Beiträge von Berny

    Hallo Starfrucht,

    ich könnte fast den Eindruck haben, dass Du Dich da zu sehr 'reinsteigerst.
    Mails und SMSs sind pillepalle, Du solltest alles schriftlich machen. In einem 9-Parteien-Mietshaus wird leider keiner der Bewohner für sich beanspruchen können, eine Insel der Glückseligkeit angemietet zu haben.

    "Ausserdem frage ich mich, ob ich die nächste Nebenkostenabrechnung für 2013 anfechten kann, falls der Enkel bei der Berechnung nicht berückstichtigt wird. Dieser hat das ganze Jahr hier gewohnt."
    - Hierbei kommt es auf die im MV vereinbarten Umlageschlüssel an.

    vtx:

    "Ich bin aber mittlerweile der Überzeugung, dass es der VM hauptsächlich missfällt, dass ich als Hauptmieter nicht anwesend sein werde. Aber daran kann sie mich ja nicht hindern."
    - Richtig, denn in unserem Gesellschaftssystem gibt es ja schliesslich Reisefreiheit....

    "ich werde versuchen ihr klarzumachen, dass ich abwesend sein werde,"
    - Brauchst Du nicht.

    "egal ob da ein Zwischenmieter ist oder nicht."
    - Einen "ZM" gibt es nicht, habe noch nie etwas Rechtliches darüber gelesen.

    "Und dass ein verlässlicher Zwischenmieter dafür sorgt, dass regelmäßig gelüftet wird, und quasi auch eine Absicherung für die Miete ist..."
    - Zwischenmenschlich verständlich, jedoch rechtlich irrelevant. Und, btw, auch die UM können doch wohl für evtl. Lüftung etc sorgen, oder?

    habe im Mietvertrag eine Zusatzerklärung gefunden . da steht
    Sollte die Wohnungsabnahme bei Auszug durch eine Hausverwaltung oder bevollmächtigte Personen vorgenommen werden
    inkl. Erstellung des Abnahmeprotokolls , so erhät diese dafür eine Pauschales Endgelt von 60 euro +Mwst.
    Sieht die Rechtslage nun anders aus ? da ich ja das anerkannt hatte mit Unterschrift?


    Ja und...?
    1. dürfte es sich zwar nicht um ein Endgelt, sondern um ein Entgelt handeln.
    2. ist nicht erkennbar, von wem die Person das End/tgelt bekommt.
    Also würde ich es beim Fall des Falles drauf ankommen lassen.

    Die drei Sätze sind dann aber - wie der gesamte Vertrag - maschinell mit ausgedruckt?
    Ich tendiere dazu, dies nicht als Individualvereinbarung zu sehen. Anders wäre es m.E., wenn dies handschriftlich mit separaten Unterschriften vereinbart wäre und zusätzlich einschränkend auf § 535 BGB Bezug genommen worden wäre.
    Just my five Cents.

    Gut, vielen Dank.
    Dann bin ich da für's erste beruhigt, werde mich aber wohl auch noch beim Mieterschutzbund o.ä. informieren, um sicherzugehen.

    Vielen Dank für eure schnelle Hilfe und schöne Weihnachtsfeiertage wünsch ich!


    Zur weiteren Information bzgl individueller Vereinbarung: Wenn diese handschriftlich im MV eingetragen ist, hat sie mehr rechtliche Relevanz als wenn sie bereits darin "formularmässig" vorhanden wäre.
    Auch Dir angenehme Feiertage!:)

    In der Kleinreparturklausel, nach der ich lediglich 100 Euro der Reparaturkosten tragen muss, sind Küchengeräte (Herd etc.) explizit mitaufgezählt und fallen also unter diese Klausel.
    Schließt das dann evtl. den Eintrag unter Sonstiges aus und bringt mich als Mieter in eine sicherere Position hinsichtlich der Reparaturkosten??


    Ich meine: Ja. Diesen Passus plus der § 535 BGB dürften eigentlich ausreichend sein.

    Aber wenn uns der Vermieter untersagt, Wäsche im Wäsche keller aufzuhängen und in der Wohnung ist es ja auch nicht erlaubt. Wo sollen wir sie denn dann aufhängen, das doch totale Schikane....


    In der Wohnung könnt Ihr -zig Wäscheständer aufstellen, das kann Euch niemand verbieten, sogar noch nicht mal mietvertraglich untersagen. Es liegt dann natürlich an Euch, dafür zu sorgen, dass die Bausubstanz nicht angegriffen wird.

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