Hallo,
"Zum 31.12.12 habe ich gekündigt"
- 2012?
Wann hattest Du zu wann gekündigt?
Hallo,
"Zum 31.12.12 habe ich gekündigt"
- 2012?
Wann hattest Du zu wann gekündigt?
x-wunderkind-x:
"heute bei einen unangekündigten Besuch mündlich mitgeteilt, dass die Wohnung/das ganze Haus (es kam nicht so recht raus, wie genau verkauft werden soll) verkauft werden soll und am Montag die Interessenten zur Besichtigung kommen würden."
- Sollt Ihr auch noch Kaffee und Kuchen stellen?
"Was genau kann denn im schlimmsten Fall auf uns zukommen bezüglich Kündigung und oder Mieterhöhungen etc?"
- Grundsätzlich ändert sich für Euch nichts, ausser dass Ihr neue VM mit neuen Kontonummern bekommen werdet.
"Wie sehen die Fristen aus, wenn der Neueigentümer uns raus haben wollen würde? Was haben wir für Rechte? Wir wohnen jetzt erst seit 2 Jahren dort."
- Schaue mal hier: https://www.google.de/#q=k%C3%BCndig…ermieterwechsel
Hallo bellebisaryee,
"Allerdings weist uns der Vermieter in dieser Bestätigung daraufhin, dass wir das Streichen aller Decken und Wände komplett selbst übernehmen müssen. Wir wohnen hier seit Oktober 2012."
Die bisherige Mietzeit spielt überhaupt keine Rolle - vergiss bitte nicht, dass es auch starke Raucher u.ä. gibt.
"Im Mietvertrag steht unter "Schönheitsreperaturen":
"1. "Der Vermieter hat die Wohnräume in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, soweit im Folgenden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind""
- Ergibt sich schon allein aus § 535 BGB.
"2."Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit DIE ENTSPRECHEND DER ABNUTZUNG ERFORDERLICHEN Schönheitsreperaturen in den vermieteten Räumen auf seine Kosten durchzuführen. Hierzu gehören: Anstreichen der Wände, Decken usw.""
- M.E. eher eine allgemein gehaltene Klausel, nichts ist klar definiert.
Daher genügt m.E. eine Rückgabe der Mietsache sauber und besenrein und ohne Beschädigungen.
@ Berny
Mein PKW ist jetzt gut 26 Jahre jung, und er läuft immer noch prima. Woran kann das liegen?
Das wird wohl an der guten Pflege liegen ![]()
Er wird so gut wie nicht (kaputt-)"gepflegt". Off-Topic-Off.:o
@ all
Sorry. So langsam wird es unübersichtlich für mich und ich blicke grade garnicht mehr durch...![]()
Ein Anwalt für Mietrecht hätte der gesamten "Abrechnung" wegen der nun ausreichend dargelegten Gründe widersprochen.
Ich bin jetzt 'raus.
Moin Absenkautomatik,
das klingt mir so wie aussitzen-wollen.
Ich würde mich sicherer fühlen, indem ich dem VM schriftlich nachweislich mitteile, seit WANN ihm WELCHE Mängel nachweislich bekannt sind und dass er offensichtlich versucht, deren Behebung auszusitzen.
Insofern sei er hiermit letztmalig aufgefordert, unter Bezug auf § 535 BGB, diese zeitnah zu beseitigen, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.
(Ist wohl elegant, aber deutlich. Manche reagieren offensichtlich erst dann, wenn sie einen deutlichen Schuss vor den Bug bekommen. Oder voll einen in die Fre**e
)
der-Mieter:
"Punkt 1
Steht dies irgendwo im Gesetz, dass eine Nebenkostenabrechnung jetzt mitten Im Jahr nicht erfolgen kann?
-> § 556 "Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen"
Das Problem, ist ja auch eigentlich nicht der verkürzte Abrechnungszeitraum von 3 Monaten, sondern die Tatsache, dass er die Kosten, die für 12 Monate entstanden sind (z.B. Jahresbeitrag Versicherung, Schornsteinfeger, etc) auf 3 Monate umgelegt hat. Wie gesagt, wenn er nur 3 Monate abrechnet, dann darf er auch nur die Kösten abrechen, die in diesem 3 Monaten entstanden sind (also 3/12 der Jahreskosten)"
- Wenn die jahresanteiligen Kosten bereits vor Ablauf des Abrechnungsjahres ermittelt werden können, sehe ich da no problem at all.
