Hallo Eisenfaust,
dieser Mietvertrag wurde von einem klugen Kopf entworfen (ernsthaft!), denn er enthält nicht die üblichen oft streitbehafteten Klauseln, bspw.:
"Die bei Einzug übernommenen renovierten Teile der Wohnung verpflichtet sich der Mieter ebenfalls bei seinem Auszuge renoviert 1*) zurückzureichen (Raufaser weiß gestrichen 2*) )
- 1*) ist keine konkrete Zustandsbeschreibung und damit ungültig. 2*) jedoch nicht.
"Für das Schleifen und Versiegeln des Parkettbodens im Wohnraum trägt der Mieter die Kosten bei Auszug anteilig auf der Basis von 8 Jahren Wohndauer. Bei Auszug nach 8 Jahren Wohndauer trägt der Mieter die Gesamtkosten, Basis: Mittelwert von zwei oder mehr Kostenvoranschlägen."
- Halte ich für OK.
"Der Mieter übernimmt die Wohnung renoviert. Raufaser weiß gestrichen, Türen gestrichen, ausgenommen Heizkörper. Bei Auszug ist die Wohnung in gleichem Zustand zurückzugeben.
Diele und Schlafraum sind mit fabrikneuem Teppichboden ausgelegt. Bei Auszug ist er fachlich gereinigt zurückzugeben."
- Halte ich alles für korrekt.
"Die Wohnung befindet sich aktuell in einem guten Zustand, vor 3 Jahren alle Wände und Decken weiß gestrichen. Das Parkett im Wohnzimmer ist nicht geschliffen und nicht neu versiegelt, sieht aber noch gut aus. Der Teppich ist jetzt 20 Jahre alt und nicht mehr sooo schön.
Was muss mein Vater beim Auszug alles renovieren ??"
- Nichts "renovieren", sondern den vereinbarten geforderten Zustand herstellen.