Frankerze:
"die Mängel bestehen seit dem Einzug, das weiss der Vermieter auch."
- solltest Du BEWEISEN können.
"Ich habe Ihn auch schon mehrfach daraufhingewiesen, schriftlich per email, per telefon, er war auch schon mit dem Heizungsmonteur in der Wohnung. Ein Teil der Heizung wurde ja auch repariert."
- Auch dies solltest Du beweisen können UND auffordern, sämtliche ihm mitgeteilten Mängel zeitnah abzustellen.
"Die Problematik mit den vertauschten Rohren war Ihm offensichtlich auch nicht bekannt. Die kam ja erst zum Tragen nachdem alle Heizkörper abgebaut und gestrichen wurden (veranlasst vom Vermieter) und dann wieder montiert wurden und nun voller Luft sind, die man nicht mehr vollständig rausbekommt."
- Auch das solltest Du - im Falle des "Falles" - beweisen können.
"Da er es jetzt aber weiss und realisiert hat, dass die Reparatur richtig teuer wird, meldet er sich halt nicht mehr."
- Ist jedoch kein Argument.
"Wenn ich Ihm jetzt eine Frist setze und er daraufhin nicht reagiert, wovon ich ausgehe, dann werde ich wohl die Miete um 10% reduzieren."
- Hier gibt's Infos:
Mietminderungstabelle
Kanzlei Feser - Mietrecht
RA Thomas M. R. Disque