Beiträge von Berny

    ... wird er am 31.12.13 enden, UND dann hat der VM noch 12(!) Monate Zeit, Dir die letzte Abrechnung zugehen zu lassen...
    Heißt das, dass ich auch auf die Kaution deshalb erst am 31.12.14 habe? Bin jetzt verwirrt...


    Du wirst sie erst haben, WENN der VM sie abgerechnet haben wird. Er darf jedoch nach den 6 Monaten nur soviel zurückbehalten, wie höchstens noch an Nachzahlung zu erwarten sein wird.

    Dass das EVU bestätigen wird, dass der eigene Zähler fehlerfrei ist, dürfte doch wohl auf der Hand liegen.
    Den Zählertausch bezahlt der, der ihn beauftragt hat.
    Zuallererst dürfte doch wohl der Hauseigentümer der Vertragspartner des EVU sein...

    Stylewolf:

    "Die HK wurden als nicht angemessen eingestuft. Der Betrag der über jener Angemessenheit - für 30 m² - lag, waren gut 165€. Von den 195€ HK wurden 30 übernommen."
    - Der VM hat mit dem JC kein Vertragsverhältnis...

    "Mir geht es in erster Linie um die Frage, ob die Kaution Zinsbringend angelegt wurde - scheinbar nicht -"
    - Du kannst einfach davon ausgehen, dass der VM gesetzeskonform gehandelt hat, ansonsten muss er die Zinsen aus seiner eigenen Tasche zahlen.

    "und wie ich das mit den Reperaturkosten geregelt bekomme."
    - Dazu hatte ich mich wohl schon geäussert.

    BerllinCityGirl:

    "das Mietverhältnis wurde zum 31.5.2013 gekündigt, also vor 5 Monaten. Es gab eine Abnahme am 31.5., da wollte er, dass ich den Fließenspiegel der Küche entferne (zuerst hatte er das nicht verlangt) und die Armaturen nochmals reinige. Das stand im ersten Übergabeprotokoll drin. Im zweiten, das ich am 1.6.2013 von seiner Mutter unterschreiben lassen sollte (sie hat stets die Miete erhalten), war dann alles ok."
    - Na prima, also von bis 30.11. warten.

    "Als ich ihn fragte, wann ich die Kaution zurück bekomme, meinte er "Wenn die Nebenkostenabrechnung da ist"."
    - Korrekt: Wenn der NK-Abrechnungszeitraum bei dieser Immobieleie wie üblich das kalenderjahr ist, wird er am 31.12.13 enden, UND dann hat der VM noch 12(!) Monate Zeit, Dir die letzte Abrechnung zugehen zu lassen...

    "der neue Mieter ist bereits Anfang Juni eingezogen (laut Abrechnungsfirma). Das ist schon problematisch, weil ja keine saubere Trennung der Nebenkosten festzustellen ist. Glücklicherweise hab ich die Heizungswerte vor dem Einzug nochmals fotografiert,"
    - ... und beim Auszug? Nicht protokolliert?

    "die Bilder der Abrechnungsfirma zugemailt."
    - Das interessiert sie überhaupt nicht, denn deren Vertragspartner ist Dein Vermieter.

    "Ich vermute nämlich, dass er die Nebenkosten des neuen Mieters mir aufbrummen will."
    - Das wirst Du an der irgendwann mal kommenden HeizkAbrechnung schon feststellen.

    "Bei dem Link stand, dass der Vermieter 3 bis 6 Monate hat. Soll ich noch einen Monat warten, um auf der sicheren Seite zu sein, bevor ich ihm eine Aufforderung mit Einschreiben schicke, dass er mir Kaution und NK-Abrechnung zukommen lassen soll?"
    - Vergiss' es...

    "Und wie komme ich an die Zinsen? Laut Vertrag stehen mir 4 Prozent pro Jahr zu,"
    - Die Verzinsung steht Dir auch weiterhin zu - bis zur Schlussabrechnung.

    ""das Mietverhältnis endete folglich am 30.06.2013. Erneut wurde bei der Übergabe weder ein Protokoll angefertigt, noch wurde auf Mängel hingewiesen. Stattdessen folgte die Abgabe des Schlüssels"
    - Dier Mietsache wurde also am 30.06. 13 an den VM ohne Beanstandungen zurückgegeben?
    Sie wurde sogar am 24.6. eben ohne Beanstandungen zurückgegeben, jap. Das wäre nötigenfalls an Eides Statt versicherbar.""
    -- Gut für Dich.

