Angenommen ich zahle jetzt erstmal einen Teil und er unterschreibt mir ein Schuldschein. Dann könnte ich mir das Geld ja zurück holen oder?
Das wäre eine private Vereinbarung, welche mit Mietrecht nichts zu tun hat.
Angenommen ich zahle jetzt erstmal einen Teil und er unterschreibt mir ein Schuldschein. Dann könnte ich mir das Geld ja zurück holen oder?
Das wäre eine private Vereinbarung, welche mit Mietrecht nichts zu tun hat.
Zwischen Vermieter und Hauptmieter wird aufgrund des Verkaufes der Wohnung ein Aufhebungsvertrag mit einer Ablösesumme vereinbart.
Nein, der Aufhebungsvertrag ist nicht mit den UM abgeschlossen worden.
Du wirst Dir selbst ausmalen können, wie hoch Deine Chancen bei inzwischen ausgetauschten Zählern sind...:eek:
Wieso zweimal gepostet? https://forum.mietrecht.de/thread/5757-en…tig-verrechnet/ Soo wichtig isses doch nun auch wieder nicht.
Gibts noch andere Varianten ? Denn diese beiden sind ja jetzt nicht direkt zu meinem NAchteil oder können mich einfach vor die Tür setzen.
Soo schnell schiessen die Preussen nicht. Deine Chancen sind nicht so schlecht, wie Du befürchtest. Warte erst mal ab und melde Dich wieder, wenn Du etwas Schriftliches vom neuen VM bekommst.
Es fallen durchaus Nebenkosten an und bis zum Schluss ist die Nettomiete + NK Vorauszahlung zu leisten.
... und das in voller vereinbarter Höhe.
Ich miete jetzt erine Wohnung und habe Fragen bezüglich Innenwand-bauen:
1. Ist Innenwand-bauen Genehmigungsfreie bauliche Anlagen, z.B. im Wohnzimmer Räum zu trennen? (ref: Genehmigungsfreie bauliche Anlagen , MVG M)
2. Heißt das gesetzlich dass man ohne Vermieters Genehmigung Innenwand bauen darf, wenn der Wohnung-zustand beim Auszug wiederhergestellt werden kann und der Vermieter nicht zusammen lebt?
3. Was kann die normale und schlimmste Konsequenz gegen Mieter sein wenn man ohne Vermieters Genehmigung so macht?
danke im Voraus.
1. Ja
2. Ja
3. Keine
4. Wer hält Dich davon ab, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen?
peje1201:
"Warum, bitteschön, ist der letzte Satz falsch?"
- Du schriebst: "Demzufolge ist die gesamte Fläche bis zu einer Höhe von 1 Meter mit dem halben Quadratmeterpreis zu berechnen."
- Nicht 1, sondern 2. Unter 1 zählt garnicht.
"Es geht letzten Endes nur darum, ob meine Forderung berechtigt ist, obwohl ich an dem Haus mitgebaut habe."
- Wenn Du an dem Haus mitgebaut hast, so sind das Sentimentalitäten, die mit Mietrecht nix zu tun haben.
Dann warte doch ab, bis die Abrechnung bei dir eintrifft. Warum sich jetzt schon über ungelegte Eier ärgern?
Richtig. Und der Felix aus Leipzig möchte uns gelegentlich über den Fortgang informieren.:o
Da A den Mietvertrag nicht unterschrieben hat, existiert zumindest mal kein gemeinsamer schriftlicher Mietvertrag. D.h. der Vertrag kann durch B gekündigt werden.
... und B braucht sich auch nicht darum zu scheren, dass A mit seinem Papa einen mündlichen MV hat.
mein Vermieter / Ablesefirma, welche nicht in der Nähe liegt, haben mir mitgeteilt, dass ich zur Nachzahlung die Kommt zusätzlich 100 Euro Anfahrt bezahlen muss.
Ist dies rehtens?
Nein, Erfüllungsort ist regelmässig der Ort, wo sich die Mietsache befindet - es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich individuell vereinbart.
0pueppie0:
"Was sollen wir tun?"
