Hallo Koenigskind67,
auch ich kann Dir nur einen Bausachverständigen empfehlen.
Beiträge von Berny
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Chrisfragtnach:
"Vertragspartner war der damalige Vermieter. Meine Wohnung wurde aber zwischenzeitlich verkauft, sodass ich am 1.Juli 2010 einen neuen Eigentümer bekommen habe."
- Nein, Deine Mietwohnung hat einen neuen Eigentümer bekommen. Dir müsste schriftlich vorliegen, dass sie verkauft wurde an den neuen Eigentümer=Vermieter, und DER ist Dein Ansprech-/Vertragspartner."Im Oktober 2012 hat dann schließlich noch die Hausverwaltung gewechselt. Und genau von dieser Hausverwaltung wurde ich bzgl. Mieterhöhung angeschrieben."
- Aber ohne beigefügte schriftliche Vollmacht Deines neuen Vermieters? -
Das ganze geht über eine Hausverwaltung. Diese habe ich telefonisch kontaktiert und trotz Zusage einer Rückantwort bis heute nichts erhalten.
Sowas ist heutzutage leider ziemlich normal. Dein Anbrechpartner ist übrigens grundsätzlich in erster Linie Dein (Miet-)Vertragspartner. -
Für den Zeitraum vom 01.10.2012 (Einzug) sind die Zählerstände ja vorhanden.
Nicht Zeitraum, sondern Zeitpunkt...
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Für den Zeitraum vom 01.10.2012 (Einzug) sind die Zählerstände ja vorhanden. Wie aber wird da eine Berechnung bis zum 31.12.2012 vorgenommen wenn dann nicht nochmals abgelesen wird?
Tja, wie wohl... weiss ich leider auch nicht. Und wie wird es denn dieses Jahr sein...? -
Dazu kommt das die Werte für den KWZ und WWZ erst Mitte diesen Jahres abgelesen wurden.
Wie kann man da einen Verbrauch berechnen?
Es lag an Dir, die Zählerstände bei Mietbeginn und -ende zusammen mit dem VM auf den Übergabeprotokollen zu erfassen.
Und vonwegen dass Du ja kaum geheizt hast: Das sagt jeder...
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Doktor Acula:
"Gibt es eine Höchstzeit für die Miete? D.h. bis zu welcher Dauer ist ein Mietvertrag noch wirksam?"
- Bis zu seiner rechtswirksamen Beendigung."Man kann einen Mietvertrag ja nicht lebenslänglich schließen, oder?"
- Könnte gegen gute Sitten, Menschenwürde oder geltende Gesetze verstossen."Kann ein Vorteil z.B. eine gleichbleibende Miete für den Mieter (in der einzig Reperaturen aufgeteilt auf die zulässigen Jahre und abgerechnet werden oder maximal die Inflation) die Mietdauer wirksamer machen?"
- Was haben Mietdauer und Reparaturen miteinander zu tun? -
Habe hier im Forum einen Thread gesehen, wo jemand so etwas geschrieben hatte.
Hallo Linsey,
hatte Dir das nicht genügt? -
Hallo Chrisfragtnach,
"Meine Hausverwaltung hat mich am 28.11.13 angeschrieben und ich bin mir unsicher, ob das Schreiben denn alle rechtlichen Standards enthält oder ob ich es direkt in die Tonne hauen kann."
- Beim Erstem bin ich auch nicht sicher, jedoch in die Tonne würde ich es nicht... Ist die HV denn auch Dein VM oder hat schriftliche Vollmacht beigefügt?"Eine Erhöhung im gesetzlichen Rahmen von 15% ergibt eine neue Miete i.H.v. .... monatlich. Dies bedeutet dann eine Miete von .../qm
Damit ist der in ... übliche Standart von ... noch deutlich unterschritten.
Auch Vergleichsmieten mit gleicher Ausstattung sind innerhalb des Wohngebietes deutlich höher."
- Als "Begründung" recht dünn, habe mal für Dich gekugelt: https://www.google.de/#q=mietrecht+mieterh%C3%B6hung"Um kein aufwendiges Klageverfahren auf Mieterhöhung durchzuführen, wird um Zustimmung zur Mieterhöhung auf ... ab 01.01.14 gebeten."
- Das würde er verlieren, statthaft wäre m.E. der 01.02.2014 (aber darüber musst Du Dich nicht auslassen). -
ist ein mündlicher Hinweis, der Dachboden müsse geräumt werden, als Kündigung rechtsgültig?
Nie im Leben. -
Davon einmal abgesehen, sollte der TE doch soviel Moral haben und das was er "konsumiert" hat auch zu bezahlen.
Das wird er womöglich auch, aber m.E.:
Es wird auch im Falle des Falles zu bewerten sein, ob der Abrechnungsfehler für Absender oder/und Empfänger sogleich bzw. innerhalb einer gewissen Frist hätte erkennbar sein müssen.
Ich werde/würde mich hier bzgl. dieses Themas zurückhalten. -
zum Thema Baurecht vs. Mietrecht
stimmt, soweit hatte ich garnicht gedacht.
Diebezgl. wärest Du in einem Vermieterforum besser aufgehoben bzw. beraten.
Und noch etwas: Dein Beitrag wäre erheblich besser nachvollziehbar, wenn der geneigte Leser sich nicht die Grossbuchstaben merken müsste oder sollte. -
Deshalb ist es tatsächlich möglich dass du deine eigene WM mehr hörst als die anderen im Nachbarraum.
Im vorliegenden Fall scheint es ja eher umgekehrt zu sein...
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tja wenn man in das alter gekommen ist :;) jetzt komm nicht mit dem argument ich kanns mir leisten darum gehts nicht........die wehwehchen fangen im alter an
Du sprichst aus Erfahrung...? -
was auch immer das heißen soll ich dachte an einen gaskocher mit zelt und allem drum und dran
Questo sono tempi passate per me. (Das sind vergangene Zeiten für mich.) Heutzutage ist es ein Reisemobil...;) -
Hallo Dani,
Wamas haben regulierbare Füsse. Ich würde mal nachschauen, ob sie genau so lang festgeschaubt sind, dass die Maschinen nicht wackeln können. Sie sollten auch nicht an die Wand stossen können.
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nö schon selbst kochen aber da kommst du nicht drauf, wetten
Si, da vero. La mia moglie è la cuoca, non io. -
Die Eigentümer des EG sind bislang mit Veränderungen die zum Ausbau des Dachbodens zu einer weiteren Mietpartei führen sollen nicht einverstanden. Das würde also bislang ein scheitern des Bauvorhabens bedeuten, sehe ich das richtig?
Das wäre Baurecht, kein Mietrecht. -
sorry aber in der Not wird man erfinderisch..........mir fiele da jetzt was ein
Jooo, is mir klar: MäckDonalds oder WürgerKing...Hallo Christin,
um es kurz zu machen: Ich sehe nur die Chance einer angemessenen Mietminderung, was den eingeschränkten Zugang zur Mietsache und deren eingeschränkte Nutzbarkeit betrifft, falls im Mietvertrag oder sonstwie nachweislich NICHT auf die absehbaren vorübergehenden Mietmängel hingewiesen wurde.
Achte bitte auf ein peinlich genau ausgefülltes Übergabeprotokoll. -
Hallo Marius,
kurze Antwort an den VM: "Investitionen sind Angelegenheiten des Hauseigentümers."
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