faousi:
"Ich habe den Mietvertrag Mitte Dezember unterschrieben, dabei wurden bestimmte Dinge [be-]mängelt."
- Wurden die Mängel schriftlich festgehalten MIT einer Erklärung, WER diese innerhalb WELCHER Frist auf WESSEN Kosten zu beheben hat?
"Bis jetzt hat sich nichts getan!"
- Ich würde die Mängel einzeln auflisten, auch auf § 535 BGB hinweisen, und dem Vermieter per Einwurfeinschreiben mitteilen mit der Aufforderung, diese zeitnah zu beheben, um weitere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.
"Was ist, wenn Sie nicht reagiert? oder Stur bleibt?"
- Erstmal die Reaktion abwarten.
"Eine Frist bis diesem Freitag habe ich auch gesetzt!"
- Würde ich um eine Woche verlängern.