Hallo Martin,
Selbstbedienung ist nicht...
Da Du ja bereits dem VM-Begehren widersprochen hast, würde ich der Abbuchung bei der Bank widersprechen und die Miete von Hand überweisen.
Die Abflussreinigungsunternehmen lassen sich gerne nach Metern bezahlen, womit dann die Fehlerstelle möglichst weit vom Arbeitsort entfernt sind. Aber sei es drum.
Der VM kann von jemandem nur dann etwas verlangen, wenn einwandfrei dessen Verschulden feststeht. Beweispflichtig ist der Fordernde, logo.