Hallo florini83,
ich meine, dass Ihr die Wartung aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarung bezahlen müsst.
Hallo florini83,
ich meine, dass Ihr die Wartung aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarung bezahlen müsst.
Zu sagen ist im 1. OG der kernige benutzt nur ...
http://www.fotos-hochladen.net/uploads/img3594gthvlb1a4y.jpg
Deine Rechtschreibung ist nicht viel besser als der Text des hochgeladenen Bildes...:(
Es ist eine WG. Alle drei Mieter haben einen einzelnen Vertrag und wohnten in einer Wohnung.
Der VM kann sich aufgrund der Einzelverträge an die/den jeweiligen Mieter wenden in Höhe der in den MVn angegebenen Miethöhen ("Aussenverhältnisse").
Die drei (ex-)Mieter können die Angelegenheiten unter sich ausfechten (Privat-, kein Mietrecht, "Innenverhältnisse").
Wann endet dann der Mietzins: Mit Rückgabe oder mit ersten Tag der Renovierungsarbeiten?
Mit dem Tag davor.
Jeder hat einen einzelnen Vertrag.
und eigene Wohnung?
Aber es wurden vom Vermieter bereits Renovierungen durchgeführt!
Tapetenentfernung, neu Verspachteln aller Wände, Streichen (war nicht unser Part laut MV) und neue Sicherungen im Sicherungskasten, sowie Politur der Böden...wieso spielt das eine Rolle?
Weil durch diese Tätigkeiten der VM die Mietsache wieder an sich genommen hat und somit vom Mieter keinen Mietzins (mehr) verlangen kann.
PS: Kannst Du auch damit leben, wenn Du nicht jeden Satz mit Ausrufezeichen abschliesst...?
Hallo blackcadillac,
sind die 3 HM mit einem gemeinsamen MV in einer Wohnung?
Aber es wurden vom Vermieter bereits Renovierungen durchgeführt!
Welcher Art?
Dann ist a) dem Vermieter der Betriebsstrom wirklich nicht so wichtig, b) er hat es vergessen den der Abrechnungsfirma anzugeben oder c) die Abrechnungsfirma hat es tatsächlich versäumt den mit einzurechnen.
b) trifft zu, denn die Abrechnungsunternehmen verarbeiten ausschliesslich die Daten, welche deren Vertragspartner ihnen mitteilen. Sie machen auch KEINE Plausibilitätskontrollen.
Einzig und das könnte man ins Felde führen, ist bereits eine Ablesung durchgeführt worden, könnte der Mieter die Vorauszahlungen einbehalten wenn er nachweislich, was ja nach Rückgabe der Schlüssel leicht möglich ist, keinen Zugriff auf die gemietete Sache mehr hat.
Wasserzähler mglw. ja, Heizung wohl eher nicht...:eek:
Aber warum darf man z.B. einmal 3% und einmal 5 % des Betriebsstromes ansetzen. Das habe ich noch nicht herausfinden können.
Erfahrungswerte sind m.W. zw. 3 und 50% und nicht irgendwo regelmentiert. Bei Streitigkeiten steht es dem VM fei, auf seine Kosten einen Zwischenzähler anzubringen...;)
Dem VM steht die Miete (in voller Höhe) bis Mietende nur dann zu, wenn die Mietsache noch nicht neu bezogen wurde UND/ODER darin (noch) keine Renovierungsarbeiten durchgeführt wurden.
Die Rückgabe der Mietsache hat an den VM zu erfolgen, NICHT an den Nachfolgemieter.
... und als Ergänzung auch noch die Heizkostenverordnung: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=heizkostenverordnung&*
Mir ist das alle zu heikel geworden, ich werde die Terrasse nicht mehr betreten und dem Vermieter eine Frist zur Reparatur setzen.
Vielen Dank erstmal für Eure Meinungen und Hinweise.
Karin
Kannste "besser" formulieren mit "vertragsgemässen Zustand herstellen". Wie er das macht, ist nämlich seine Angelegenheit.
Berny und Paulchen Müller,
ihr fallt mir desöfteren eher negativ auf. Mich wundert es daher nicht, dass sich manche Neuuser nicht mehr im Forum melden.
Da brauchen sie auch nicht, da sie mglw. durch unsere und anderer User Antworten Problemlösungen erfahren haben.:p:p
Hallo Paulchen Müller, das stimmt, was du schreibst und ist eines der vielen komischen Dinge, die ich hier erlebe. Ich habe mich auch schon gewundert, warum das ein Dachdecker machen soll, aber der Vermieter hat mir diese Firma genannt und die hatten dann auch hier angerufen.
Vorsicht, Karin: Den Handwerker hat unbedingt der Vermieter bzw. Gebäudeeigentümer zu beauftragen!!! (Auch Du nicht im Auftrag des VM/GE, bspw. angeblich zur Terminvereinbarung...:(, bestenfalls NACH Auftragserteilung des VM/GE.)
Danke Mainschwimmer. Im Mietvertrag steht: "Die Wohnraumfläche beträgt 72 qm, die Terrasse 39,6 qm."
Wie viel darf ich für die Mietminderung anrechnen?
Also Gesamtmietfläche 112m²?
Hallo Karin,
falls die Terasse zweifellos Teil der Mietsache ist, würde ich den VM per Einwurfeinschreiben auffordern, deren vertragsgemässen Zustand zeitnah wiederherzustellen, um Mietminderungen und Schadenersatzforderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB Bezug nehmen.
Teile uns bitte den Fortgang mit.
Es finden doch Renovierungsarbeiten in dem Haus statt, somit halte ich die Aussicht auf den Erfolg einer angestrebten Mietminderung für nahezu unmöglich. Auch aus der Sicht, dass ja aus diesem Grunde sogat ein 2ter Reinigungstermin pro Woche bestimmt wurde.
Sowas nennt man "allgemeines Lebensrisiko". (Du hast es einfacher und verständlicher und treffender ausgedrückt als ich;)...)
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