Beiträge von Berny

    Warum ist das Abbauen eines Waschbeckens problematisch? Die Vermieterin hat uns freie Hand in der Gestaltung der Wohnung gelassen ("Sie können machen, was sie wollen")


    Problematisch ist einzig und allein die Psychologie. Sie hätte sich wohl wohler gefühlt, wenn Ihr um schriftliche Erlaubnis (zweifach vorbereitet) gebeten hättet.

    Der Mieter hat seine Schreiben stets per Einschreiben mit Rückschein versendet.


    Kannste knicken. Einwurfeinschreiben landen jedenfalls im Empfängerbriefkasten und gelten damit als zugestellt.
    Einschr. mit RS werden bei der Post eine Woche verwahrt und gehen dann zum Abs. zurück, wenn der Empfänger nicht zuhause war. Ausser Spesen nix gewesen...

    Hallo CocaBella,

    tut auch mir leid, aber alle Deine "Argumente" sind Sentimentalitäten, welche der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung nicht kennen.
    Einzig und allein wichtig sind die Vereinbarungen im Mietvertrag, welche Du bis jetzt noch nicht zitiert hast und gesetzliche bzw. höchstrichterlich verkündete Regelungen. Die von Deiner Anwältin höflicherweise genannten ~50% (sie will ja auch verdienen:mad:) reduziere ich m.E. auf eher 10%.

    Außerdem sind es ja meine Tapeten, also kann ich doch mit ihnen machen, was ich will, oder nicht?

    Meinen Laminat, den ich bei Einzug gelegt habe, nehme ich ja auch mit.


    Richtig, dann nimm' Deine Tapeten mit und bringe die alten wieer an.

    einfach mal ne antwort was kann ich tun gegen diese ruhestörung vorallem wenn sie morgen am sonntag ist daskann doch net wahr seines wird schon erwartet von sieben bis 19 uhr unter der woche telefonieren oder fernsehschauen oder musik hören kann man vergessen so laut ist dies hier und ruhe bekommen kannste vergessen


    tut mir leid ich kann diesen text nicht verstehen vielleicht versuchst du es mal mir deutscher-halbwegs-rechtschreibung

    Damit hätte mein Vermieter mit meinem Nachmieter doch mindestens die EUR 152 an Heizkostenvorauszahlung vereinbaren müssen. Richtig?


    Nee, nicht richtig, denn - wie schon geschreipt - VM+M können Betriebskostenvorauszahlungen vereinbaren wie sie wollen. Ich als VM mache sowas natürlich nicht, wenn wir wollen unsere Mieter behalten.
    Was den mglw. bevorstehenden Prozess betrifft, so sehe ich für Euch dunkelgrau.

    Hallo jumper,

    sicherlich werden Dir nicht alle Antworten gefallen...

    "Uns wurde eine Bezugsfertige Wohnung zugesichert allerdings ist dies bis heute nicht der Fall."
    - Natürlich war die Wohnung bezugsfertig. Dieser Ausdruck ist jedoch nicht genormt. Ihr seid ja eingezogen.

    "Wir haben eine 90 qm grosse Terrasse die keine Umrandung bzw Sichtschutz hat und somit keine Sichrheit für unsere Kinder gewährleistet ist."
    - Ihr habt so gemietet - ooder habt Ihr schriftlich verbindlich, dass der VM innerhalb einer bestimmten Frist noch irgendwelche Arbeiten in der Mietsache durchführen wird?

    "Desweiteren ist die Terrasse sowohl im Sommer (zu Heiss kein Dach, keine Markiesen) als auch im Winter überhaupt nicht nutzbar."
    - Antwort wie vor.

    "Der Wohnungsgenossenschaft liegt seit fast 2 Jahren ein Antrag auf Markiesen vor. keine Raktion bisher."
    - Habt Ihr einen Rechtsanspruch?

    "Unsere Nachbarn haben die Markiesen gleich bekommen."
    - Hat mit Eurem Mietverhältnis nichts zu tun.

    "Desweiteren mussten wir das Kinderzimmer gegen Schlafzimmer tauschen da im Sommer in dem Zimmer über 40 Grad waren und wir unserer Tochter das nicht zu muten wollten. In der gesamten wohnung waren es im Sommer über 40 Grad."
    - Ihr habt die Wohnung so(!) gemietet.

    "Dann wurde kurz nach unserem Einzug der Fussbodenbelag im Schlafzimmer entfernt weil sich dort Blasen bildeten. Das Zimmer war eigentlich nicht nutzbar. Es dauerte über ein halbes Jahr bis sich überhaupt wieder jemand um den Belag gekümmert hat."
    - Habt Ihr anscheinend so akzeptiert, ansonsten wäret Ihr ja wohl schon früher aktiv geworden, oder?

    "Der Belag was jetzt liegt ist unserer Meinung nach auch nicht korrekt"
    - Meinung...

    "Auch zahlten wir die Miete weiter hin obwohl dies ein Gravierender Mangel war.
    - Habt Ihr anscheinend so akzeptiert, ansonsten wäret Ihr ja wohl schon früher aktiv geworden, oder?

    "Desweiteren stellten wir fest das wir eine Luftfeuchtigkeit von über 80 % hatten. Wir sollten einen Luftentfeuchter anstellen was wir auch getan haben. Gebracht hat es nichts. Nach wie vor ist hier eine extreme Luftfeuchtigkeit vorhanden. Was nun zu tun ist weiss die Wohnungsgenossenschaft nicht."
    - Die Schlagworte "mangelndes Heizen und Lüften" dürften ja wohl nicht unbekannt sein...

