Ja, der Verteiler, an dem eingangsseitig die Antenne und ausgangsseitig die ganzen Antennensteckdosen in den Wohnnungen angeschlossen sind.
Wenn es (wie hier?) aber nur zwei Nutzer sind, genügt ein Twin-LB für 19€99.
Ja, der Verteiler, an dem eingangsseitig die Antenne und ausgangsseitig die ganzen Antennensteckdosen in den Wohnnungen angeschlossen sind.
Wenn es (wie hier?) aber nur zwei Nutzer sind, genügt ein Twin-LB für 19€99.
Hallo joda,
"in meinem neuen Mietvertrag steht unter Zusatzvereinbarungen:"
- Also eine von Dir (mit-)unterschriebene Individualvereinbarung?
"Die Frist von einer Woche irritiert mich, ist das so erlaubt?"
- Hast Du das auch unterschrieben?
"Was ist denn, wenn ich im Urlaub bin und gar nicht so schnell reagieren kann?"
- Amtsgerichte suchen Arbeit, Rechtsanwälte Einkommen...
"Ich habe bisher keine schlechten Erfahrungen bezüglich der Verwendung bzw. Rückzahlung der Kaution nach Beendigung eines Mietverhältnisses gemacht, Freunde von mir dagegen schon."
- Ich kenne beides...
"Ist dies die einzig gültige Regelung um einer möglicherweise unberechtigten Forderung entgegenzuwirken?"
- Verstehe ich jetzt nicht, welche Regelung?
Grundsätzlich dient die MK dazu, (berechtigte) Forderungen des VM NACH Beendigung des Mietverhältnisses zu befriedigen.
Ich würde es drauf ankommen lassen. Sollte der VM sich dummerweise tatsächlich mal bedienen, würde er ja automatisch "seine" verbleibende Mietsicherheit reduzieren.
Der Strom dafür ist ja eh schon in den Nebenkosten drin. Wartungskosten für Sat-Schüssel und Verteiler fallen eh nicht an.
Braucht eine Sat-Anlage überhaupt Strom?
=> man könnte den Absatz ja auch streichen, oder? ![]()
In einem VertragsENTWURF kann jede Partei alles streichen... Wichtig ist, was dann bei Unterschriftenleistung übrig bleibt.
... eher aus § 1, Punkt 3...![]()
Wir können ja weiterbasteln...: Noch eher aus § 2, Punkt 3...![]()
Hat hier noch jemand Heizkosten von über 38,80€/qm??? <- Ist der Wert nicht abartig hoch? Ich kann das nicht einschätzen... Wie muss ich das einordnen? Krass viel zu hoch? Viel zu hoch? Zu hoch? Ein wenig hoch?
Gibts da irgendwo einen Vergleich?
Danke euch allen, und ein gutes Jahr 2014 ![]()
In meiner Mietwohnung betrugen die Heizkosten incl. WW-Bereitung ca. 12€/m²/Jahr.
In meinem vermieteten MFH betrugen die Heizkosten incl. WW-Bereitung 14,55€/m²/Jahr.
Auch Dir ein Gutes Neues!:)
Verstoße ich damit gegen den Mietvertrag?
Ja, denn in dem Jahr, wo Du dran warst, haste es ja wohl nicht gemacht.
Hallo Physikuss,
ich würde die bisherige Leidensgeschichte protokollieren (Was war wann, wie wirkte es sich aus, was wurde unternommen, wer war Zeuge?) und mit Bezugnahme auf das Protokoll und § 535 BGB den VM auffordern, zeitnah die Probleme dauerhaft zu beheben oder beheben zu lassen, um weitere Schäden an der Anlage und Mietminderungen zu vermeiden.
ok verstanden, und was meint Ihr zu dem Vertrag?
Halte ich für rechtlich i.O.
AjaxMH:
"Die Heizkostenverordnung spricht von mindestens 50% und höchstens 70% nach Verbrauch. Da liegt 60% genau mittig drin."
- Da das Gebäude wohl kein Niedrigstenergiegebäude ist (§ 7 (1) Satz 2), sind 30/70 vorgeschrieben.
"Wieso wird in der Abrechnung 2011 eine Tankreinigung aus 2010 angesetzt? (Wobei zudem jährliche Tankreinigungen umstritten sind, weil nicht nötig, und damit nicht unbedingt als Nebenkosten umlegbar.)"
- Nee, das sind wohl 1/5 der alle 5 Jahre anfallenden Kosten der Tankreinigung.
Ist es sinnvoll erst Belegeinsicht zu fordern, oder gleich Widerspruch mit Belegeinsicht?
Nee nee, erst "Munition" sammeln...
Das einzige was mich stört, wäre der letzte Punkt:
Dort heißt es: Sonstige Betrieskosten: hierzu gehören Betriebskosten, die im Sinne des § 1 von den Nummern 1-16 nicht erfasst sind."
Naja, scheint wohl der §2 BetrkVO gemeint zu sein...
Und welche wären das namentlich bspw.?
Genau so sehe ich es auch dann hätte alles seine Richtigkeit. Wie soll ich jetzt am Besten vorgehen? Den Mieterschutz einschalten?
Nein, sondern einen Fachanwalt für Mietrecht, denn offensichtlich bist Du ja nicht in der Lage, die in #3 gestellten Fragen zu beantworten.
Naja, wenn der Vermieter eine Sanierung am Haus vornimmt und sich dadurch eine Verbesserung bei der Dämmung durch neue Bausstoffe URL="http://www.xxxxx.de/eindeckung/dachbaustoffe/"]hier[/URL oder ähnlichen ergibt, dann kann der Vermieter natürlich die Miete erhöhen!
Schließlich muss er hier ja auch die anfallenden Kosten auf die Mieter aufteilen!
Durch so eine Sanierung oder Modernisierung bewirkt es ja auch eine Verbesserung bzw. Aufwertung der Wohnung!
Deine Schleichwerbung mit Abschluss eines jeden Satzes mit Ausrufezeichen finde ich "daneben".![]()
hier nochmal die Anhänge von 2011:
An der Heizung würde ich nichts bemängeln, die Abweichungen halte ich für witterungsbedingt.
Beim Warmwasser fällt mir jedoch auf, dass in 2011 38,66m³, in 2012 50,25m³ berechnet wurden.
Da Du es direkt ansprichst (und auch wenn's nicht direkt mit der Fragestellung ganz oben zu tun hat):
Wo ist denn der Grundkostenanteil bei der Warmwasseraufbereitung hin? Eine Aufteilung zu 100% nach Verbrauch sieht für mich hier irgendwie ungewöhnlich aus. Kann jemand erkennen, warum von §8 Heizkostenverordnung (= max. 70% nach Verbrauch) abgewichen wurde?
Da Du es direkt ansprichst...:)
(Auch) ich berechne meinen Mietern die Kosten der WW-Bereitung gem. §9 nach Verbrauch, da es sich bei uns um eine verbundene Anlage handelt. Bei §8 ist m.E. von einer Einzelanlage die Rede.
Bei der Raumheizung berechne ich zu 30/70 gem. §7.
Hallo Me1992,
meinem Vorredner schliesse ich mich an. Ihr beiden Mieter habt die gleichen Rechte und Pflichten - auch was die Pflicht der noch offenen Kautionszahlung betrifft. Der VM kann seine Forderungen bei jedem von U2 beliebig durchsetzen.
Hallo rockscientist01,
ich kann nur die beiden oberen
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