Beiträge von Berny

    ... in der Küche einen Spülschrank und einen Küchenschrank. Beide wurden uns quasi von der Vermietung geschenkt und waren bereits in der Wohnung (stehen im Mietvertrag als "abgeschrieben", also wir können mit ihnen machen was wir wollen). Da beides sehr morsch ist und wir annehmen, dass sie zu Bruch gehen durch die Bauarbeiten (abziehen wegen Kachelung etc), haben wir diese Befürchnis gegenüber der Vermietung geäußert. Diese erklärte uns, dass sie im Fall des Falles keinen Ersatz zur Verfügung stellen, oder für einen solchen aufkommen, würde. Kann das richtig sein?


    Ja, das kann so richtig sein, denn diese beiden Möbelstücke wurden Euch unentgeltlich überlassen; sie sind nicht Teil der Mietsache, also explizit nicht mitgemietet. (Wurden womöglich von früheren Mietern zurückgelasssen.)

    Hallo Sorokine,
    leider kann ich Dir keine grossen Hoffnungen machen...

    "Ich habe vor drei Jahren eine Wohnung von einer Wohnungsgenossenschaft gemietet und sie dabei von meinem Vormieter im Ist-Zustand übernommen - einschließlich teilweise weiß, teilweise gelb gestrichener Wände, eines verlegten Fußbodens und so weiter."
    - Gibt es hierüber ein (belastbares) Übergabeprotokoll?

    "Die Wohnungsgenossenschaft hatte mir im November versichert, dass sich schnell ein Nachmieter finden würde und das alles ganz unproblematisch sei."
    - Die Zeiten, wo ein Wort noch galt, sind schon laange vorbei.

    "Ich habe dann im Dezember und im Januar eine Menge Nachmieter gefunden, mit denen die Wohnung besichtigt, und viele von ihnen habe ihre Unterlagen beim Vermietungsbüro abgegeben. Trotz mehrerer Anrufe meinerseits haben diese sich aber zwei volle Monate Zeit gelassen ("jaja, liegt hier auf dem Schreibtisch.. wir schauen dann mal"), ..."
    - Was erwartest Du denn heutzutage noch?

    "bis sie dann im Februar endlich einen Kandidaten für akzeptabel eingestuft haben. Währenddessen zahlte ich die ganze Zeit doppelte Miete, obwohl eine Menge passender Kandidaten bereit standen, die die Wohnung gern gehabt hätten."
    - Wen interessiert's? (entschuldige bitte).

    "Ich einigte mich dann mit der Nachmieterin darauf, dass sie die Wohnung ebenfalls im Ist-Zustand von mir übernimmt."
    - Nachmieter ist uninteressant, einzig und allein zählt der Vertragspartner, also Vermieter.

    "Der Hausmeister machte die Endabnahme und notierte alles, was renoviert werden müsste (größtenteils Wände neu streichen und den Fußboden herausnehmen)."
    - ok.

    "Die Nachmieterin unterzeichnete mit mir eine Vereinbarung, dass sie die Wohnung ohne diese Renovierung übernimmt. Dafür bekam sie u.a. auch meine Küchenmöbel umsonst dazu."
    - Ist Privatangelegenheit.

    "Die Nachmieterin bekam die Schlüssel und unterzeichnete ihren Mietvertrag. Alles soweit gut, abgesehen davon, dass ich volle drei Monate doppelte Miete zahlen musste."
    - Doppelte Mieter wirst Du sicherlich nicht an den bisherigen VM gezahlt haben... alles andere interessiert nicht (ich verstehe schon...:rolleyes:)

    "Nun habe ich einen Brief bekommen, der besagt, dass die Vereinbarung ungültig sei. Nach mehreren vergeblichen Telefonaten habe ich nun endlich herausgefunden, wieso: Meine Nachmieterin ist NACH der Unterzeichnung des Vertrags doch noch davon zurückgetreten. Damit ist natürlich auch die Nachmietervereinbarung unwirksam."
    - Tja...

    "Nun habe ich noch ganze vier Tage Zeit, die Wohnung komplett zu renovieren, ansonsten stellt mir die Hausverwaltung alles in Rechnung."
    - Dann würde ich Gas geben.

    "Dabei gäbe es in meiner Stadt, in der ein großer Bedarf nach Wohnungen besteht, hunderte Interessenten, die die Wohnung gerne im jetzigen Zustand übernehmen würden."
    - Verstehe schon, jedoch rechtlich interessiert das niemanden.

    "Aber ich habe keine Chance, sie an einen von diesen zu übergeben, weil die Hausverwaltung sich monatelang Zeit gelassen hat."
    - Tja...