    ""Erst im September kam mein Vermieter dann langsam mit der Nebenkostenabrechnung um die Ecke."
    - Geht es nicht noch blumiger? Welchen Abrechnungszeitraum umfasste die NK-Abr.?
    Da müsste ich nochmal nachschauen. Geht aber definitiv um das letzte Mietjahr, also bis eben Sommer 2013.""
    -- Verstanden.

    ""Ich reichte jene beim Jobcenter ein und bekam ein Schreiben zurück, in dem sich - vorwiegend wegen der Heizkosten, die vom Haus auf die einzelnen Parteien umgelegt wurden - eine Nachzahlung von insgesamt gut 165€ ergab. Dieses Schreiben kopierte ich und sendete es an meinen Vermieter. Das Jobcenter vermeldete im Schreiben, es überweise die € die über dem Nachzahlungsbetrag lägen (die 165 wären der von mir zu zahlende Betrag gewesen)."
    - Verstehe ich nicht. Geht es auch sachlicher?
    Ich stehe im Leistungsbezug nach SGB2, ugspr. Hartz IV genannt. Deshalb reichte ich die NK-Abrechnung dort ein. Für die NK ergab sich ein Guthaben von 13€, für die Heizkosten eine Nachzahlung von 186€ (die Abschläge waren nicht sehr hoch angesetzt). Insgesamt hätte das JC 13,50€ erstattet, blieben noch 165 offen,""
    -- Ich errechne jedoch 173€, die Du dem VM noch nachzuzahlen hast...

    ""die mit der Kaution zu verrechnen gewesen wären. Heute habe ich dann nachgefragt - beim Vermieter - wie der aktuelle Stand ist, da kam er dann mit plötzlichen Reparaturkosten.""
    -- Das eine hat mit dem andern nichts zu tun.

    ""Nun habe ich meinen Vermieter nach 2 Wochen mal angestupst. Jener offenbarte mir - per SMS - daraufhin, es seien ja noch gut 150€ an Reparaturen angefallen und er habe Fotos. Abgesehen davon dass ich auch Fotos aus 2009 mit exakt diesen Schäden habe, hätte er mich nicht viel eher darüber informieren müssen?"
    - Scheint sich ja wohl nicht um versteckte Mängel zu handeln, welche bei Rückgabe der Mietsache trotz Mühe NICHT zu erkennen waren?
    Es gab keine Möbel in der Wohnung, auch wurde jeder Raum - gab nur 1,5 davon - gecheckt und begangen. Insgesamt dauerte die Übergabe keine 2 Minuten.""
    -- VM-Risiko.


    ""Außerdem scheint mir nicht - da er von 300€ ausgeht, also davon dass er noch etwas rauskriegt - dass er die Kaution ordnungsgemäß angelegt hat."
    - Die fällign Zinsen kannste wihl in etwa swlbst ermitteln. Frage mal die örtliche Spasskasse.
    Die fälligen Zinsen hab ich nur bei seiner Summe vermisst. Wie hoch die in etwa ausfallen müssten, weiß ich - deshalb bin ich ja irritiert, weil er wohl von genau 300 ausgeht. Und das wäre eben ohne Zins und Zinseszins.""
    -- Er MUSS sie verzinslich anlegen.

    ""Selbst für den Fall, dass der Vermieter Schäden findet - hätte er mich nicht irgendwann darauf hinweisen müssen und mir Gelegenheit geben, diese zu beseitigen?"
    - Siehe oben. Letzteres: Ja.
    Ist definitiv nicht erfolgt.""
    -- Gut für Dich.

    In Unserem Mietvertrag(Freundin und Ich) steht folgender Satz am Ende des Vertrages:
    "Vermieter und Mieter verzichten auf das ordentliche Kündigungsrecht dieses Vertrages bis 31.08.2014"


    Ich halte dies für eine gültige Individualvereinbarung.
    Ihr (beide zusammen!) könnt demnach frühestens zw. 01. und 03.09.2014 zum nächstmöglichen Termin 30.11.2014 wirksam kündigen.

    Den 31.04.2014 gibbet sowieso nicht...
    Ich würde diese Kündigung zurückziehen und fristgerecht zum 31.01.2014 kündigen. Schriftlich nachweislich, per Einwurfeinschreiben oder Übergabe mit Zeugen.

    Mahlzeit Stylewolf.

    "das Mietverhältnis endete folglich am 30.06.2013. Erneut wurde bei der Übergabe weder ein Protokoll angefertigt, noch wurde auf Mängel hingewiesen. Stattdessen folgte die Abgabe des Schlüssels"
    - Dier Mietsache wurde also am 30.06.13 an den VM ohne Beanstandungen zurückgegeben?

