Beiträge von Berny

    goosann:

    2Bisher wurden bisher die Heizkörper abgelesen und dann also anteilig die Kosten 50 % nach Wohnfläche und 50 % nach Verbrauch abgerechnet. Soweit noch in Ordnung."
    - nicht i.O:

    "Nun wollte die Vermieterin die Kosten für die extra Ablesung sparen. Mir ist ja auch bewusst das so eine pauschale Berechnung nie so ganz hinkommt."
    - Richtig, falls Du die Verbrauchsabrechnung nach Heizgradtagen meinst.

    "Aber ich meine man muss da schon ein bisschen das Heizverhalten und die Betriebsdauer der Heizanlage berücksichtigen."
    - Nein.

    Das Schlimme ist, ich hätte es überhaupt nicht mitbekommen, wenn ich die Elektrofirma nicht explizit gefragt hätte und dann wäre ich erst aufgewacht, wenn mir der monatliche Stromabschlag erhöht worden wäre.


    Sachen gibt's... Sowas wäre doch etwas für RTL oder Bild.
    Und der Blitzableiter hat bis jetzt noch keine eigene Heizung?
    Du musst Dir aber vorhalten lassen, dass Du anscheinend die Arbeiten auf Deinem Balkon geduldet hast...:mad:
    Besonders Posting #3 sollteste beachten.

    Aber entstehen durch die Heizungsausfälle nicht zusätzliche Kosten, wenn die Heizung erstmal kalt ist, kostet es doch bestimmt ordentlich sie wieder auf Temperatur zu bringen... Außerdem könnte wie gesagt jeder die Heizung einfach auf 100° Stellen statt 60 oder 70 und die anderen würden dann die Mehrkosten tragen, das kann doch auch nicht rechtmäßig sein ... :(


    Es ist Dir unbenommen, ein Gutachten für tausend Euro zu beauftragen, um evtl. zwanzig Euro Schadenersatz zu verlangen.

    Hallo nancy14,
    Deinen Langsatz hätteste gerne übersichtlicher gestalten dürfen zur Erleichterung der Leser:

    "der vetrag ist seperat zur wohnung"
    - Falls Wohnraummietvertrag wären das nur 15m², jedoch müsste Wohnraum mindestens 220(?)cm hoch sein. Unter 2m zählt nur noch hälftig.

    "wegen der nebenkosten beruft er sich im mietvertrag einfach auf die aufgliederung im wohnungmietvertrag..."
    - Bequem gemacht...

    "gestern kam sogar heraus das der nebenzähler der im hobbyraum ist vom hausflur ist das heißt das alle bewohner(4 Parteien leben im Haus) bei der betriebskosten abrechnung mit dem hausstrom auch meine kammer gezahlt haben..."
    - Das ist ein Mangel, den der VM nach Aufforderung unbedingt und zeittnah zu beheben haätte.

    "Ich stelle mir nun wirklich die frage kann er diesen raum überhaupt als hobbyraum vermieten"
    - Eigentlich eher als Gewerberaum.

    "warum muss ich die gleichen nebenkosten zahlen wie in der wohnung"
    - Weil es wohl so vereinbart wurde...

    "auch bei der betriebskosten abrechnung hat er nur fehler gemacht und bekomme das gefühl das er mich bzw uns alle hier bescheißt"
    - Beweise...?

    Hallo Morvling,

    "ich wohne seit Oktober 2011 in einer Wohnung, welche vorher "Kernsaniert" wurde. Damals wurde eine neue Zentralheizung im Keller eingebaut"
    - ... und das (undichte) Heizungsrohrsystem blieb das alte?

    Die Heizung hier fällt ständig aus, ich schätze 2-3 mal im Monat. der Heizungskeller ist für alle zugängig sodass wir die Heizung wenigstens wieder anmachen können."
    - Könnt Ihr auch Wasser im System nachfüllen? Das ist nämlich i.d.R. nach dem Entlüften notwendig.
    - Ich würde alle Mängel protokollieren und dem Vermieter per Einwurfeinschreiben auffordern, diese zeitnah zu beheben, um weitere Schäden am Gebäude und Mietminderungen zu vermeiden.

