Beiträge von Berny

    Hallo Hollebolle,

    meiner Vorbeterin schliesse ich mich an und erlaube mir noch eine Frage: Wurde dieser Passus "Besuch ist nur in Ausnahmefällen gestattet" nicht bei Vertragsabschluss besprochen?

    Wir sind vor 2 Monaten in einen neue Wohnung gezogen, und zu unserer Wohnung gehört ein Balkon mit angrenzender Terasse (steht auch im Mietvertrag)


    Habt Ihr Balkon und Terasse (alleine) gemietet, oder lediglich Nutzungsrecht (wie evtl. die anderen Mieter ebenfalls)?

    Hi,
    den hat er uns ja angeboten. Ursprünglich für Ende Februar (was der mindest Kündigungsfrist entspräche). Im Gegenzug dafür wollte er uns einen Monat mietfrei anbieten, da er sich Anwaltskosten spart. Nach der Schilderung unserer Probleme haben sie gesagt, dass auch Ende März in Ordnung wäre. Allerdings löst der Aufhebungsvertrag mein Problem nicht, dass ich gerne erst noch später raus würde.


    Dann biete doch Ende April an, die letzten zwei Monate jedoch nur Betriebskostenübernahme.

    Meine Frage liegt darin, wie lange man den Auszug durch das Einlegen eines Widerspruchs evtl. hinauszögern könnte. Außerdem würde ich gerne Eure Meinung zu dem Monat mietfrei haben. Meiner Meinung nach ist das eine relativ geringe Entschädigung verglichen mit über 1 Millionen € Kaufpreis und Umbaukosten. Soll heißen, wenn ich auf mein Widerspruchsrecht verzichten sollte und mir den Stress antue, würde ich eigentlich gerne erheblich mehr Entschädigung sehen. Meine ganze Situation wird vorallem durch eine anstehende Auslandsreise von Mitte September bis Mitte Januar extrem erschwert.


    Hallo,
    wie wäre es mit einem Mietaufhebungsvertrag?

    Smocking:

    "Ich habe einen Mietvertrag für ein möbliertes Appartment. Die Vermieterin ist selber Mieterin des Appartments und untervermietet an mich"
    - Soweit ok.

    "Die Klausel zur Mietzeit lautet wie folgt:
    "§ 2 Mietzeit — Zeitmietvertrag
    Das Mietverhältnis beginnt am: 06.08.2013 und endet mit Ablauf des: 31.01.2014.
    Es wird eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vereinbart. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.""
    - Und Dir ist bei Unterzeichnung nichts aufgefallen...?

    "Ich würde gerne zum 22.12.2013 kündigen. Ist die möglich"
    - Erfolgreich nicht.

    "oder ist die gesamte Klausel unwirksam und ich muss bis zum 31.01.2014 auf Grund des Zeitmietvertrages in dieser Wohnung bleiben?"
    - Ausziehen kannste zu jeder Zeit...

    MacRen:

    "in folgendem Sachverhalt würde mich generell interessieren, wie die Rechtslage aussieht."
    - Hier wären Fachanwälte gefragt, im Forum gibt es nur Meinungen.

    "1. Kann die Hausbesitzerin tatsächlich so lange gezwungen werden (von wem auch immer), ihre Mietsache brach liegen zu lassen, bis ein Gericht was auch immer geklärt hat?"
    - Solange es kein rechtskräftiges Urteil gibt, kann sie mit ihrem Eigentum (fast) alles machen, was sie will.

    "Angeblich werden Mietabbuchungen nach Ableben automatisch ausgesetzt. Wer benachrichtigt da wen? Kann es nicht sogar sein, daß die Vermieterin weiterhin fleißig Miete abbucht und deshalb gar keine Interesse hat, diese Sache abzuschließen? Ich würde ja sagen, das ist nicht möglich."
    - Nichts ist unmöglich...