"Punkt 2
Angeblich ist dies nur reiner Zufall, aber in der Nebenkostenabrechnung 2012 hat er auch genau runde Werte genommen.
-> Auch hier gilt: Natürlich kann das Zufall sein."
- Jaja, diese Zufälle: Einen Zeitraum, wo lt. Heizgrattagetabelle 450 Einheiten (Jan-März) verbraucht werden, kann man wohl schlecht mit Okt-Dez 360 Einheiten vergleichen. Da tun sich doch Abgründe auf, wogegen ein Kraut gewachsen ist, nämlich der § 263 StGB.
dishmo:
"Hiermit kündige ich, den mit Ihnen am 03.03.2011 geschlossenen Mietvertrag mit Mietbeginn am 01.04.2011, fristgerecht mit drei Monaten Kündigungsfrist zum 28.02.2014, die von Ihnen angemietete Wohnung in oben genannten Haus."
- Rechtsunwirksam, da relevante Gegründung fehlt.
"Bei Mietvertragsabschluss war Ihnen bekannt, dass das Haus zum Verkauf steht."
- Ist egal.
"Werde morgen mal zum Anwalt und Freitag zum Mieterschutz gehen."
- Falls Du es schon soo eilig hast, nimm unbedingt einen fur Mietrecht. Ob der MS sich mit so frischen Fälle überhaupt befasst, weiss ich nicht.
"Das das Haus von Anfang an zum Verkauf steht war beim Einzug mir und meiner damaligen Freundin nicht klar und bewusst!"
- Ist auch egal.
"Im Mietvertrag stehen meine Freundin und ich nach wie vor gemeinsam, auch wenn sie letztes Jahr im November ausgezogen ist und ich seit dem 100 € weniger Miete zahle.
Die Kündigung ist nur an mich gerichtet."
- Vermieters Fehler...
dann könnte der Hausmeister um 8.00 Uhr im Hausflur weiß ich was machen ...
Auch schon früher, ohne Rücksicht auf die Befindlichkeiten einiger Mieter nehmen zu müssen.
kein Klinker reißt weil der Raum zu wenig gelüftet wurde.............Die Nässe kommt von außen z. B. vom dach.....und wenn es jetzt anfängt zu frieren ist besondere Vorsicht angesagt.
Dein Vermieter soll schleunigst schauen, dass er das "Problem" behoben kriegt............
..., um weitere Schäden am Gebäude und Mietminderungen zu verhindern. (Schriftlich nachweislich. Das Wort MM könnte beschleunigend wirken...:o )
silvio.b:
"Als ich die ersten Worte gesagt hab schaut er schon ganz genervt und sagt "du schon wieder, ich mach hier nur sauber""
- Man sollte sich wirklich überlegen mit wem man per Du ist.
"Ich knallte dann die Tür zu"
- Das war Dein zweiter Fehler.
"Ich weiß nun nicht so recht was ich machen soll."
- Sei doch mal etwas diplomatischer, oder besser: Lass' Deine Partnerin mal im Negligée an die Tür...[/QUOTE]
Doktor22:
"Was ist HKZ und WMZ?
HKVs sind die an Hk angebrachten Zähler (Röhrchen oder digital, welche die abgegebene Wärme messen.
WMZ sind Wärmemengenzähler, welche in die Vor- und Rückläufe eingeschleift werden und somit die "verbrauchte" Energie messen (Wiki hilft). Ab 2014 bei den meisten Zentralheizungsanlagen vorgeschrieben. Damit kann man dann haargenau feststelle, wv. der Heizenergie (letztendlich der Kosten in die Raumheizungen und entsprechend wv. in die WW-Bereitung gegangen sind. In meinem MFH waren es bspw. im vergangenen Abrechnungszeitraum 78,16% f.d.Heizung, 21,84% f.d.WW-Bereitung.
"Es gibt in jeder Wohnung einen Zähler für Warm/Kalt Wasser für den täglichen Gebrauch"
- OK.
"Ich bedanke mich vielmals für die guten Antworten, wie schon oben erwähnt hab ich kaum oder gar keine Ahnung von NK-Abrechnungen…
Falls mal jemand eine Frage im Automobilbereich hat, kann ich gerne Weiterhelfen dort bin ich fitter :-D"
- Gern geschehen. ![]()
- Mein PKW ist jetzt gut 26 Jahre jung, und er läuft immer noch prima. Woran kann das liegen?
der-Mieter:
"Schließe mich meinen Vorredner an. An der Abbrechnung stimmt fast garnichts."