- Du kannst garnichts rechtswirksam tun, bist bestenfalls als Besucher oder Untermieter einstufbar, wobei man feststellen müsste, ob der Mieter vom VM die Genehmigung zur Untervermietung hat.
Dem Mieter empfehle ich, die Mängel schriftlich aufzulisten und den VM nachweislich aufzufordern, sie zeitnah zu beheben, um weitere Schäden an der Mietsache bzw. dem Gebäude und daraus resultierende evtl. Mietminderungen zu vermeiden.
Ars_vivendi:
"Nach Einzug von B wurde ein Mietvertrag mit namentlicher Nennung beider geschlossen.
Aufgeführt ist die Gesamtmiete mit dem Vermerk "je zur Hälfte"."
- Also zahlt B nur die halbe Miete.
"Unterschrieben wurde der Vertrag nur vom Vermieter und von B - ist der Vertrag so gültig?"
- Für diese beiden Parteien Ja.
"Beendigung des Mietverhältnisses durch B früher als innerhalb der gesetzl. 3 Monate möglich?"
- Nein. Wenn der VM die Kündigung morgen erhält, müsste es noch zum 31.01.14 möglich sein.
Mieter2012:
"Dies sei beim Gas aber nicht möglich, da es mit sehr hohen Kosten und viel Aufwand verbunden sei, sagte der Vermieter."
- Also ist es doch möglich! Die Zumutbarkeit endet m.E. erst beim Gebäuderwert.
"Zum Einzug ... wir einigten uns darüber, das (falls eine Nachzahlung käme), wir eine, für beide Parteien angenehme Lösung finden würden."
- Ein Fehler.
"Man muss vielleicht noch dazu sagen, das WIR den Vertrag mit der RWE für Gas und Strom haben und nicht der Vermieter."
- Das hat er ja dann gaanz gefickt eingeschädelt...:o
"Jetzt, nachdem wir dort ein Jahr wohnen und die Dame aus den Keller, 10 Monate, kam eine Nachforderung von insgesamt 760Euro.
Uns traf der Schlag ! Niemals haben wir so viel alleine verbraucht. ..."
- Aber Ihr seid in diese Wohnung freiwillig eingezogen...
"Das junge Mädchen im Keller hingegen hatte alle Heizkörper an, dabei zusätzlich noch Fenster offen und und und. Den Vermieter haben wir auch darüber informiert, aber das schien ihm egal."
- Klar, ist ihm das egal. Im Gegenteil: So wird Schimmelbildung verhindert...
"Er nahm mich und meine Ängste nicht wirklich für voll und sagte er würde, wenn er Zeit hätte, rum kommen."
- Sowas sagense alle...
"Unser Vermieter ist der Meinung, 2012 ist jetzt vorbei, da hätten wir pauschal (diese besagten 200Euro die sie unten bezahlt hat) abgerechnet (was ja völlig schwachsinnig ist, denn wir haben ja auch nichts zu verschenken) und das Jahr 2013 würden wir separat in seiner Nebenkostenabrechnung behandeln, die dann Anfang 2014 käme.
Dann aber auch nach Zwischenzählerstand und halt ganz genau. Jetzt würden wir keinen Cent von ihm sehen. Erst nächstes Jahr."
- Ich empfehle Euch eine Beratung bei einem Fachanwalt für Mietrecht.
"Jetzt meine Fragen :
• Darf er das Geld überhaupt einbehalten (denn eigentlich steht es UNS ja zu, da wir den Vertrag mit der RWE haben)?
• Müssen wir tatsächlich für die Untermieterin in Vorkasse treten?
• Ist es gesetzlich überhaupt erlaubt, was er da macht?
• Wie können wir weiterhin Vorgehen? Haben wir überhaupt eine Chance?"
- Jetzt geht es in Richtung Rechtsberatung, und die bleibt Juristen vorbehalten.
Der Fragesteller braucht die "NK" nicht zu bezahlen. Es gibt diesbzgl. KEIN Gewohnheitsrecht, auch nicht nach zwanzig Jahren.
Wie passt das denn zusammen?
Hier passt so vieles nicht zusammen...![]()
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!