Beiträge von Berny

    Hallo boe-hme,

    Du hattest die Wohnung seinerzeit im Ist-Zustand gemietet. Damals wurde wohl nicht vereinbart, dass der VM noch gewisse Mängel in einer vereinbaten Zeitspanne beheben würde? Du hast jetzt lediglich Ansprüche, dass neu hinzugekommende Mängel vom VM behoben werden.
    Ich empfehle Dir, zu kündigen. Der nächstmögliche Zeitpunkt wäre dann zum 30.04.2014.

    Was wäre, wenn er ausgerechnet das behaupten würden.
    Wären wir dann in der Beweispflicht und müssten womöglich den Schlüssel auf eigene Kosten ersetzen.


    ... und den doppelten Schlüssel müsstet Ihr dann entschädigungslos zurückgeben.

    Lbm:

    "Ich habe einen Untermietvertrag mit der Hausbesitzerin, die ebenfalls in der Wohnung lebt, abgeschlossen und mittlerweile Zweifel, ob das rechtlich so in Ordnung ist? Sie kann ja als Hausbesitzerin die Wohnung nicht von sich selber mieten - wäre ich dementsprechend nicht eigentlich Mieterin und nicht Untermieterin?"
    - Wen interessiert das jetzt noch?

    "Die Kündigungsfrist betrug 2 Wochen, so ist es auch geschehen,"
    - Bist also zum 31.12.2013 ausgezogen?

    "Allerdings ist die Vermieterin der Meinung, ich hätte die Waschmaschine, die sie mir zur Verfügung gestellt hat und deren Nutzung nicht im Mietvertrag geregelt ist, beschädigt, weil ich sie überladen habe - sie hat lauter geruckelt als sonst. Das ist vor 4 Wochen passiert,"
    - Die Meinung Deiner ehem. VMn interessiert nicht. Sie hätte bei Deinem Auszug die Beanstandung bringen müssen mit einer Vereinbarung, wie mit diesem ihr bereits bekannten angeblichen Schaden und dessen Behebung zu verfahren ist. Das war nicht geschehen, und damit (es gibt wohl sonst keine evtl. noch versteckten Mängel?) wäre die Kaution incl. der Zinsen auszuzahlen. Eine Betriebskostenabrechnung ist wohl bei dieser Art Mietverhältnis nicht mehr zu erwarten?

    Nun ist meinem Mann aufgefallen, dass wir bei den Wohnungsschlüsseln doch tatsächlich einen Schlüssel zu wenig übergeben bekommen haben bzw. ein Schreibfehler im Mietvertrag vorliegt!
    Es ist uns damals deshalb nicht aufgefallen, weil die Anzahl der übergebenen Schlüssel mit der Anzahl der im Mietvertrag übergebenen Schlüssel exakt übereingestimmt hat.


    Trollpostings sind hier weniger willkommen.

    Ich hätte auch gerne eine 90qm! große Terrasse auf der es im Winter nicht zu kalt und im Sommer nicht zu warm ist.


    ... und ich hätte gerne eine Wohlfühl-Flatrate!
    Unser armer Anspruchsteller scheint nach x Jahren wohl immer noch nicht kapiert zu haben, dass es keine Arge mehr gibt...

    Hallo Thomas,

    "habe die Tage die NK für das Jahr 2012 bekommen,"
    - Bitte genaues Empfangsdatum.

    "Wir hatten 2012 einen Wasserverbrauch von 95,700 Kubikmeter wir sind ein 3 Familienhaushalt."
    - Versthe ich nicht.

    "Kaltwasserkosten:13.456,94€
    Unser Haus beinhaltet 8 Mietparteien kosten dafür: 3.288€ über das Jahr.
    =
    Wasser: 1.546.08€
    Abwasser:1.741,92€
    Gesamteinheiten:392.990 Kubikmeter.
    Das ganze Objekt hat 120 Mietparteien das habe ich mir die Tage angeschaut."
    - Schlecht nachvollziehbar. Wichtig ist: Wv. m³ für wv. Wohnungen; wv. m³ anteilmässig für Euch?

    "Wenn ich jetzt grosszügig hochrechne pro Partei 150 Kubimeter ..."
    - Dazu mein Erfahrungswert (wie bereits angedeutet) von rund 40m³/Person/Jahr.

    "Laut der Rechnung sollen wir knapp 25% der Kosten hier im Haus tragen,das kann doch nicht ganz hinhauen bei 8 Parteien ..."
    - Wie wurde Euer Verbrauch ermittelt? Per Einzelzähler ODER mietflächenanteilmässig, falls keine EZ vorhanden?

    Hallo Marie,

    "Wohne dort seit 1.10 dieses Jahres!"
    - Hmm, wohl vergangenen Jahres...

    "Meine Vermieterin hatte mir jedoch zugesichert dass ich mit dieser Vorrauszahlung recht gut klarkommen würde und nichts nachbezahlen müsste.Bei meinem Vormieter sei das auch so gewesen (hat sich nun mittlerweile als gelogen herausgestellt,..."
    - Das sind die üblichen Vermieterlügen, um eine Mietsache attaktiv zu machen (Mit Speck fängt man Mäuse).

    "In meinem Mietvertrag steht geschrieben dass die Betriebskostenabrechnung nach Paragraph 1,2 der Betriebskostenverordnung verläuft."
    - Korrekt.

