Beiträge von Berny

    ich bin seit Jahren Mieter in einem Haus mit zwei Parteien, eine Teil des Hauses bewohnen wir, den anderen mein Vermieter.
    Ich hoffe, mein Problem es ist irgendwie verständlich?


    Hallo Muffy,
    Dein Problem ist insofern verständlich, als dass die Heizkostenverordnung bei Eurer Wohnkonstellation nicht zwingend anzuwenden ist.
    Könnt Ihr Euch nicht auch einen Kamin zulegen?

    lockes:

    "Wie sollte ich denn jetzt deiner Meinung nach weiter vorgehen?!"
    - Dich von einem FachAnwalt rechtsberaten lassen.

    "Der "Streitwert" (die reinen Kosten der Fußbodenheizung) beläuft sich immerhin auf ca. 1000 Euro in etwas über zwei Jahren, ohne dass jemals die tatsächlich verbrauchten Kosten ermittelt wurden!"
    - Nur mal laut (und mal etwas naiv) gedacht: Dann wären doch gar keine (70%) Verbrauchskosten, sondern nur 30% Grundkosten angefallen, oder?

    lockesn:

    "Ich interpretiere deine Antwort ("Njet, noch nicht mal das") so, dass der VM gar nicht schätzen darf. Versteh ich dich richtig?!"
    - Ja.

    "In der von dir verlinkten Verordnung steht jedoch im § 9a "Kostenverteilung in Sonderfällen" folgendes:"
    - Von einem Sonderfall kann man m.E. nur sprechen, wenn ein Messgeräteausfall während der Heizperiode auftritt und dies erst beim nächsten routinemässigem Ablesen festgestellt wird. Verweigert (oder wie auch immer) der VM jedoch die Instandsetzung, sind nach meinem Rechtsverständnis Sonderregelungen nicht mehr anwendbar.

    "Für meine Begriffe ist das einfach nicht fair, da ich in dem Fall, dass der Heizkostenzähler intakt gewesen wäre, niemals auf die vom VM veranschlagten..."
    - Gesetze und Rechtsverordnungen haben selten etwas mit Fairness zu tun. - Ich meine jedoch, dass Du nach Bekanntwerden des Mangels mit Nachdruck den VM hättest auffordern müssen, diesen zu beseitigen, notfalls mit Androhung von Konsequenzen.

    Auch wenn es keine Beratung ist, ich schätze dass du von dem was du schreibst Ahnung hast und danke dir und Kolinum dafür, dass ihr euer Wissen mit anderen Menschen teilt.
    Solche Internetforen und die Leute, die ihre Freizeit opfern um Leuten zu helfen, sind Gold wert. Ich helfe auch gerne Leuten im Internet, allerdings in einem Forum für Unterhaltungselektronik, in dem ich Mod bin. Leuten helfen indem man sein Wissen teilt ist eine gute Sache.


    Du sagst es... und unsereins wird ja dadurch auch nicht gerade dümmer...:)
    Halte uns doch bitte gelegentlich auf dem laufenden.

    Hallo Mieter_65,

    "Meine Mitbewohnerin und ich sind beide als Hauptmieter eingetragen."
    - mitgegangen, mitgehangen. Ihr beiden habt die gleichen Rechte und Pflichten. DU kannst noch nicht einmal Deinen Teil des Mietvertrags kündigen...

    "Kann ich ein Drittel der Miete für den Monat November zurückfordern, da wir dort zu dritt gelebt haben ?"
    - Fordern ja, jedoch nicht rechtlich durchsetzen.

    "Was mache ich ab Februar, wenn sie wieder da ist aber er nicht geht ?"
    - Faust in der Tasche und weiterhin Deinen (50%igen) Mietanteil zahlen...

    "Was kann ich tun, damit er nicht ständig bei uns ist"
    - Privat gegen ihn klagen.

    "Das ist alles kein Besuch mehr, sondern er lebt wirklich schon bei uns und beteiligt sich nach mehrmaliger Aufforderung meinerseits nicht an der Miete und den Nebenkosten.. Bitte helft mir :("
    - Würde ich ja gerne... - "Beruhige" Dich, jede Woche haben wir hier mindestens ein WG-Problem...

    "Also ist bei einer Kündigung ohne zutreffenden Kündigungsgrund gar kein Widerspruch notwendig?"
    - Richtiger: Bei einer rechtsunwirksamen Kdg.

    "Heute hatte ich das Bedürfnis, den Schließzylinder auszutauschen,"
    - Hätte ich schon längst gemacht, bei Mietende wieder Rücktausch. Ich würde einen hochwertigen nehmen, v.a. nicht so einen mit dem Universalprofil. Der SZ unserer Wohnung hatte gut 40 Ohren gekostet, mit 5 Schlüsseln... wegen der Goldbarren.

    "Ich habe sie nicht darüber informiert,"
    - Brauchste auch nicht.

    "Ich bedanke mich schon mal für die Beratung,"
    - Nicht (verbotene Rechts-)beratung, sondern Meinungsäusserungen...

    Bunghole:

    "Nein, das ist nie passiert ..."
    - Bist ja ein ganz Braver...:rolleyes:

    "Wenn ich das richtig verstanden habe kann ich mir mit dem Widerspruch eh Zeit lassen, da ..."
    - Auf diese rechtsunwirksame Kündigung kannste Dir bis zum Sankt Nimmerleinstag Zeit lassen, es ändert garnichts.

    "Ich habe gelesen dass ich ohne diesen Hinweis in schriftlicher Form selbst bei einer Räumungsklage noch am ersten Verhandlungstag widersprechen könnte."
    - Weiss ich nicht. Bei einer Räumungsklage könnte der Beklagte ganz einfach beantragen, die Klage abzuweisen, da keine rechtswirksame Kündigung vorliegt.

