Beiträge von Berny

    Hallo dummer-junge,

    "Leider stelle ich mich wohl zu dumm an um hier eine Frage zu stellen und nutze einfach mal die Antwort in der Hoffnung das ich auch eine bekomme."
    - Nein, biste wohl nicht. Es gibt hier nämlich ein Softwareproblem.

    "Ich habe meine Miete immer 3 bis 6 Monate im Voraus gezahlt."
    - Sowas lese ich zum ersten Mal... Wurde das mietvertraglich vereinbart?
    § 556b BGB sagt: "Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht (1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist."
    Üblich ist, dass die Monatsmiete bis zum dritten Werktag (lt. BGH-Urteil dritter Bankenarbeitstag) auf dem Konto des VM einzutreffen hat.

    "Jetzt will der Vermieter eine Gebühr von 15 Euro pro Monat wenn ich weiterhin vorab bezahle."
    - 1. Eine Gebühr kann er eh' nicht verlangen, denn er ist keine Behörde. Bestenfalls könnte er ein Entgelt verlangen, falls dies vertraglich vereinbart wurde. Wurde etwas diesbzgl. vereinbart?

    "Kann er diese Verlangen bzw mir vorschreiben das ich nur einen Monat im Vorab bezahlen kann."
    - Schaue in Deinen Mietvertrag!

    "Eigentlich könnte er doch glücklich sein die Miete so lange im Voraus zu bekommen."
    - Glücklich oder nicht, das Gesetz kennt keine Sentimentalitäten, sondern nur gesetzeskonforme Vereinbarungen zählen.


    §2 Mietzeit
    1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.12.2012. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist des §573 c BGB zum Monatsende gekündigt werden, jedoch erstmals zum 30.11.2014.


    Hallo Pepillo,
    ich sehe das so, dass Ihr beide zusammen(!) den MV (erst) zum 30.11.2014 kündigen könnt. Der VM müsste spätestens lt. § 573 c BGB am 03.09.2014 im Besitz der von Euch beiden unterschriebenen Kündigung sein.
    Da Ihr ja wohl schon früher "wollt", könntet Ihr Euch sinnvollerweise um einen Aufhebungsvertrag mit dem VM bemühen.

    Hallo reifenhexe,

    "mein vermieter hat ein wohnrecht."
    - Mal salopp gefragt: Wen interessiert's?
    Hast Du einen Mietvertrag?

    "vor drei jahren hat er die wohnung vermietet weil er weg gezogen ist."
    - OK.

    "er meint jetzt mir sämtliches vorschreiben zukönnen sowie versicherungsunterlagen,hundesteuer usw. soll ich alles vorlegen."
    - Seine Wünsche solte er Dir schriftlich zukommen lassen unter Angabe der Rechtsgrundlagen dafür.

    "heraus gekommen ist es durch meine angeforderte nebenkostenabrechnung von den letzten drei jahren.
    was kann ich tun und welche rechte habe ich nun.?"
    - Falls im MV vereinbart, die überfälligen NK-Abrechnungen anzumahnen.

    wollt mich nochmal melden: mittlerweile ist über 1 Jahr vergangen. Vor dem Amtsgericht wurde die Klage als unbegründet zurückgewiesen.Damit gab sich VM nicht zufrieden und klagt nun vom LG. In der Berufungsbegründung gibt er an, das das AG von einer komplett falsche Darstellung ausgeht. Termin zur Verhandlung vorm LG ist zum 10.04.14


    Danke für die Rückmeldung! Ich bin weiter "bei Dir" und gespannt auf Deinen Bericht im April. Viel Glück!!

    Hallo omaha,

    mit den Kosten dieses Schadenfalles hast Du m.E. nichts zu tun, das sind einzig und allein Hauseigentümerangelegenheiten. Der Schaden ist letztendlich beim ordnungs- und bestimmungsgemässen Gebrauch der Mietsache entstanden. Damit bist Du aus dem Schneider.
    Die Kleinreparaturklausel betrifft Gegenstände, die dem ständigen Gebrauch unterliegen, wie bspw. Griffe und Bedienelemente. Lass' Dir nichts einreden!

    Okay erstmal danke. Da mir selbst beim Mieterverein gesagt wurde das ich den Teppich wieder rausreissen muß, hab ich mich jetzt mit dem Mieter geeinigt das ich die Wohnung renoviere, weissen und den Teppich und einen Einbachschrank drin lassen kann.


    Ähem, meinst wohl den Vermieter...?

    mivoc:

    "Ich werde meinem (zukünftigen) Vermieter eine freundliche E-Mail schreiben zur Klärung folgender Dinge:
    1. Falls es einen Kellerraum gibt, hätte ich diesen gerne im MV erwähnt."
    - Falls er bereit ist, vom altbewährten Muster abzuweichen...

    "2. Bitte um Bestätigung, dass bei der Schlüsselübergabe ein Übergabeprotokoll angefertigt wird mit folgenden Punkten: Zustand und Aussehen der Räume, Zählerstände Warm- und Kaltwasser, Angaben zur Anzahl der Schlüssel, Stände der Geräte an den Heizkörpern, Stromzählerstand."
    - Das ist vöölig normal und üblich. Mein Mieter-ÜP mit der Siedlungsgesellschaft hat 4 Seiten, meine als VM ebenso.

    "Sollte ich in diesem Zuge eigentlich auch jeden Wasserhahn mal aufdrehen, an den Heizkörpern wackeln und die Klospühlung testen?"
    - Ja, ebenso prüfen, ob die Türen und Fenster korrekt und dicht schliessen.

    "Wenn er mir diese Dinge per E-Mail bestätigt werde ich den Vertrag unterschreiben und ihm zusenden. Sinnvoll soweit?"
    - Na ja...

    Ach und noch etwas: wir hätten die Möglichkeit- falls der Vermieter erkennen lässt, dass er die Wohnung renovieren lassen will und wir nach der Kündigung des alten Vertrags erstmal rausmüssten- die neuen Mitbewohner stattdessen zur Untermiete reinzunehmen, ist das richtig?


    Wenn Euer Vertrag beendet ist und Ihr 'raus seid, dann ist das Thema für Euch erledigt.
    Was der VM dann anschliessend mit der Mietsache oder einem Neumieter bzw. -nteressenten macht, ist seine Angelegenheit.

    Gern geschehen. Nur weiß ich nicht, was ich Dir abgenommen habe, denn ich hatte Dir widersprochen. ;)


    Nein, hattest mir nicht widersprochen, sondern die Arbeit, die Begründung zur 70/30er Regelung, zu posten. Dieser Satz war früher auf der Techem-Webseite/Heizkostenverordnung als zweiter Satz im § 7 sogar fett gedruckt.

    Berny, wo steht das alles?
    Oder direkt gefragt:
    Wo ist ein Recht des Mieters auf das Vorhandensein einer automatisierten Nachtabsenkungsschaltung definiert?


    ... oder nochmals direkt gefragt: Ist dem Mieter eine Verschlechterung der Wohnqualität (also ein Mangel) zumutbar, nur weil der VM zu geizig ist?:mad:

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