Beiträge von Berny

    So so, hat die Person das gesagt. Der Hund meines Schwagers seine Putzfrau hat letztens auch gesagt, dass ein Riss in der Fensterscheibe nicht von einem 3 Kilometer entfernt spielenden Kleinkind und auch nicht vom letzten Amokschützen in den USA kommen kann. Und nu ...??? Verstehst Du, was ich sagen will? :)


    ... und die alten Gold-Dredges (-Bagger) am Yukon können es auch nicht gewesen sei, denn die konnte man damals auch nur bis zu 30km weit hören...

    Hallo christianka,

    Du solltest die Januarmiete schnellstmöglich zahlen, die Februarmiete muss spätestens am dritten BANKENarbeitstag (05.02.2014) auf dem VM-Konto eintreffen.

    Was das Schloss betrifft: Anscheinend hat Deine Vermieterin wohl selbst einen Wohnungsschlüssel (illegal, falls Du es nicht legalisiert hattest). Ich würde auf jeden Fall sofort das vorhandene Schloss auswechseln gegen ein neues eigenes. Das vorhandene mit sämtlichen Schlüsseln aufbewahren und rücktauschen am Mietende.

    Was den von ihr angedrohten Austausch betrifft, wäre dies ein rechtswidriger Eingriff in Deinen Besitzstand, welcher sie ein Ordnungsgeld von bis zu 250t€ kosten könnte...:mad:

    Beginnt z.B der Abrechnungszeitraum am 1.6.2012 würde er am 30. 05.2013 enden. Die Abrechnung müsste Ihnen spätestens bis zum 30.5.2014 zugehen. OK!


    Abba erst am Einunddreissigsten Mai ist der Weltuntergang...:rolleyes:

    Ziffer 2: "Der Mieter Verpflichtet sich, während der Mietzeit Schönheitsreparaturen innerhalb der Mieträume auszuführen. Dazu gehören folgende Arbeiten: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Innentüren, Fenster und Außentüren von innen, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie das Pflegen und Reinigen des Fußbodens."


    Diese übliche Klausel steht eigentlich in jedem MV.
    In Deinem Fall dreht es sich jedoch um Renovierungen bei Mietvertragsende, Dauerthemen bei den Amtsgerichten, Mietr- und Vermieter-Foren..., *gähn*.

    heinz34:

    "ICh spreche von der Lebenszeit der Gegenstände"
    - Aaach so, also von deren Alter.

    "um den Restwert derer zu ermitteln."
    - Ist nicht Deine Aufgabe, sondern die eines Sachverständigen/Gutachters.

    "Also wenn ich deine Aussage richtig interpretiere muss sie mir nachweisen wie alt die Gegenstände sind. Richig?"
    - Nein, der Anspruchsteller hat seine Ansprüche zu begründen/beweisen: 1. Dem Grunde nach und 2. deren Höhe.

    "Oder kann sie einfach den Gesamtbetrag (Reperatur+Arbeitszeit ) fordern"
    - "Fordern" kann er alles...

    "und ich habe dann das Probelm am Hals Lebenszeit nachzuweisen?"
    - Nochmals: Nöö, ER muss die Zeit-/Wiederbeschaffungs- oder Reparatur-Werte nachweisen.

    "Ajax und Berny verstehe ich das richtig, dass er mir für eine Schadensersatzforderung meine Schuld nachweisen muss?"
    - Ja, natürlich. Der Anspruchsteller/Anschuldigender muss beweisen, nicht der An- oder Beschuldigte seine Unschuld.

    Hallo fsx,

    ob Du wegen der eklatanten Nutzbarkeitseinschränkung fristlos kündigen kannst, weiss ich nicht.
    Du kannst jedoch mit dem EVU durch Zahlung die Versorgungseinstellung verhindern und Deine Zahlung von der Miete abziehen.

    heinz34:

    "1) Muss der Vermieter um einen Schadensanspruch geltend zu machen mir die Lebenszeit nachweisen?"
    - Wessen Lebenszeit?

    "2) Falls nein, muss ich dann auf eigene Kosten einen Gutachter beauftragen?"
    - Wer etwas von Dir will, muss seine Ansprüche beweisen. Es bleibt Dir unbenommen, eine Gutachter (wer die Musik bestellt, ...) zu beauftragen. Ob Du letztendlich die Kosten zurückverlangen kannst, wird man erst bei Ende des Verfahrens wissen.

    Mein Vermieter hat Fotos gemacht und meine Wohnung mit einer dritten Person also einem Zeugen besichtigt. Daher kann sie mir wohl die Schäden nachweisen.


    Pardon, war noch garnicht gesagt worden: Der VM kann nach Rücknahme der Mietsache noch max. 6 Monate bei der Übernahme NICHT erkennbare Mängel ggü dem Mieter geltend machen. Diese müsste er dann beschreiben und dem Mieter angemessene Zeit zur Behebung einräumen.

    Hallo Andreas,

    "mein Vermieter möchte nach meinem Auszug Schadensersatz von mir."
    - Falls schriftlich, bitte den Text.

    "Da ich dem Vermieter nur den Zeitwert erstatten muss,"
    - Sicher?

    "Kann er ohne diese mir gegenüber einen Schadenanspruch geltend machen?"
    - Geltend machen kann er vieles...
    Was wurde denn im Übergabeprotokoll bei der Rückgabe der Mietsache vermerkt?

    Hallo Tschilp,

    bitte berücksichtige auch den Unterschied zw. Hol- und Bringschuld.
    Sicherheitshalber würde ich ihm anbieten, die Originalbelege bei ihm einzusehen und um Terminvorschäge unter Tel. xy bitten.

    Danke für die Antwort, da mein Vermieter und ich uns gut verstehen werde ich die Duscharmatur selbst zahlen.
    Ob ich das mit dem Silikon besser hin bekomme ist eine andere Frage. Mal sehen ob ich jemand finde der das richtig kann.


    Eine Möglichkeit praktiziere ich mit meinen Mietern: Bei persönlichen Wohnwertverbesserungswünschen teile ich mir mit ihnen die Kosten mit der Massgabe, dass die Gegenstände dann Teil der Mietsache sind und in das Eigentum des VM übergehen. Wird dann formlos schriftlich festgehalten.

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