    "3. Angenommen die Vermieterin hat tatsächlich keinen Zugang zu der Wohnung. Wer könnte den Schlüssel haben, wenn die Tochter offiziell jegliche Verantwortung abgelehnt hat und aus diesem Grund tatsächlich keinen Schlüssel hat? Die Polizei? Irgendein Gericht oder Amt?"
    - Ich auch nicht.

    "Wie wird in so einem Fall von Seiten der Behörden vorgegangen?"
    - Frag' sie.

    "4. Wer hat überhaupt ein Recht bzw. eine Pflicht, sich jetzt um die Wohnung, um deren Auflösung und deren Sicherung (Gas, Wasser etc.) zu kümmern? Auch wieder Amt, Polizei, Gericht?"
    - Frag' dort.

    "5. Nur für die Zukunft und eher hypothetisch: Habe ich bei unverändertem Zustand jetzt im Winter das Recht, der Besitzerin meine Mehrheizkosten in Rechnung zu stellen?"
    - Ich würde mir mal eher Gedanken darüber machen, ob man die Balkontür von aussen verschliessen kann.

    "Ich würde diese Punkte alle sehr gerne sachlich mit der Vermieterin besprechen. Aber diese Frau stellt sich grundsätzlich dumm und tut so, als würde sie gar nicht verstehen, was man von ihr will. Dabei sind die Schilderungen der Sachverhalte auch und vor allem nach Inaugenscheinnahme absolut klar und deutlich. Sie will sich aber einfach nicht damit befassen, oder sie ist geistig tatsächlich schon nicht mehr ganz beisammen. Keine Ahnung."
    - Kann ich leider nichts zu sagen, ausser dem Vorschlag, einen Fachanwalt zu konsultieren..

    Sie gehören wahrscheinlich auch zur Fraktion "Vermieter"


    O Herr, lass' Hirn regnen!
    Du hast offensichtlich nicht nur Schwierigkeiten mit dem Verstehen, sondern auch mit dem Lesen:
    "Hier äussere ich stets nur meine Meinung als Mieter und Vermieter, keine Rechts- oder Steuerberatung."
    "Hier äussere ich stets nur meine Meinung als Mieter und Vermieter, keine Rechts- oder Steuerberatung."
    "Hier äussere ich stets nur meine Meinung als Mieter und Vermieter, keine Rechts- oder Steuerberatung."

    ... und jetzt leg' Dich wieder hin!

    Pucki85:

    "Entschuldigen Sie mal, ich kann es sehr wohl verstehen."
    - Denke ich nicht. Können und wollen sind zweierlei. Du scheinst zu denen zu gehören, welche nur ein rechtskräftigen Urteil akzeptieren.

    "ABER, wie schon oben geschrieben, beruht die Ablehnung auf der Begründung, dass in der Wohnanlage Mieter eingezogen sind, die nur aus dem Grund das es keine Tierhaltung gibt den Mietvertrag unterschrieben haben.
    Unsere Wohnanlage umfasst 6 Häuser die jeweils 10-20 Meter auseinander liegen.
    Wie will sich also ein Mieter an einer Wohnungskatze stören, der im ersten Haus (40 Meter weg von unserem) wohnt und das Tier nie zu Gesicht bekommt."
    - Erzähle das dem Richter!

    Pucki85:

    "nachdem die Katze auch nie nach draußen kommen würde besteht doch keine Beeinträchtigung für Nachbarn bzw. Mitbewohner der Anlage."
    - Es dreht sich nicht um irgendwelche Beeinträchtigungen oder ähnliche Sentimentalitäten, sondern um MietRECHT.

    "Laut der Klausel im Mietvertrag behält er sich, durch seine Zustimmung, eine Tierhaltung vor."
    - Übliche Klausel.

    "Wenn man Ihn allerdings reden hört, schließt er eine Tierhaltung komplett aus. Mit dem Urteil vom BGH darf man eine Tierhaltung aber nicht komplett ausschließen."
    - Sag' es ihm.

