Beiträge von Berny

    könnte mir jemand so einen vertrag aufsetzen, dass sie sich monatlich zur hälfte an den strom/gas/inet kosten beteiligen muss?
    oder wie würde ich so einen vertrag aufsetzen?
    ala hier mit verpflichte ich mich...


    Wie willst Du etwas durchsetzen, was der Vetrags"partner" nicht unterschreibt?

    Winstonia:

    "Ja, im Mietvertrag steht klipp und klar auch der Abrechnungszeitraum drin."
    - und der entsprach dem Kalenderjahr?

    "Die Frist ist bereits verstrichen und die Vorauszahlungen kann ich leider nicht mehr einstellen, da ich schon Anfang 2012 ausgezogen bin"
    - Also folgste bitte Anita's Rat. (Die Mentalität bzw. Taktik, Forderungen "auszusitzen", ist garnichts Neues.)

    Alle 3 zusammen sind der Hauptmieter bzw. die Partei Mieter.
    Dann müssen alle 3 Hauptmieter gemeinsam zu 31.10. kündigen.
    Das einer schon im März auszieht ist irrelevant.
    Die Teilkündigung eines von mehreren Hauptmietern ist unwirksam.


    Wie war das bei Tom Dooley? Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen.

    Das hieße ja dann im Extremfall, dass eine Person gezwungen ist in der Wohnung weiterzuwohnen bis auch die anderen kündigen?


    Niemand ist gezwungen in einer Wohnung zu wohnen, sondern lediglich die Miete incl. Betriebskosten bis zum Mietende zu zahlen.
    Diese Verpflichtung trifft jeden der (3) Mieter zu 100%.

    woldon:

    "Bei meiner Wohnung ist sowohl in der Garantiezeit als auch danach öters ein Regler für die Fußbodenheizung defekt gewesen und wurde ausgetauscht. Seit Ablauf der Garantie muss ich nun seit drei Jahren in Folge einen Regler für 50 € bezahlen,"
    - M.E. dürfte hier ein dauerhafter Fehler vorliegen, welcher nicht andauernd wiederkehrend auf Mieterkosten zu beheben ist, und das offensichtlich noch nicht mal dauerhaft.

    Wir haben eine Mietwohnung aufgrund eines Sterbefalles der Mieterin an den Mieter zurückzugeben.


    Nee, an den Vermieter.
    Abgesehen davon, ich würde Dir eine Beratung bei einem FachAnwalt (wie heisst es offiziell so schön?: "Tätigkeitsschwerpunkt Miet- und Immobilienrecht o.s.ä.) empfehlen.
    (Ich hatte neulich ein Schreiben eines nicht-Fach-Anwalts bekommen... - Nach meiner Antwort hat er sich nie wieder gemeldet.)

    Frankerze:

    "die Mängel bestehen seit dem Einzug, das weiss der Vermieter auch."
    - solltest Du BEWEISEN können.

    "Ich habe Ihn auch schon mehrfach daraufhingewiesen, schriftlich per email, per telefon, er war auch schon mit dem Heizungsmonteur in der Wohnung. Ein Teil der Heizung wurde ja auch repariert."
    - Auch dies solltest Du beweisen können UND auffordern, sämtliche ihm mitgeteilten Mängel zeitnah abzustellen.

    "Die Problematik mit den vertauschten Rohren war Ihm offensichtlich auch nicht bekannt. Die kam ja erst zum Tragen nachdem alle Heizkörper abgebaut und gestrichen wurden (veranlasst vom Vermieter) und dann wieder montiert wurden und nun voller Luft sind, die man nicht mehr vollständig rausbekommt."
    - Auch das solltest Du - im Falle des "Falles" - beweisen können.

    "Da er es jetzt aber weiss und realisiert hat, dass die Reparatur richtig teuer wird, meldet er sich halt nicht mehr."
    - Ist jedoch kein Argument.

    "Wenn ich Ihm jetzt eine Frist setze und er daraufhin nicht reagiert, wovon ich ausgehe, dann werde ich wohl die Miete um 10% reduzieren."
    - Hier gibt's Infos:
    Mietminderungstabelle
    Kanzlei Feser - Mietrecht
    RA Thomas M. R. Disque

    ist ja dann richtig toll wenn man erst 2 monate wohnt und dann der herr vermieter sagt es wird saniert in 3 monaten und man zb so schon nach 5 monaten weiss das man ab da innerhalb von 6 monaten wieder umziehen darf . :(


    Im (Miet-)Recht gibt es keine Sentimentalitäten.

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