    "Ich will den Widerspruch aber nicht unnötig hinauszögern, immerhin entsteht mir durch den zeitigen Widerspruch ja kein Nachteil, oder etwa doch? dazu habe ich noch nichts gefunden."
    - Denk' nach: Es könnte der MVn ja ein triftigerer Pseudo-Grund einfallen, und sie dann die Kündigung widerholen. Und das, je früher sie von dem derzeitigen Sachstand erfährt.

    "Auch wenn ich es schon gelesen habe würde ich mich wohler fühlen wenn mir jemand bestätigen kann, dass bloße Unordnung kein Kündigungsgrund..."
    - Sogar eine total vermüllte Messie-Wohnung ist kein Kündigungsgrund (selbst bei vorherigen Abmahnungen).... solange von der Wohnung (vom Gesundheitsamt bestätigt) keine (bspw. Seuchen-)Gefahr ausgeht.

    ... mein Anliegen ist die nicht oder nur teilweise funktionierende Heizung in meiner Einliegerwohnung. Habe es am 17.11.2013 schon dem Vermieter mitgeteilt. Er erklärte mir das Problem mit dem Boiler/Heizung, hat aber den Fehler nicht behoben. Habe es jetzt nochmal schriftlich angezeigt. Besteht mir die Möglichkeit einer Fristsetzung, oder auch Mietminderung? Celina 38


    Natürlich. Aber jetzt würde ich erst mal die Reaktion abwarten.
    Falls sich nichts tun wird, bekäme er mit dem Neujahrsgruss per Einwurfeinschreiben oder nachweislicher Zeugenzustellung die Aufforderung, den Mietmangel - auch mit Hinweis auf § 535 BGB - zeitnah zu beheben, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.
    Immer wieder haben wir hier die gleiche Kac*e, viele VM verstehen anscheinend wohl nur eine deutliche "Sprache"...; oftmals nicht nur eine finanzielle Sache, sondern einfach nur mangels Goodwill...

    Alex.Schlee:

    "Hallo, wir haben eigene Möbel,"
    - Also wohnt Ihr nicht möbliert beim VM, sodass Euer MV der normalen gesetzlichen Kdg. unterliegt.

    "haben jetzt mit dem Vermieter abgesprochen das wir uns einen eigenen Provider holen, der [Ver]Mieter wird dann jedoch die Miete um 20.-€ erhöhen, dies lässt sich wahrscheinlich nicht ändern, jedoch momentan läuft eine etwas schwierige Diskussion über den Nachtrag den dieser verlangt."
    - Dieses Verhalten dient m.E. lediglich dazu, seinen verletzten Stolz zu kompensieren...

    "Wir haben ihn bisher dazu gebracht alles so ab zuändern dass es für uns auch in Ordnung geht, jedoch besteht er auf einen Satz den wir nicht akzeptieren wollen.
    >Der Mieter hat ab Unterschrift dieses Nachtrages sämtliche Rechtsverstöße aus der Nutzung des vom Vermieter bereitgestellten Internetanschlusses zu vertreten. Insbesondere haftet der Mieter für ein Verschulden Dritter in diesem Zeitraum, wenn der Mieter nicht beweisen kann, dass er die widerrechtliche Nutzung nicht zu vertreten hat. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.<"
    - Verstehe ich nicht, denn, wenn Ihr vom VM-Internet frei kommt, dürfte das doch gegenstandslos sein....?

    Hallo Teddymaus,

    "der Mietvertrag ist immer noch der alte von 1989. ... im alten steht in dem Formular das ein mal im Jahr abzurechnen ist. Hat die vorige Vermieterin nie gemacht."
    - Du solltest von einem Fachanwalt prüfen lassen, ob Du evtl. vom alten VM an ihn gezahlte Nebenkosten (komplett?) zurückverlangen kannst, da er nie eine vereinbarte NK-Abrechnung gemacht hat.

    "Deswegen wollte ich wissen ob sich daraus ergibt das das trotzdem ein Mietvertrag mit Pauschalen Nebenkosten ist..."
    - Sehe ich nicht so.

    "An nebenkosten werden nur
    1.Wasser
    2.Entwässerung
    3.Allgemeiner Strom
    4.Müllabfuhr aufgeführt."
    - ... welche Du zu zahlen hast.

    "Hier mal die Posten laut neuem Vermieter
    1.Grundsteuer
    2.Schmutzwasser
    3.Müll
    4.Niederschlagswasser
    5.Straßenreinigung und Winterdienst
    6.Gebäudeversicherung
    7.Haftpflicht
    8.Wasser
    9.Strom allgem."
    - ... womit wohl klar sein dürfte, was er NICHT auf Dich umlegen kann - auf die Betriebskostenverordnung ist ja wohl nicht Bezug genommen worden?

    "Ich muss dem Vermieter das mal schreiben und fragen wie er auf den Trichter kommt das ich nun ohne Vereinbahrung noch 5 neue Nebenkostenposten zu bezahlen habe. Sehe ich irgendwie nicht ein."
    - Hier gibt es keinen Trichter, sondern einen Widerspruch bzgl. der geforderten, jedoch nicht umlegbaren, Betriebskostenpositionen.

    Hallo Bunghole,

    auch wenn Du der Kdg widersprichst, wird sie dadurch nicht unausgesprochen.
    Rechtlich wirkungslos ist sie allemale, da keine der erforderlichen Kriterien erfüllt sind. Wurdest Du mal schriftlich abgemahnt?
    Ich würde noch nicht mal widersprechen, geschweige denn bei einem Gespräch auf die Kdg überhaupt eingehen.
    Der VMn Gesicht möchte ich mal sehen, wenn sie nicht erkennen kann, dass sich nichts tut zum 31.03.2014...:o

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