Beiträge von Berny

    Nagel mich jetzt bitte nicht auf den Begriff "Vergleich" fest. Die Kosten(teilung) von denen ich schrieb, sind die Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten, die eingesetzt werden können, um sein Recht zu bekommen.


    Auf einen Vergleich würde ich mich NIEMALS (mehr) einlassen, denn die (Anwalts-)Kosten verdoppeln sich (fast)...:mad:

    Hallo Bunghole,

    wie Du liest, hat sich im Prinzip nichts geändert an den Meinungen der User.
    Ich würde weiterhin garnicht reagieren... und warten auf den Gesichtsausdruck zu gegebener Zeit der Vermieterin.

    "Wie seht ihr das? besteht jetzt Handlungsbedarf meinerseits?"
    - Nein, nach wie vor nchts, denn es würde sich keine Rechtslage verändern.

    Warum ist die Reinigung des Badezimmers "irgendwie" etwas anders? Was unterscheidet das Badezimmer grundsätzlich vom Treppenhaus? Klar im Treppenhaus steht keine Dusche, man wird auch nicht in die Ecke kacken.. aber insgesamt werden beide gemeinschaftlich genutzt.


    Bad ist Mietsache, Treppenhaus nicht (wegen fehlender Dusche).

    Hallo jan4ik,

    gib' "Heizen Lüften Schimmel" in die Suchmaschine Deines geringsten Misstrauens ein, und Du wirst Lesestoff bis Ostern finden.
    Wir haben unseren Wohnzimmerthermostat auf 21° tags und 19° nachts gestellt und überhaupt keine Probleme. Du solltest hin und wieder stosslüften/querlüften, Während dieser zehn Minuten wird nur die Luft ausgetauscht, ohne dass die Möbel etc. auskühlen.
    Latürnich hält Dich niemand davon ab, Dich beraten zu lassen.

    ich teile mir mit meinem Nachbarn nicht nur den Flur, sondern auch das Badezimmer. Ich frage mich nun, ob der Vermieter haften muss, wenn der Nachbar das Badezimmer nicht reinigt? Oder haftet er, wenn der Nachbar seinen Teil des gemeinsamen Stromanschlusses nicht entrichtet? (Gemeinsamer Stromzähler, einer von den beiden Mietern schließt den Vertrag mit dem Stromanbieter ab)


    Solche Interna sind m.E. kein Mietrecht. Bett(en) werden nicht geteilt?

    faousi:

    "Ich habe den Mietvertrag Mitte Dezember unterschrieben, dabei wurden bestimmte Dinge [be-]mängelt."
    - Wurden die Mängel schriftlich festgehalten MIT einer Erklärung, WER diese innerhalb WELCHER Frist auf WESSEN Kosten zu beheben hat?

    "Bis jetzt hat sich nichts getan!"
    - Ich würde die Mängel einzeln auflisten, auch auf § 535 BGB hinweisen, und dem Vermieter per Einwurfeinschreiben mitteilen mit der Aufforderung, diese zeitnah zu beheben, um weitere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.

    "Was ist, wenn Sie nicht reagiert? oder Stur bleibt?"
    - Erstmal die Reaktion abwarten.

    "Eine Frist bis diesem Freitag habe ich auch gesetzt!"
    - Würde ich um eine Woche verlängern.

    anninas:

    "Noch einmal zurück zum Thema."
    - Schön, dass ein neuer User sich so einführt...

    "Es lässt sich doch sicher auch bei der Vermietung verargumentieren, dass mal eine Aufzug-Modernisierung fällig wird oder?"
    - "Verargumentieren" kannste alles oder garnichts. Ein Aufzug ist nicht Teil der Mietsache und somit aussen vor.

    "Einige Hersteller von Aufzügen bieten hier ganz umfangreiche Informationen (bis hin zu Normen und Gesetzen). Schaut doch zum Beispiel mal bei KONE in der Rubrik "Aufzüge"."
    - Na, endlich haben wir die Schleichwerbung. Tipp: Behalte sie!!

    Es sind Fristen (aber nicht starr!) vereinbart, dass Bäder/ Küche nach 3 Jahren, Wohn-/Schlafräume nach 5 Jahren und sonstige nach 7 Jahren zu streichen sind. Behalten diese ihre Gültigkeit, so dass ich Küche/ Bad und evtl. zwischendurch nicht renovierte Wohn-/Schlafräume auf jeden Fall auch streichen muss?


    Ich antworte mal ausweichend: OB ein Raum während des Mietverhältnisses anzustreichen/ zu renovieren ist, ist Auslegungssache. Ich habe noch nie davon gehört, dass ein Vermieter letztendlich per Gerichtsentscheid versucht hat, während der (gedeihlichen:o) Mietzeit einen Mieter zu zwingen, Teile seiner Mieträume zu renovieren.

    ich werde es trotzdem versuchen, eine neue wohnungstür zu bekommen.
    obwohl ich wenig hoffnung habe......
    die wohnungstür ist aus holz, und leider kein lärmschutz, man hört
    alles, was im treppenhaus passiert, das nervt.


    Tipp: Was meinst Du wie gut ein (dicker:)) Vorhang geräuschdämpfend wirkt...

    welches recht habe ich als mieter, wenn ich eine neue wohnungstür möchte?


    Du kannst Dir eine neue kaufen und einbauen. Beim Auszug musste jedoch wieder rückbauen, wenn der VM es verlangt. Alles auf Deine Kosten.

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