- Dito.
"1. Der Abbrechnungszeitraum beginnt am 01.01.2013. Korrekt wäre zwar, dass Dein Nutzungszeitraum nur 01.01.2013 bis 31.03.2013 ist, jedoch kann die Abbrechnung jetzt noch garnicht erfolgen, da der Abbrechnungszeitraum 12 Monate betragen muss und demnach bis zum 31.12.2013 gehen müsste."
- Ich würde nichts sagen, wenn der Heizölverbrauch wirklich stimmen würde, dito Wasserverbräuche.
"3. Stromkosten: Hier werden der Verbrauch für Heizung und Treppenhaus in einer Summe zusammen gefasst. Meiner Meinung nach müsste Heiz- und Nebenkosten unterschieden werden."
- Ja klar, Betriebsstrom der Heizung gehört zwingend in die HK-Abrechnung.
"4. Schornsteinreinigung 86,66 Euro. Da diese nur einmal in 12 Monaten anfällt sind hier die Kosten auch dementsprechend zu teilen. Soll heißen, dass die 86,66 Euro gemäß Verteilerschlüssel umgelegt werden und du aber davon dann nur 3/12 bezahlen musst."
- Die 21,67€ sind ja ausgewiesen, jedoch nicht in die 30/70 bzw. 50/50-Berechnung eingeflossen.
"Für mich sieht es fast so aus, als wolle der Vermieter diese Kosten (die ja oft direkt zu beginn des Jahres fällig sind, auf diese Weise komplett abrechnen um einen Leerstand in den darauf folgenden Monaten nicht selbst tragen zu müssen."
- Genauuuuu...
"8. Die Kaution hat auf einer Nebenkostenabrechnung garnichts zu suchen. Über diese hat der Vermieter getrennt abzurechnen. Und auch wenn es heutzutage kaum Zinsen gibt - berechnet werden müssen diese."
- Du sagst es...
"Achja, und kleiner Tip. Wenn du die Abrechnung zurück weist, würde ich erstmal nicht alles diese Punkte einzeln bemängeln udn erklären. Ich würde einfach nur um eine korrekt, rechtkonforme Abbrechnung bitten (musst ihm ja nicht auch noch bei der Korrektur helfen)
- ![]()
pueppichen:
"Mein Problem jetzt ist, dass die mich los werden wollen. Angeblich wissen die nichts von einem Hund/geschweigedenn 2 und wollen, dass die bis 04.12.2013 "entsorgt" werden."
- Bis jetzt hast Du hier kaum Infos geliefert. Was erwartest Du denn eigentlich? Wer ist "die"? Wer hat von Dir was gefordert? Wie lautet wortwörtlich der Satz mit "entsorgt"? Wie lautet der Antrag des Gegners? Welche Beweismittel existieren?
"Hat noch jemand ne Idee? Morgen is ja Termin. Hat jemand vllt. ne Formulierung die professionell klingt? Ich bin in so etwas nicht wirklich gut...."
- Hast Du mal den genannten Paragrafen im BGB und auch die Erklärung bei Wikipedia nachgelesen? Was fällt Dir dazu ein?
Vor kurzem teilte mein Vermieter mir mit, dass dieses Zimmer, zu einem nicht weiter definierten Zeitpunkt Anfang 2014,vermietet werden und zusammen mit meiner Wohung (2 Zimmer, Küche, Bad) eine WG bilden soll.
Wunschdenken ohne Rechtsgrundlage...
Hi Doktor22,
solch einen Mist habe ich ja noch nie gesehen:
Linkes Blatt:
Abgesehen davon, dass die Zeilen geometrisch nicht passen (beim Scannen verzogen?): In der rechten Spalte ergeben sich zu Deinen Lasten 23,28€.
Abzüglich geleistete Vz 300,00€ ergibt ein Guthaben von 276,72€.
(Mietrückstand hebt Kaution auf, deshalb ohne weitere Berechnung.)
Rechtes Blatt:
Auffällig sind die glatten gerundeten Heizölmengen... Sooviele Zufälle...
Den Formfehler Eurocent/L und dann Eurobeträge nehme ich mal so hin.
Wie wurde denn der WW-Bereitungsanteil (~8%) an den Gesamt-HK errechnet? Weiss der Teufel. Üblicherweise sind es 20-25%. (Nach alter HeizkVO bis 2009 waren es pauschal 18%).
Der Betrag unter HeizkSumme ist falsch, denn dazu gehören auch der Anlagenbetriebsstrom und die Schornikosten.