    "Ich war auch bei einem Termin mit dem Vorstand und er sagte mir das bin Weihnachten 2012 alle fehler behoben sind. Dem war nicht so."
    - Dann nagele ihn doch darauf fest!

    "Im Dezember hatten wir dann ehrlich gesagt dfas Theater satt und haben 1 Monatsmiete einbehalten."
    - Halte ich für rechtswidrig. Zunächst hättet Ihr den VM nachweislich zur Mängelbehebung auffordern sollen mir der Androhung evtl. Konsequenzen.

    "Darauf hin hat die Genossenschaft gleich die Arge Informiert und somit geht die Miete seit dem direkt an den Vermieter."
    - VM und JC haben richtig gehandelt.

    "Auch der Arge ist das Problem bekannt."
    - Interessiert das JC nicht, denn der VM ist nicht deren Vertragspartner.

    "Uns geht es einfach nur darum das wir wenigstens eine Entschuldigung von seitens der Wohnungsgenossenschaft möchten und oder eine Entschädigung für den ganzen Zeitraum."
    - Dann krieche hin und bettele!

    "Jetzt waren wir uns eigentlich soweit einig das wir aus der Wohnung raus gehen und die Wohnungsgenossenschaft die Küche übernimmt."
    - Ernsthaft?!:D

    Cepheus73:

    "Wichtig ist aber nicht nur die Mietminderung androhen/mitteilen, sondern den Vermieter schriftlich nachweisbar (z.B. durch Einwurfeinschreiben) mit Fristsetzung auffordern, den Mangel zu beheben, weil ansonsten Klage auf Abstellen des Mangels erhoben wird."
    - Ich würde auch per Einwurfeinschreiben dem VM die Mängel beschreiben, womöglich Blder beifügen, ihm ferner vorhalten, seit wann ihm die Mängel bekannt sind und er untätig ist und ihn auffordern, zwecks Vermeidung weiterer Schäden an der Mietsache und konsequenterweise Mietminderungen, die Schäden zeitnah zu beheben. Auch auf § 535 BGB hinweisen

    "Klar, aber nur hoffen dass es sich automagisch behebt, reicht halt nicht."
    - Sozusagen magische Schadenbehebung... sofern man an Wunder glaubt...:rolleyes:

    Ich kann im ganzen Netz nicht finden, welche Temperaturdifferenz für welche Zeit bestehen muss, damit der Fühler 1 Verbrauchseinheit aufzeichnet.
    Ist das ein Geheimnis von Ista?
    Erscheint mir, als ob man uns Verbraucher absichtlich dumm halten möchte! Ein Schelm, wer Böses dabei denkt :-)...


    Geheimnisvolles gibt es da eigentlich nicht. Jeder HK hat seinen HKV mit individuellem Multiplikator. Die Ergebnisse werden addiert und miteinander in prozentuale Anteile pro Mieteinheit gesetzt. Die Gesamtheizkosten der Immobilie werden nach diesen Prozentanteilen auf die Mieter aufgeteilt.
    Mein MFH-Altbau hat übrigens 152 lt. Pass.
    Falls interessant: Nach meinen Erfahrungen kannste pro Nutzer jährlich durchschn. mit ~35m³ Wasserverbrauch rechnen.
    PS: Wo ich selbst wohne, da hatten die Studenten oben gestern Besuch von ~20 Personen. Die Klospülung ging andauernd... Es gibt leider keine separaten Wasserzähler...:(

    Nach meinem Verständnis ist das nicht müssig, da die Kosten komplett vom Vermieter getragen werden müssen, sobald diese den Höchstbetrag überschreiten. Daher ist die Frage durchaus berechtigt.
    Ich vermute, dass der Vermieter sich aus diesem Grund seine Eigenleistung anrechnen lassen muss.


    Und als sparsamer und sozial eingestellter Zeitgenosse hat er sich einen Stundenlohn von Null Euronen genehmigt.;)

    Devil:

    "Mein Vermieter ist immer schlampig was die Nebenkosten Abrechnungen angeht."
    - Darf er bzgl. der Termine sein, jedoch inhaltlich müssen sie stimmen.

    "Ist das auch korrekt das ein Vermieter mir nicht mitteilen muss das die Grundsteuer sich um 35% in einem Jahr erhöht hat so das ich jetzt eine Nachzahlung von 300,- Euro habe?"
    - Ich denke nicht, dass die Grundsteuer sich für einen Mieter um 300€ erhöhen könnte.

    "Wenn ich das mitgeteilt bekommen hätte wäre das Geld an die Seite gepackt worden."
    - Planung ist alles...


    Wie auch schon Ajax schreibt, würde ich die 18€ nicht überweisen und auch nicht die erhöhte Bruttomiete. Grund ist, dass aufgrund der falschen Grundlage "Wirtschaftsplan" überhaupt noch nicht klar ist, ob Du überhaupt was nachzahlen müsstest.


    Ich würde doch zahlen:
    Der Wirtschaftsplan könnte nach § 140 BGB umgedeutet werden in Betriebskostenabrechnung, da er wohl alle vereinbarten (ich nehme es mal an) BK-Kriterien enthält, ferner auch die vorgeschriebenen Berechnungsweisen: Jahresbeträge, Aufteilungsschlüssel usw. Dass da wohl ein kleiner Berechnungsirrtum zugunsten des Mieters auftaucht, habe ich überlesen.:cool:

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