein zählt, wer als Mieter unterschrieben hat.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!