Beiträge von Berny

    Chrisfragtnach:

    "Vertragspartner war der damalige Vermieter. Meine Wohnung wurde aber zwischenzeitlich verkauft, sodass ich am 1.Juli 2010 einen neuen Eigentümer bekommen habe."
    - Nein, Deine Mietwohnung hat einen neuen Eigentümer bekommen. Dir müsste schriftlich vorliegen, dass sie verkauft wurde an den neuen Eigentümer=Vermieter, und DER ist Dein Ansprech-/Vertragspartner.

    "Im Oktober 2012 hat dann schließlich noch die Hausverwaltung gewechselt. Und genau von dieser Hausverwaltung wurde ich bzgl. Mieterhöhung angeschrieben."
    - Aber ohne beigefügte schriftliche Vollmacht Deines neuen Vermieters?

    Doktor Acula:

    "Gibt es eine Höchstzeit für die Miete? D.h. bis zu welcher Dauer ist ein Mietvertrag noch wirksam?"
    - Bis zu seiner rechtswirksamen Beendigung.

    "Man kann einen Mietvertrag ja nicht lebenslänglich schließen, oder?"
    - Könnte gegen gute Sitten, Menschenwürde oder geltende Gesetze verstossen.

    "Kann ein Vorteil z.B. eine gleichbleibende Miete für den Mieter (in der einzig Reperaturen aufgeteilt auf die zulässigen Jahre und abgerechnet werden oder maximal die Inflation) die Mietdauer wirksamer machen?"
    - Was haben Mietdauer und Reparaturen miteinander zu tun?

    Hallo Chrisfragtnach,

    "Meine Hausverwaltung hat mich am 28.11.13 angeschrieben und ich bin mir unsicher, ob das Schreiben denn alle rechtlichen Standards enthält oder ob ich es direkt in die Tonne hauen kann."
    - Beim Erstem bin ich auch nicht sicher, jedoch in die Tonne würde ich es nicht... Ist die HV denn auch Dein VM oder hat schriftliche Vollmacht beigefügt?

    "Eine Erhöhung im gesetzlichen Rahmen von 15% ergibt eine neue Miete i.H.v. .... monatlich. Dies bedeutet dann eine Miete von .../qm
    Damit ist der in ... übliche Standart von ... noch deutlich unterschritten.
    Auch Vergleichsmieten mit gleicher Ausstattung sind innerhalb des Wohngebietes deutlich höher."
    - Als "Begründung" recht dünn, habe mal für Dich gekugelt: https://www.google.de/#q=mietrecht+mieterh%C3%B6hung

    "Um kein aufwendiges Klageverfahren auf Mieterhöhung durchzuführen, wird um Zustimmung zur Mieterhöhung auf ... ab 01.01.14 gebeten."
    - Das würde er verlieren, statthaft wäre m.E. der 01.02.2014 (aber darüber musst Du Dich nicht auslassen).

    Davon einmal abgesehen, sollte der TE doch soviel Moral haben und das was er "konsumiert" hat auch zu bezahlen.


    Das wird er womöglich auch, aber m.E.:
    Es wird auch im Falle des Falles zu bewerten sein, ob der Abrechnungsfehler für Absender oder/und Empfänger sogleich bzw. innerhalb einer gewissen Frist hätte erkennbar sein müssen.
    Ich werde/würde mich hier bzgl. dieses Themas zurückhalten.

    tja wenn man in das alter gekommen ist :;) jetzt komm nicht mit dem argument ich kanns mir leisten darum gehts nicht........die wehwehchen fangen im alter an


    Du sprichst aus Erfahrung...?

    was auch immer das heißen soll ich dachte an einen gaskocher mit zelt und allem drum und dran


    Questo sono tempi passate per me. (Das sind vergangene Zeiten für mich.) Heutzutage ist es ein Reisemobil...;)

    sorry aber in der Not wird man erfinderisch..........mir fiele da jetzt was ein


    Jooo, is mir klar: MäckDonalds oder WürgerKing...

    Hallo Christin,
    um es kurz zu machen: Ich sehe nur die Chance einer angemessenen Mietminderung, was den eingeschränkten Zugang zur Mietsache und deren eingeschränkte Nutzbarkeit betrifft, falls im Mietvertrag oder sonstwie nachweislich NICHT auf die absehbaren vorübergehenden Mietmängel hingewiesen wurde.
    Achte bitte auf ein peinlich genau ausgefülltes Übergabeprotokoll.

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