    Genau richtig.
    Auch wenn so wie hier angenommen wird, dass die Abrechnung falsch sein könnte, aber keine Seite widersprochen (oder widerrufen .. ginge das?) hat, so tickt die 30-Tage-Frist, in der der Vermieter zahlen muss.


    Meine ich auch. Bei einer korrigierten Abrechnung wäre dann einfach der Saldo der ersten Abrechnung mit einzubeziehen.

    Hallo Gritti,

    hier ist nicht über Tricksen und alte überholte MVs zu entscheiden, sondern über den jetzt gültigen:

    ""Es wurde von den Parteien vereinbart, dass die Wohnung bei Auszug im Sinne des §7 zu renovieren ist." §7 lautet:"Während der MIetdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten die Schönheitsreperaturen"."
    - Natürlich übernimmt der Mieter während der Mietzeit die "Schönheitsreparaturen", das ist überall so. Vom Renovieren (und hierbei MÜSSTE der Umfang genau beschrieben werden!) beim Auszug ist ja garnicht die Rede. Also: Die Wohnung wäre dann sauber, besenrein und ohne Beschädigungen zu verlassen.

    Hilfegesuch:

    "Die erste Abrechnung kam Anfang 2012. Diese war sehr ominös und von Hand getippt (der Vermieter wohnte unter mir). Auf dieser Abrechnung waren leider nicht die Verbrauchszahlen von uns zu sehen und eben nur die zu bezahlenden Werte."
    - Dem Mieter steht auf Verlangen Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalbelege und Aufklärung über die Berechnungsweise zu.

    "Die nächste Abrechnung kam im Juli 2013."
    - Natürlich auch keine Belege eingesehen?

    "nun sitze ich da mit einem Anwaltsschreiben und einer Abrechnung die sich so überhaupt nicht nachvollziehen lässt. Meine Frage, ist es legitim eine derar undurchsichtige Abrechnung zu bekommen"
    - Natürlich ist es legitim, eine "undurchsichtige" Abrechnung zu bekommen, zu erteilen jedoch wohl eher nicht.

    "kann der Vermieter die Anwaltskosten komplett auf mich abwälzen?"
    - Wenn er Dich bereits in Verzug gesetzt hat, m.E. ja.

    "Im Anwaltsschreiben lautet es soviel wie: ...klären Sie die Kosten intern, überweisen Sie den offenen Betrag..."
    - Ab jetzt solltest Du Dich selbst anwaltlich beraten lassen. Rechtsberatung ist hier im Forum nicht erlaubt.

    Angelouda:

    "Ja ich meine den Feuerlöscher, der wurde im Heizungsraum seit 2009 nicht mehr geprüft!"
    MUSS dort baurechtlich überhaupt einer sein?

    "Wir werden jetzt pro Wohnung jeder einzeln eine Mängelliste anfertigen. Also per Einschreiben schicken oder nicht?"
    - Wie schon tausendmal geschrieben: Per Einwurfeinschreiben.

    "Können wir ihnen eine Frist geben, in welchen Zeitraum sie sich zu melden haben bevor wir z.b zum Anwalt gehen?"
    - Nein, aber dass sie die Mängel innerhalb angemessener Zeit zu beheben haben.

    "Sehr geehrter Herr Vermieter,

    wie wir leider erst jetzt feststellten, befand sich an dem Schlüsselbund, das wir von Ihnen bei Einzug erhielten, ein falscher Schlüssel. Wir haben daher nun einen Hinterhofschlüssel zu viel und einen Wohnungstürschlüssel zu wenig. Wir bitten um Austausch.

    Sie erreichen uns ...[blabla ... usw]"


    Vom teuersten ortsansässigen RA schreiben lassen und Zustellung per Gerichtsvollzieher.
    (wäredochgelachtwennesnichtnochblöderginge)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!