    "Ich fühle mich unfair behandelt, da bei meinen Telefonaten kurz vor der Kündigung und meinen Gesprächen mit dem Hausmeister mir immer wieder gesagt wurde, dass sei alles ganz unkompliziert und kein Problem, ich könne die Wohnung schnell weitergeben und brauche mir keine Sorgen machen. Nun habe ich trotz meiner Bemühung den absolut schlechtesten Fall erwischt: drei Monate doppelte Miete und Komplettrenovierung, obwohl so viele Leute die Wohnung liebend gern sofort nehmen würden."
    - Verstehe ich schon, jedoch bist Du leider in der schlechteren Position.

    "Gibt es irgendetwas, das ich tun kann? Habe ich noch irgendwelche Optionen?"
    - Gas geben mit der Renovierung und Rückgabe mit Übergabeprotokoll an den Vermieter/die Hausverwaltung.

    Im untermietvertrag steht unter paragraph 3 "Bezugnahme auf den hauptmietvertrag":
    "Die sich aus dem hauptmietvertrag ergebenden rechte und Pflichten gelten auch für den untermietvertrag, soweit vorliegend nichts gegenteiliges vereinbart wird. Der hauptmietvertrag wird Bestandteil dieses Vertrages. Der Untermieter erhält eine Kopie des hauptmietvertrages."


    Ich verstehe schon., vielleicht kennt sich ein anderer User hier besser aus.

    Wenn du allerdings zu deiner Beruhigung eine rechtssichere Meinung haben möchtest, könntest du dem Anwalt deines Vermieters screiben, dass du die Kündigung als unbegründet zurückweist und für den Fall, dass sie dich weiterhin unter Druck setzen einen REchtsanwalt hinzuziehen wirst. Die Kosten für diesen Anwalt würdest du dann vom Vermieter zurückfordern, da dieser dich zu diesem Schritt gezwungen hätte.


    Darauf spekulieren die Anwälte ja: Bringt Geld in die Kassen...:rolleyes:

    Ich werde auf jeden Fall weiter versuchen die Küche selbst zu verkaufen. Denn auf eine Einigung lässt sich der Vermieter nicht ein. Am Kauf ist der Vermieter nicht interessiert, auch wenn er es anfangs angeboten hat. Da er mir keine Bestätigung geben will, dass ich im Fall, dass der Nachmieter die Küche nicht kaufen will, Zugang zur Wohnung bekomme um die Küche auszubauen, kann ich ihm die Schlüssel nicht geben. Dann lieber bis Ende bezahlen und Küche mitnehmen.


    Schliesse mich an, ebenso den Bedenken der Vorposter. Leider es wohl oftmals so, und dieses Thema haben wir hier allwöchentlich.

    Ebenfalls ohne Gruss:

    Ich würde das Mieterhöhungsverlangen zurückweisen, da die drei Vergleichswohnungen grössenmässig nicht vergleichbar sind und die Hausverwaltungsgesellschaft nicht mein Vertragspartner ist und/oder eine Vermieterbestätigung bzw. -vollmacht fehlte.

    beachdrifter:

    "der falsche Termin wird wohl als unschädlich angesehen, er ist zwar falsch, aber das allein macht die Kündigung wohl nicht unwirksam (stattdessen gilt die richtige Frist). Ist das so?"
    - Nein. Die Kündigung gilt zwar, ist jedoch aus bereits erwähnten Gründen unwirksam.

    "Es wäre nur wichtig, dass die Begründung tatsächlich unzureichend ist."
    - Ja, und das käme ja noch hinzu.

    "Und das wäre ja wohl ein Ding wenn man einfach sagen könnte, "Wir sanieren, daher sind sie gekündigt", und fertig, alle müssen ausziehen."
    - Das mag womöglich in einem anderen "Land" gelten...:mad:

    Sollte man meinen. Ich hatte vor einigen Wochen ein kurzes Gespräch mit dem neuen Eigentümer (ein Syrer) zwischen Tür und Angel, und dieser hat richtig Druck gemacht, was von "Krieg" gefaselt und behauptet, sowas wie über die 3 Monate gehende Kündigungsfrist gäbe es gar nicht mehr, das wäre in den letzten Jahren geändert worden. Hat mich direkt im ersten Gespräch mehrfach belogen und versucht, unter Druck zu setzen.


    ... und ausserdem hat er wohl noch ein weiteres gewichtiges Argument: Ein Selfie mit Angela M. ...;)
    Kannst Ihm ja anbieten, dass er Dir ein angemessenes finanzielles Angebot macht, Barauszahlung bevor Du ihm die Wohnungsschlüssel zurückgibst.

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