Bunghole:
"Nein, das ist nie passiert ..."
- Bist ja ein ganz Braver...
"Wenn ich das richtig verstanden habe kann ich mir mit dem Widerspruch eh Zeit lassen, da ..."
- Auf diese rechtsunwirksame Kündigung kannste Dir bis zum Sankt Nimmerleinstag Zeit lassen, es ändert garnichts.
"Ich habe gelesen dass ich ohne diesen Hinweis in schriftlicher Form selbst bei einer Räumungsklage noch am ersten Verhandlungstag widersprechen könnte."
- Weiss ich nicht. Bei einer Räumungsklage könnte der Beklagte ganz einfach beantragen, die Klage abzuweisen, da keine rechtswirksame Kündigung vorliegt.
"Ich will den Widerspruch aber nicht unnötig hinauszögern, immerhin entsteht mir durch den zeitigen Widerspruch ja kein Nachteil, oder etwa doch? dazu habe ich noch nichts gefunden."
- Denk' nach: Es könnte der MVn ja ein triftigerer Pseudo-Grund einfallen, und sie dann die Kündigung widerholen. Und das, je früher sie von dem derzeitigen Sachstand erfährt.
"Auch wenn ich es schon gelesen habe würde ich mich wohler fühlen wenn mir jemand bestätigen kann, dass bloße Unordnung kein Kündigungsgrund..."
- Sogar eine total vermüllte Messie-Wohnung ist kein Kündigungsgrund (selbst bei vorherigen Abmahnungen).... solange von der Wohnung (vom Gesundheitsamt bestätigt) keine (bspw. Seuchen-)Gefahr ausgeht.