"Allgemeine Nebenkosten" ist falsch formuliert, denn es handelt sich hier eindeutig um Heizkosten.
Mal abgesehen davon, dass der Wert 2750,10€ falsch übertragen wurde auf 2* 1371,45€, so ist zu rechnen:
Grundkosten 2750,10 * 30% = 825,03 / 266qm * 93qm = 288,44€.
Verbrauchskosten 2750,10 * 70% = 1925,07 - zu vertelen auf die individuellen gemessenen Verbräuche der Mieteinheiten. Ich unterstelle mal Verbräuche wie die anderen Mietparteien, gerundet also 650,00€.
Summe HK: 938,44€ + 80€ Strom und Schorni machen 1018,44€, minus 15% ergeben 865,67€.
Somit errechne ich eine Nachzahlung von 588,95€ zu Euren Lasten.
Wie sagte John Wayne: Alles ohne Gewehr...
Okay, das habe ich jetzt geschnallt. Aber was hat der Knatsch, den du mit deinem Stromlieferanten hast, mit Mietrecht zu tun? Du mietest den Strom doch nicht von deinem Vermieter, oder habe ich das überlesen?
Hast Du nicht auch das Gefühl, dass die Menge der Trollposter in letzter Zeit zunimmt...?
Judith1:
"Natürlich rufe ich die RE und Extraenergie an. Emails habe ich gestern geschrieben, dennoch"
- kannst Du sicher sein, dass der Sinn von Emails ist, weggeklickt zu werden.
"werden die Antworten mit einer gewissen Voreingenommenheit formuliert sein, welches hier nicht der Fall ist."
- Wart's ab, falls überhaupt Antworten kommen. Die RE wird sicherlich so nett und zuvorkommend antworten, damit Du mit Freuden wieder zu ihr zurückkehren wirst.
"Wenn es jemanden gibt der in einer Ähnlichen Situation war, wozu hoffentlich dieses Forum dient,"
- MIETrecht hat nichts mit dem von Dir hier angesprochenen privaten Vertragsrecht zu tun, Dir noch nicht aufgefallen...?
"wäre es Hilfreicher darüber Auskunft zu geben als eine Liste von offensichtlichen Kontaktaufnahmemöglichkeiten."
- Ebenfalls off topic.
"Ich bin mir sicher, Kolinum, dass sie mir eine erhebliche Liste über alles mögliche was sie nicht können liefern könnten"
- Wie schön, dass wenigstens Du "alles" kannst...![]()
Hallo Doktor22,
mich irritiert so einiges:
"habe mit meinem Vermieter etwas Streit über die alte Wohnung,"
- Gleicher VM für alte und neue Wohnung?
"3-Familen Haus (Vermieter wohnt nicht im Haus)
Wohnzeit von Aug 12 - Mrz 13
Heizkosten werden auf die Quadratmeter umgelegt"
- Ist rehtswidrig.
"Da in den letzten 3 Monaten der Mietzeit die Wohnung nicht bewohnt und beheizt wurde, wollte ich die Nebenkostennachzahlung nicht bezahlen, jedoch muss ich den kürzeren ziehen, da ich den Verbrauch nicht nachweisen kann. Ich kann lediglich die Heizkosten um 15% kürzen."
- Richtig.
"Leider weiß ich nicht genau wie und wo ich kürzen kann."
- Hast Du doch etwas hierüber schon geschrieben...
"Ich habe meine "gekürzte" Nebenkostenabrechnung mal bei dem untengenannten Link beigefügt. Vielleicht kann mir jemand sagen ob ich die Kürzung der Heizkosten richtig durchgerechnet habe."
- Die Links zeigen bei mir zwei leere Seiten. Allerdings kann ich die Reduktion eines Betrags um 15% locker im Kopf ausrechnen.
"Ich habe noch folgende Frage zu dem Mahnverfahren bei Nebenkosten."
- Mahnverfahren haben mit MIetrecht nichts zu tun.
"Anfang Oktober 2013 unter Vorbehalt einen Teil bezahlt, da Mieter die NK nicht anerkennt. Mieter bemängelte die Auflistung der NK."
- Sprichst Du von Dir in der 3. Person?
"Frage: ..."
- Den unklaren Posten einer Betribskostenabrechnung würde ich nachweisbar, nachvollziehbar und schriftlich widersprechen und Überarbeitung der Berechnung einfordern.
Hallo Judith,
ich meine, die RE wäre sogar telefonisch zu erreichen.
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