Beiträge von Berny

    Hallo benjaminausberlin,

    "Ich lebe aktuell in einer Wohnung, die ich mit weiß gestrichenen Wänden bezogen habe. Ich habe an einigen Wänden Tapeten angebracht, jedoch nicht bis ganz zur Decke
    Aus Wunsch des Nachmieters habe ich die Tapeten entfernt, da er die Wohnung gerne weiss haben möchte. Allerdings sieht man natürlich, dass etwas an der Wand war. (kleine Ränder, bzw. ist der Bereich oberhalb der Tapete "weißer" als darunter)"
    - Halte ich für i.O., solange keine Beschädigungen zurückblieben. Dübellöcher verschlossen?

    "Hätte ich die komplette Wand weiss streichen müssen?"
    - Nein, falls nicht im MV explizit vereinbart wurde.

    "Im Mietvertrag steht folgendes zu Renovierungen bzw.Übergabe:
    § 10 Schönheitsreparaturen
    Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter.
    § 18 Beendigung des Mietverhältnisses
    1. Bei seinem Auszug hat der Mieter die Mieträume in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben."
    - Das war's? Du Glücklicher brauchst die Wohnung nur besenrein und ohne Beschädigungen an den Vermieter zurückzugeben.

    doch das wurde mir schriftlich mitgeteilt, sämtliche Korrespondenz inkl. der genannten NK-Minderung laufen auch über den Verwalter. Da kann es also kein Kommunikationsproblem geben. Es ist einfach so, dass erst vom Verwalter die NK gemindert wurden und nun, ca 20 Monate später sagt er, hallo du bezahlst monatlich zu wenig - obwohl der Verwalter im Auftrag des Vermieters ja selbst den verminderten Betrag festgelegt hat.... sehr befremdlich.
    Meine Frage ist, lege ich dagegen Einspruch ein und bitte um Klärung? Oder zahle ich einfach? Man kann doch nicht einfach sagen, bezahlt ab jetzt weniger und nach 20 Monaten kommen und sagen - ne bezahl doch alles nach...


    Ich würde ihn mit einem einzigen Satz auf seinen Denkfehler aufmerksam machen und nichts weiterhin unternehmen.

    Dann lass es gut sein bis dahin, denn schon vor eurem Einzug war dort ein Gastronomiebetrieb und da kann man sich nicht darauf verlassen, dass die Räume nicht wieder vermietet werden.


    ... und somit sehe (auch) ich keinen Reklamationsgrund.

    Vermieter wurde vor Tagen schon per Mail informiert, jedoch kommt von dort bisher auch keine Rückmeldung!


    E-Mails dienen dazu, weggeklickt zu werden...
    Ich würde dem VM per Einwurfeinschreiben kurz und knackig den derzeitigen Zustand beschreiben und ihn auffordern, zeitnah einen ordnungsgemässen Zustand (elektrische Trennung der beiden Mietobjetke, e.F. auch des Allgemeinstroms) durchzuführen, um Schadenersatzforderungen und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.

    Rabe:

    "Nächste Woche will ich noch mal mündlich vorfühlen ... eine Mail von mir wurde bisher zum Thema nicht beantwortet.
    - Du hast keinen Vertrag über eineAntwortpflicht auf E-Mails.

    "Was mich persönlich ärgert ... ich habe hier viel zugunsten der Genosschaft gerichtet,"
    - Sentimentalitäten...

    "will es so lange wie geht diplomatisch lösen, aber wenn es nicht geht .... dann .... :mad:"
    - Dann hau' 'rein... und erlebe Dein blaues Wunder...:o

    Doraty236:

    "Ich habe im Internet gelesen, dass wenn die Vermieter die Miete erhöht, dass dann die Miete für alle Mitbewohner erhöht wird."
    - Hä? Eine MEH betrifft dann die Mietsache und ist an die im MV angegeben Mieter gerichtet.

    "In welchem Paragraph kann ich das nachlesen"
    - Das frage ich (mich/Dich) auch.