    "Ebenso der Sachverhalt, dass unser Nachbar eine Katze hat, die scheinbar vom Eigentümer geduldet wird."
    - Was bei neunundneunzig Nachbarn geduldet wird, braucht bei Dir (oder mir) nicht zwangsweise auch geduldet zu werden.

    Hallo Markus,

    mit Nachbarn meinst Du wohl einen Bewohner des Nachbargrundstücks, dessen Eigentümer bzw. Vermieter NICHT mit Eurem identisch ist?
    Hier gilt dann Nachbarschaftsrecht. Diesbezgl. wäre ein Fachanwalt die Wahl der Stunde, falls Du so nicht positiv weiterkommen soltest.

    Wenn alle Mieteinheiten eigene WZ haben, dürfte es ja wohl klar sein (ich gehe davon aus, dass die WZ geeicht sind), dass nach Verbräuchen abzurechnen ist. Ist wohl anscheinend mit Mehrarbeit verbunden...?:mad:
    Wichtig wäre m.E. dass, wenn nach einem anderen Schlüssel abgerechnet werden würde, dass eine zuverlässige Vorwegtrennung zw. Wohnungen und dem Restaurant besteht.
    Einfach so nach Nutzern zu trennen is nich.

    Hallo Markus,

    "Wir bewohnen im OG eines Zweifamilienhauses"
    - Der VM wohnt auch darin?

    "Grundmiete und Nebenkosten für eine Person wurden mit 370,- Euro lt. Mietvertrag veranschlagt."
    - Wv. Grundmiete, wv. NK?

    " In 09/2012 bin zugezogen. In 11/2012 kam die Nebenkostenabrechnung"
    - Bitte taggenauen Abrechnungszeitraum.

    "Jetzt kam die Vermieterin mit der neuen Abrechnung"
    - Bitte taggenauen Abrechnungszeitraum.

    "Weiterhin wurden wir nicht darauf hingewiesen, dass sich die Müllgebühren nun anders berechnen,"
    - Dies hätte die VM Euch VOR Beginn des Abrechnungszeitraums schriftlich mit Begründung mitteilen müssen.

    "die Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung mehr als das Doppelte mehr kosten."
    - Ihr habt Einsichtsrecht in die Originalunterlagen.

    "Sicher war für uns absehbar, dass wir durch 2 Verbraucher mehr Wasserkosten bekommen"
    - Wie ist da der Aufteilungsschlüssel lt. MV?

    "Heizkosten, aber in der Gegenüberstellung ist ersichtlich, dass ..."
    - diese "Abrechnung" (wer hat sie gemacht?) nichts wert ist, denn in 2012 umfasst sie nur 2 Monate, welche man mit den Werten von 2013 (noch) nicht vergleichen kann. Nochmals die Frage nach dem Abrechnungszeitraum.

    "Die Vermieterin bietet nun an, dass wir 100,- Nebenkosten pro Monat zahlen plus die 800,-
    Nachzahlung."
    - Könnt Ihr machen, auf jeden Fall unter Vorbehalt und à Konto zahlen.

    "habe sie gebeten mir diese Veränderung mit einem Zweizeiler zu bestätigen,"
    - Braucht's m.E. nicht, da eine nachvolziebare HK-Abrechnung noch nicht vorliegt.

    "auch das wir die Wohnung zu zweit bewohnen"
    - Hoppla. Der MV müsste aber ergänzt werden, evtl. mit einer Vereinbarung über geänderte Abrechnungsschlüssel.

    "UND wie sie es ja wünscht, die Haltung meiner Vogelspinnen."
    - Da halte ich mich 'raus.

    "Bis dato ist nichts passiert und ich weiß nicht, wie ich vernünftig mit der Situation umgehen soll."
    - Hier gibt es nur Tipps und Meinungen, jedoch keine Rechtsberatung.

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