hallo ihr lieben,
mein vermieter hat ein wohnrecht.
vor drei jahren hat er die wohnung vermietet weil er weg gezogen ist.
er meint jetzt mir sämtliches vorschreiben zukönnen sowie versicherungsunterlagen,hundesteuer usw. soll ich alles vorlegen.
heraus gekommen ist es durch meine angeforderte nebenkostenabrechnung von den letzten drei jahren.
was kann ich tun und welche rechte habe ich nun.?
danke
vermieter hatte kein recht zu vermieten
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reifenhexe -
20. Januar 2014 um 14:32 -
Erledigt
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Hallo reifenhexe,
"mein vermieter hat ein wohnrecht."
- Mal salopp gefragt: Wen interessiert's?
Hast Du einen Mietvertrag?"vor drei jahren hat er die wohnung vermietet weil er weg gezogen ist."
- OK."er meint jetzt mir sämtliches vorschreiben zukönnen sowie versicherungsunterlagen,hundesteuer usw. soll ich alles vorlegen."
- Seine Wünsche solte er Dir schriftlich zukommen lassen unter Angabe der Rechtsgrundlagen dafür."heraus gekommen ist es durch meine angeforderte nebenkostenabrechnung von den letzten drei jahren.
was kann ich tun und welche rechte habe ich nun.?"
- Falls im MV vereinbart, die überfälligen NK-Abrechnungen anzumahnen. -
Zitat
... sowie versicherungsunterlagen,hundesteuer usw. soll ich alles vorlegen.
Das geht Deinen Vermieter nichts an.
Zitatheraus gekommen ist es durch meine angeforderte nebenkostenabrechnung von den letzten drei jahren.
Was ist durch die Anforderung der Abrechnungen herausgekommen?
Das der Vermieter nur Wohnrecht hat? Das hat mit dem Vertrag zwischen Dir und ihm nichts zu tun.
Zitatwas kann ich tun und welche rechte habe ich nun.?
Die gleichen Rechte wie jeder andere Mieter auch.
Sind vertraglich monatliche Vorauszahlungen für NK vereinbart auf der Erstellung der fälligen Abrechnungen bestehen.
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