    Hallo Susi1981,

    vorab: Ich bin sehr skeptisch, wass Eure Ambitionen betrifft.

    "... haben wir mit unseren Vermieter gesprochen, dass wir das komplette Haus zum 1.11. übernehmen."
    - Ich bezweifele, dass hier ein mdl. MV zustande kam.

    "Jedoch muss man dazu sagen, dass gravierende Mängel vorhanden sind, die abgeschafft werden müssen, wenn wir es komplett nehmen."
    - Ihr seid hier in VM-Hand, es zählen hier ausschliesslich wasserdicht formulierte schriftliche Vereinbarungen.

    "Bis jetzt ist nicht von der mündlichen Absprache eingehalten worden. Auch wurde die Höhe der Gesamtmiete nicht genannt."
    - Wundert's?

    "Ist hier ein mündlicher Vertrag zustande gekommen? Da der Vermieter den Verpflichtungen der Absprache nicht nachgekommen ist."
    - Willkommen in der Gegenwart!

    "Wenn es nun ein bindender Vertrag ist? Können wir dann die Miete gemäß Mängelliste mindern, da uns ja diese bekannt waren."
    - Lächerlich! Ihr hättet ja die Mietsache in dem mangelbehafteten Zustand übernommen und könntet keine verlässliche VM-Zusage bzgl. Mängelbeseitigung vorweisen..

    Hallo Won,

    "unser Vermieter zahlt das Guthaben aus der Abrechnung für 2012 nicht aus,"
    - Er MUSS, und zwar üblicherweise max. einen Monat nach Abrechnungszugang. Ansonsten, nach nochmaliger kurzer Fristsetzung: Mahnbescheid.

    "... haben zwar Clinch mit dem Vermieter,aber wegen einen Mieterhöhungsverlangen,wozu wir nur teilweise zugestimmt haben. Diesbezüglich gibt es aber nur Briefwechsel bisher,nichts gerichtliches.
    Kann der Vermieter,das Guthaben behalten,weil wir nicht in vollem Umfang seiner Erhöhung zugestimmt haben?"
    - Njet.

    "Was machen wenn der nicht zahlt ?"
    - MB.

    "Außerdem gibt es das Problem,das unsere Vorauszahlung für NK drastisch gesunken ist,da sich durch die neue Heizung die Kosten angeblich erheblich verringert haben,das ist zwar erfreulich,aber wir sind da skeptisch,denn so eine Senkung in diesen Zeiten,klingt wie ein Märchen."
    - Mag vorkommen. Die mtl. VZ kannst Du selbst errechnen (Jahresbetrag/12 und dann leicht aufrunden) und dem VM schriftlich rechtswirksam mitteilen.

    "Zur Sicherheit würden wir mehr Nebenkosten zahlen voraus,aber das Problem ist halt,das unser geschätzter Vermieter auf die Idee kommen könnte,durch die größere Summe nun doch seine Mieterhöhung bekommen zu können.
    Wie könnten wir das sicher gestalten,ohne das der Vermieter die Beträge geschickt vermengen könnte ?"
    - Wie eben schon geschreipt, und auf keinerlei Vermauschelungen einlassen!

    "Gäbe es die Möglichkeit,falls die Abrechnung für nächstes Jahr doch hohe Nachzahlungen bringen würde, ..."
    - ... beim VM die Originalunterlagen einzusehen, wozu er verpflichtet ist, Euch zu lassen.

    Erstmal danke für die Antworten. Ja, ich habe schriftlich gekündigt, aber eine schriftliche Kündigungsbestätigung habe ich nicht erhalten.
    Das einzige was ich habe ist die SMS mit folgendem Wortlaut:
    "Erfreulicherweise bestätige ich Ihnen hiermit, dass Sie schon zum 31.12.2013 die Wohnung verlassen können."


    - "Erfreulicherweise möchten Sie mir bitte schriftlich verbindlich bestätigen, dass ich nach dem Verlassen der Wohnung zum 31.12.2013 keine Miete und anteilige Betriebskosten mehr zu zahlen habe.":o

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