ich habe also gezahlt, mein anwalt wollte das geld in bar...ich habs allerdings überwiesen...
Das Finanzamt lässt grüssen...![]()
ich habe also gezahlt, mein anwalt wollte das geld in bar...ich habs allerdings überwiesen...
Das Finanzamt lässt grüssen...![]()
Wir fragen uns eben, ob wir Möglichkeiten haben auf unserem Besichtigungstermin zu "beharren" (zumal uns dieser ja zugesagt wurde).
Natürlich könnt Ihr auf dem Besichtigungstermin beharren... *pfffft*
Ist die Wohnung tatsächlich mehr al 10 Prozent kleiner, als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen und zu viel gezahlte Miete zurückfordern (BGH VIII ZR 142/08).
In diesem Falle too late.
In meinen MVs (das bleibt aber unter uns Pastorensöhnen...) steht, dass die Mietflläche als mit xx m² vereinbart gilt.:D
Kniffo:
"ich habe meinen Hausmeister gefragt, er hat seine Rechnung vor bereits 2 Monaten bekommen."
- Dann warte doch mal ab, vlt. ist Dein VM ein Sozialinstitut...
"aber wann die Ablesen,keine Ahnung die machen das per Funk!"
- Das betrifft lediglich die Heiz- evtl. auch die Wasserkosten, jedoch NICHT die übrigen Nebenkosten.
"reagiert der Vermieter nicht in den Nächsten 8Wochen muss ich die erste nicht mehr zahlen?!"
- Ääh... Es dreht sich um eine evtl. NACH-Forderung - und das auch nur wegen des Termins, wenn der Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr kondom ist.
"ich denke auch das der Vermieter das weis, ob 100€ reichen, aber anscheinend reichen sie ja irgendwo nicht!"
- Dann leg' Dir was beiseite!
"ich muss die ventuele hohe Nachzahlung begleichen,"
- Yes.
Es sei denn, die Wohnung wird als Geldanlage gekauft.
Ach ja, Fluch(t) in Sachwerte...![]()
Moin ![]()
und vielen Dank für deine Antwort........ dann werd ich mal dagegen angehen, weil mein Vermieter das schon gemacht hat und mir ins Gesicht sagte, dass ich nich dagegen ankommen würde.... das wäre üblich.........
Für das Wort "üblich" gibt es keinen gesetzlichen Rückhalt.
Klartext: Die Wohnung war um die Hälfte kleiner, da sie an keiner Stelle die Minsesthöhe von 2 Metern erreicht. Demzufolge ist die gesamte Fläche bis zu einer Höhe von 1 Meter mit dem halben Quadratmeterpreis zu berechnen.
Abgesehen davon, dass der letzte Satz falsch ist: Du hast den Mietmangel von Anfang an billigend inkauf genommen.
Viel Spass beim Rechtsanwalt!
PS: Teile uns doch bitte das Ergebnis der Besprechung mit.
Heute erhielt ich eine Mail mit Hinweis auf diese Seite: Mieterh
Da die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, würde ich das MEH-Begehren ablehnen.
Hallo paulchen2013,
"Im Protokoll wurde es so vermerkt mit dem Zusatz, dass der Vermieter sich noch mal bei uns melden wird."
- Das ist nicht Sinn eines ÜP.
"Dann kam kurze Zeit später der Brief zur Abrechnung der Kaution. Weiterhin steht dort der Posten "Ersatz Laminat lt. Angebot Firma ***" mit ca. 360 €."
- Der VM hätte Euch zuerst die Möglichkeit der Nachbesserung geben müssen.
Hallo oskarmüller,
sie alleinigen Bedingungen stellt der Vermieter.
Wenn Du jetzt zum nächstmöglichen Termin kündigst, könnte Deine Schwester sich ja ab morgen zum 01.02.2014 für diese Wohnung bewerben.
Kann ich das Gericht eigentlich diesbezüglich mal anschreiben? Also würde das was nützen?
Schon - nämlich die Erkenntnis, dass das Urteil inzwischen rechtskräftig ist...
was kann und soll ich nun machen?
Dich von einem guten Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen.
Was können wir tun, so langsam reicht's echt!
Wenn der VM morgen Eure Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" bekommt, wäre das dann zum 31.01.2014.
Hallo tetisher,
ich würde die Mängel einzeln schriftlich tabellarisch auflisten, ferner, seit wann sie dem VM bekannt sind. Dann unter Hinweis auf § 535 BGB den VM auffordern, sie zeitnah zu beseitigen, um weitere Schäden am Gebäude und Mietminderungen zu vermeiden.
Auch ich kann mit dem blumigen Roman nichts anfangen. Deshalb mein Tipp: Alle Unterlagen/Notizen mitnehmen und einen Mieterverein aufsuchen.
Dann werde ich das mit meiner Frau besprechen und berichte gerne wie wir entschieden haben und wie wir die Angelegenheit weiter angehen!
Tu' das! Und Tipp: Mit dem VM nur schriftlich ...
Hallo Paulus,
ich würde der Kündigung widersprechen, da sie rechtsunwirksam ist.
Den 31.09. gibt es übrigens nicht.
Darf der Vermieter eigentlich die Wasser und Heizkosten die beim renovieren leer gewordener Wohnungen angefallen sind auf die Mieter der bewohnten Wohnungen im Haus umlegen????
Danke schon mal für eure Antworten
Nein, darf er keinesfalls.
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