    "Ich habe mich nun stundenlang schlau gemacht und bin der Meinung dass da einige Dinge gar nicht auf mich abgewälzt werden dürfen"
    - z.B.??

    "mein kWH Verbrauch von 3478 kommt mir auch etwas absurd vor da ich in diesen Monaten kaum zuhause war und Meine Heizung nie höher als Stufe 2 läuft."
    - Das sind Argumente, die fast jeder Mieter bringt, welcher meint, zuviel Heizkosten berechnet bekommen zu haben...
    Mir kommen die Heizungswartungskosten von 1350€ recht hoch vor. Bei meinem MFH sind das jährlich 50€ (von mir selbst ausgeführt).
    Hier besteht mir der Verdacht, dass da auch Reparaturkosten mit eingeflossen sind. Du solltest Dir die betreffenden Originalbelege unbedingt zeigen lassen.

    Hallo Eisenfaust,

    dieser Mietvertrag wurde von einem klugen Kopf entworfen (ernsthaft!), denn er enthält nicht die üblichen oft streitbehafteten Klauseln, bspw.:

    "Die bei Einzug übernommenen renovierten Teile der Wohnung verpflichtet sich der Mieter ebenfalls bei seinem Auszuge renoviert 1*) zurückzureichen (Raufaser weiß gestrichen 2*) )
    - 1*) ist keine konkrete Zustandsbeschreibung und damit ungültig. 2*) jedoch nicht.

    "Für das Schleifen und Versiegeln des Parkettbodens im Wohnraum trägt der Mieter die Kosten bei Auszug anteilig auf der Basis von 8 Jahren Wohndauer. Bei Auszug nach 8 Jahren Wohndauer trägt der Mieter die Gesamtkosten, Basis: Mittelwert von zwei oder mehr Kostenvoranschlägen."
    - Halte ich für OK.

    "Der Mieter übernimmt die Wohnung renoviert. Raufaser weiß gestrichen, Türen gestrichen, ausgenommen Heizkörper. Bei Auszug ist die Wohnung in gleichem Zustand zurückzugeben.
    Diele und Schlafraum sind mit fabrikneuem Teppichboden ausgelegt. Bei Auszug ist er fachlich gereinigt zurückzugeben."
    - Halte ich alles für korrekt.

    "Die Wohnung befindet sich aktuell in einem guten Zustand, vor 3 Jahren alle Wände und Decken weiß gestrichen. Das Parkett im Wohnzimmer ist nicht geschliffen und nicht neu versiegelt, sieht aber noch gut aus. Der Teppich ist jetzt 20 Jahre alt und nicht mehr sooo schön.
    Was muss mein Vater beim Auszug alles renovieren ??"
    - Nichts "renovieren", sondern den vereinbarten geforderten Zustand herstellen.

    Merhaba Döner Man,

    wenn HKVs fehlen, können die Verbräuche anhand der Durchschnittsverbräuche der Vorjahre geschätzt werden.
    Meistens werden die Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen nach den Kalenderjahren gefertigt. Wenn das auch in der betreffenden Immobilie der Fall war, so hat der Vermieter für die Abrechnung des Kj. 2013 (1.1.-31.12.13) noch Zeit bis zum 31.12.2014.
    Wenn kein Teilverbrauch 1.1.-28.2.13 anhand fehlender Daten ermittelt werden kann, kann der Euch in Rechnung zu stellende Verbrauch auch anhand der Heizgradtagetabelle (Google hilft) ermittelt werden: Für diesen Zweimonatszeitraum wären demnach 320/1000 des Ganzjahresverbrauchs.

    Ob eine personenunabhängige Vermietung auch nur eines Zimmers über die Plattformen airbnb.de oder wimdu.de vom Vermieter genehmigt werden muss, will ich ganz ehrlich bezweifeln. Hier geht es mehr oder weniger um eine gewerbsmäßige Vermietung, für die der TE die Genehmigung einholen will.


    Sehe ich auch so, und Willis anderer Thread verstärken bei mir diese Vermutung-
    Ein Richter wird als erstes im Mietvertrag lesen: "Untervermietungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters."
    So what?

    Hallo lila3,

    "6 Monate später frage ich nach der Rechnung und ggf. Rückzahlung der restlichen Kaution, woraufhin er mir mitteilt, dass der Schaden noch nicht behoben ist und mir weitere 4 Wochen später ..."
    - Und das war es dann wohl. *lach*

    "Einen Kostenvoranschlag hätte der Vermieter sich bereits bei Auszug holen können und dementsprechend den Sicherheitseinbehalt abschätzen können."
    - Japp.

    "Einen Kostenvoranschlag sehe ich mich nicht gezwungen zu bezahlen. Dieser ist zudem überdimensioniert."
    - Jooo, der war wohl vom Stammtischkumpel...

    "Der Vermieter ist verpflichtet mir meine Rückzahlungen aus HK+NK zu überweisen und kann diese nicht mit der Reparatur verrechnen."
    - Genauuuu.

    "Ist dies so richtig. Kann mir jemand vielleicht hier kurz mitteilen wie die Situation rechtlich aussieht?"
    - Ich würde einmal schriftlich nachweislich mahnen, bei Erfolglosigkeit Mahnbescheid.

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