Ok, vielen Dank. Wisst ihr auch in welchem Paragraphen des Mietrechts ich das finden kann?
Hat Google nicht gehelft?
Ok, vielen Dank. Wisst ihr auch in welchem Paragraphen des Mietrechts ich das finden kann?
Hat Google nicht gehelft?
Problem ist allerdings, dass wir nie eine Kopie des Übernahmeprotokolls erhalten haben. Was ist mit den Mängeln die im Übergabeprotokoll enthalten waren? Wie liegen da die Verjährungsfristen?
Diesbzgl. dürfte sich m.E. nichts ändern an der 6-mon-Frist. Ein Protokoll ist immer zweifach, von beiden Parteien zu unterschreiben und jeder P. ein Exemplar auszuhändigen...![]()
Verdeckte Mängel kann der Vermieter längsten 6 Monate nach Mietende geltend machen.
Also schmeiß die Rechnung in den Rundordner.
Oder einen Stempel drauf "Gelesen, gelacht, ->Rundablage".
Mich interessiert die Frage, wie ihr es einschätzt, dass ich meinen Vermieter darum bitten kann, dass er mit Herrn R über die Vorgänge redet.
Latürnich kannste das.
Habe eine Untersuchung gestartet und werde mich wieder melden.
Und hier das "Ergebnis", leider auch nicht so sehr weiterführend...: http://www.netz-treff.de/forum/forum_en…=409289#e409289
Bisher folgende Uhrzeiten:
02.03.2017 20:41
03.03.2017 06:19
03.03.2017 21:29
04.03.2017 07:59
04.03.2017 21:30
Das Geräusch wird jedenfalls über den Heizungskörper übertragen. Das Geräusch hört sich wie folgt an:
http://vocaroo.com/i/s1JGXz6LjqKL
Es ist kurz aber recht intensiv, leider ist es dort recht leise zu hören. In der Realität ist es äußerst laut, besonders wenn es um einen herum
leise ist.
Habe eine Untersuchung gestartet und werde mich wieder melden.
Ich habe keinen "Beweis", dass Herr R mir Gewalt angedroht hat und dass er faktisch an meiner Tochter und an mir Gewalt ausgeübt hat.
Hallo,
welche Ratschläge erwartest Du nun von uns?
Mein Tipp: (Geschickter) aus dem Weg gehen, bis er sich beruhigt hat.
Hallo Rimoral,
die Behebung dieses Mangels ist grundsätzlich VM-Angelgenheit. Du solltest bspw. feststellen, wann das Geräusch allmorgndlich(?) auftritt. Könnte ja sein, dass die Heizungsanlage über Nacht zu sehr auskühlt und beim Umschalten auf Tagesbetrieb Ausehnungsgeräusche entstehen.
Natürlich kann der VM von Dir/Euch eine gewisse Mitarbeit erwarten.
Ich bin raus
Danke...;)
Wie gesagt, Schlafzimmer nie an. Kinderzimmen nur ab und zu am Wochenende. Ansonsten immer aus, wenn wir zur Arbeit gehen.
Diese u.ä. Argumente lesen wir hier allwöchentlich...
Nayeli:
"Als ich letzes Jahr meinen Mietvertrag abgeschlossen habe, hat meine Vermieterin mir keinen Energieausweis vorgelegt."
- Bist Du sicher, dass für dieses Haus ein EA überhaupt vorgeschrieben ist?
"Ich habe keinerlei Sympathien zu meiner Vermieterin.
Gibt es Möglichkeiten sich finanzielle Vorteile zu verschaffen, da ..."
- Ehrlichkeit währt am längsten...:o
Kannst Du verlangen......besteht aber keiner Verpflichtung seitens des Vermieters, da es ein laufendes Mietverhältnis ist und die Antwort “warum“, die hast Du bereits selber sehr schön genannt: “Gibt es Möglichkeiten sich finanzielle Vorteile zu verschaffen....“
Gut recherchiert! ;):o
Hallo DG87,
wir sind keine Gutachter und haben gottseidank nicht die Möglichkeit, die Mietsache zu besichtigen. Als Nichtraucher (mit evtl. empfindlichem Geruchssinn) würde ich womöglich nicht dort einmieten...:o
etwas dreist - ich weiß - aber ...
Jaa, total dreist...![]()
Ich wüsste nicht, was zu beanstanden wäre, ausser, dass die Kleinreparaturklausel wohl eher 100€ statt 200€ betragen sollte.
Hast Du irgendwelche Probleme entdeckt?
beachdrifter:
"Ich bin mir nur - nach allem was ich bisher gehört und gelesen habe - sicher, dass die Kündigung in der derzeitigen Form nicht wirksam ist, und außerdem meine Kündigungsfrist 9 Monate betragen muss."
- und somit Du Dich überhaupt nicht "bewegen" musst.
"Davon ist meine Kündigung offensichtlich Lichtjahre entfernt. Da wird ja nicht mal dargelegt, was man überhaupt machen will. Irgendwas sanieren? Instandsetzen? Und ich muss dafür ausziehen? Also für mich sieht das mittlerweile auch so aus, als würde man einfach versuchen, die "dummen" Mieter einfach und kostengünstig loszuwerden, und mal zu schauen, wie das so klappt."
- Du sagst es, also Antwort wie vor.
Halte uns bitte auf dem Laufenden..., bis dass wir Dir hier empfehlen werden, einen FACH-Anwalt aufzusuchen.
Berny, du hast doch gar keine Ahnung, warum schreibst du so etwas?
Eben drum, weil ich keine Ahnung habe...:p
Hallo,
der Vermieter meines Sohnes hat sich heute unter einem Vorwand Zutritt zu seiner Wohnung verschafft ..
Hallo Silke, würdest Du das bitte mal näher nachvollziehbar beschreiben?
beachdrifter:
"würde das nicht dazu führen, dass ich dann morgen eine begründete Kündigung im Briefkasten hätte?"
- Die Begründung würde ich erstmal sehen wollen.
"Wäre es nicht viel sinnvoller, den Vermieter auflaufen zu lassen?"
- Oftmals ja, wenn man seiner Sache völlig sicher ist.
"Unter welchen Umständen kann man denn seinen Anwalt vom Vermieter bezahlen lassen? Kann ich das irgendwo nachlesen? Was ist die Grundlage dafür?"
- Lass' Dich nicht in's Bockhorn jagen! Den Anwalt hat grundsätzlich sein Auftragsgeber zu bezahlen. Erst wenn eine Sache vor Gericht geht, wird der Unterlegene alles zu bezahlen haben (es sei denn, das Gericht teilt irgendwie prozentual auf.
"Der "nette" Syrer stand heute wieder in meiner Tür und hat mich gefragt, ob ich die Kündigung erhalten habe. Ich habe ihm gesagt, dass ich den Brief seines Anwalts bekommen hätte."
- Das genügte ja.
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