    "Erst im September kam mein Vermieter dann langsam mit der Nebenkostenabrechnung um die Ecke."
    - Geht es nicht noch blumiger?:mad: Welchen Abrechnungszeitraum umfasste die NK-Abr.?

    "Ich reichte jene beim Jobcenter ein und bekam ein Schreiben zurück, in dem sich - vorwiegend wegen der Heizkosten, die vom Haus auf die einzelnen Parteien umgelegt wurden - eine Nachzahlung von insgesamt gut 165€ ergab. Dieses Schreiben kopierte ich und sendete es an meinen Vermieter. Das Jobcenter vermeldete im Schreiben, es überweise die € die über dem Nachzahlungsbetrag lägen (die 165 wären der von mir zu zahlende Betrag gewesen)."
    - Verstehe ich nicht. Geht es auch sachlicher?

    "Nun habe ich meinen Vermieter nach 2 Wochen mal angestupst. Jener offenbarte mir - per SMS - daraufhin, es seien ja noch gut 150€ an Reparaturen angefallen und er habe Fotos. Abgesehen davon dass ich auch Fotos aus 2009 mit exakt diesen Schäden habe, hätte er mich nicht viel eher darüber informieren müssen?"
    - Scheint sich ja wohl nicht um versteckte Mängel zu handeln, welche bei Rückgabe der Mietsache trotz Mühe NICHT zu erkennen waren?

    "Außerdem scheint mir nicht - da er von 300€ ausgeht, also davon dass er noch etwas rauskriegt - dass er die Kaution ordnungsgemäß angelegt hat."
    - Die fällign Zinsen kannste wohl in etwa selbst ermitteln. Frage mal die örtliche Spasskasse.

    "Selbst für den Fall, dass der Vermieter Schäden findet - hätte er mich nicht irgendwann darauf hinweisen müssen und mir Gelegenheit geben, diese zu beseitigen?"
    - Siehe oben. Letzteres: Ja.

    slupi2013:

    "Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass ich bereits Strom, Internet und Fernsehgebüren selber trage, das sind zur Zeit monatlich etwa 20€."
    - Erscheint mir zu wenig - warte mal auf die Schuss- bzw. Jahresabrechnung.

    "Meint ihr trotzdem, dass ich nachzahlen muss? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da ich so gut wie nichts geheizt habe."
    - Letzteres sagt fast jeder. In meinem MFH lagen die Betriebskosten zuletzt bei 2,54€ / Monat / m².

    "Allerdings war es bisher immer so, dass auch kurzfristig gekündigt werden konnte unter der Vorraussetzung, dass wir einen Nachmieter gestellt haben. Damit war es bisher kein Problem."
    - Könnte aber je nach Lust und Laune des VM und/oder Marktsituation eines für Dich werden. Ich würde jedenfalls jetzt sofort schriftlich nachweilich per Einwurfeinschreiben "zum nächstmöglichen Termin" kündigen. (Das wäre dann der 31.01.2014.)

    "Gesetzten Falls also, dass es mir gelingt noch dieses Jahr auszuziehen, ..."
    - Ausziehen kannste jederzeit, hat jedoch nichts mit der Mietezahlpflicht zu tun.

    "dann wär es doch folgerichtig, dass mir eine anteilige Auszahlung der Mietkaution zusteht oder versteh ich das jetzt falsch?"
    - Ja, verstehste falsch. Kommt jedoch drauf an, ob und wie hoch bspw. eine BK-Nachzahlung in 2014 Dir noch blühen kann; ob der VM noch versteckte Mängel in der Mietsache findet...

    Nun wohne ich aber in einem Altbau und in jedem Zimmer ragt etwas Mauerwerk in den Raum, sollte diese Fläche nicht abgezogen werden?


    Natürlich, diese Mauerwerksgrundflächen, welche ja vom Boden bis zur Decke gehen, sind abzuziehen.
    Du solltest einmal haargenau nachmessen, also die Entfernungen zwischen den Wänden, keine Türfüllungen. Hatte ich seinerzeit auch gemacht, Excel hat hierbei prima geholfen.
    Danach kannste genau die Mietflächen lt. MV mit der Wirklichkeit gegenüberstellen.

    hallo ich habe mal eine frage,ich wohne das erste mal in einer eigenen wohnung und nun kam heute die abrechnung aber ich mal mal überhaupt keine ahnung,ob das alles richtig ist.
    Vielleicht könnte mir wer aus diesem forum dabei behilflich sein...


    Meine Glaskugel konnte es auch nicht...:(

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