Sie will nicht für den Schaden zu bezahlen, so kam mir der Gedanke, gibt es Wasserschaden Versicherung? Was denkt ihr davon?
Ersteres ist ihre Angelegenheit. Dein Anbrechpartner ist Dein VM.
Sie will nicht für den Schaden zu bezahlen, so kam mir der Gedanke, gibt es Wasserschaden Versicherung? Was denkt ihr davon?
Ersteres ist ihre Angelegenheit. Dein Anbrechpartner ist Dein VM.
Momentan wird in der Nebenkostenabrechnung wie folgt gerechnet:
Annahme verbrauchtes Wasser 40m³
Annahme Strompreis 0,25€
Ach sooooo...
Elektrische Wassererwärmung ist (bekannterweise) rund dreimal so teuer wie mit Gas.![]()
Kann mir jemand sagen, unter welchen Umständen halbe Menschen angerechnet werden können?
Ich schicke Dir eine PN.
was können wir machen?
der wichtigste punkt, unser vermieter hat KEINEN MIETVERTRAG der unterzeichnet ist von uns, lediglich ein übergabeprotokoll wurde erstellt. mehr nicht!
ich hatte heute ein tel mit dem mieterschutzbund, die junge dame sagte mir mit 100iger sicherheit , ausziehen und gut, es besteht kein rechtskräftiger vertrag, und das protokoll stellt keinen vertrag sondern einen zustand der sache dar.
sie sagt uns kann nichts passieren.
Hallo Freddy,
diese Auskunft war falsch. Natürlich besteht ein (mündlicher) Mietvertrag, weil:
1. Ihr eingezogen seid,
2. Ihr Miete zahlt,
3. Ihr die Schlüssel der Mietsache habt.
Ihr beide müsstet zwecks Vertragsbeendigung schriftlich kündigen, und zwar "zum nächstmöglichen Termin" (so kann man faktisch JEDEN Vertrag kündigen). Das wäre dann automatisch zum 31.05.2014.
von dir anscheinend nix bei den netten antworten ich erwarte hilfe !!! MUSSS ICH MIR DAS GEFALLEN LASSEN. habe ich ein persöhnliches recht das nicht hinter meinen rücken so gesprochen wird über meine persöhnlichen sachen
Tipp: Wende Dich doch vertrauensvoll an den Standortpfarrer...:)
empire666,
was erwartest Du hier mit Deinem wirren Geschreibsel? Beschwere Dich bei Deinem Vertragspartner!
Möglicherweise sind einige Ihrer Mitmieter dahingeschieden und Sie haben das garnicht bemerkt.
War wohl eher umgekehrt...?![]()
Hallo Sven,
bitte merke, dass es sich immer(!) darum dreht, WER mit WEM ein Vertragsverhältnis hat.
"jemand aus meinem haus hat der hasuverwaltung gesagt das in meiner wohnung mehr personen seien als nur ich."
- Derjenige dachte wohl an die erhöhten Wasserverbräuche, die er mitzuzahlen hat. Werden in den Betriebskostenabrechnungen die Verbräuche nach Wohnflächenanteilen (also nicht nach Verbräuchen) berechnet?
"daraufhin hat die hausverwaltung meinen vermieter einen brief geschickt das er eintragen sollte wieviele leute in meiner wohnung wohnen."
- Siehst Du also, wer mit wem einen Vertrag hat...
"als er bei der hausverwaltung zum termin kam stand auf einen zettel das sie für ein einhalb leute abrechenen würden. mein vermieter hat die sache zwahr geklärt und gesagt das ich nur alleine hier wohne"
- OK.
"da ich mit der hausverwaltung telefoniert habe udn die sagen das würde mich nix angehen alles."
- Siehst Du also, wer mit wem einen Vertrag hat...
"Müsste ich nicht gefragt werden wieviele leute heir wohnen?"
- Ja, von DEINEM (Miet-)Vertragspartner, also VM.
"Warum wird laut eines gerüchts sofort so ein brief geschickt und glauben geschenkt? Mein vermieter hat private dinge dort erzählt bei der hausverwaltung wie das mein bruder öfters mit seinen kindern bei mir zu besuch ist weil die hausverwaltung das wissen wollte. Dürfen die das fragen oder darf mein vermieter sowas erzählen von mir? aus datenschutz grüden oder privaten gründen?"
- Wende Dich bitte an Deinen VM.
"Meine neffen sind in den ferien zu besuch auch mal 2 wochen oder 3 am stück. ist das nicht erlaubt?"
- Doch, das ist noch im Rahmen.
"ich darf doch auch vom amt aus 60 wochen am stück besuch haben oder nicht?"
- 60 Wochen?????
"was kann ich tun wie kann ich vorgehen? möchte mir das nicht unbedingt gefallen lassen von der hausverwaltung das ich einfach umgangen werden und es mich alles nix angeht. die sich aber über meine privaten sachen unterhalten ohne das ich dabei bin."
- Wie gesagt, Dein VM ist Dein Anbrechpartner.
Und wenn ich mir dann noch diese Überschrift: Mietmängel die nicht da sind (Kaution) ansehe, dann frage ich mich ernsthaft, welche Antworten du hier erwartest.
Ich mich auch ... (längst nicht mehr).
Auf der Nebenkostenabrechnung von 2011 steht bei Pers : = Anzahl Personenmonate im Abrechnungszeitraum
Ihr Anteil : 36 / Insgesamt 232
In der Nebenkostenabrechnung von 2012 steht : Ihr Anteil : 36 / Insgesamt : 276
Jetzt frage ich mich natürlich, warum es denn bei 2012 ein höheres Ingesamt zustande kommt ?
Hat sich der Vermieter dort verrechnet oder hat das " Insgesamt" nichts mit meiner Abrechnung zutun?
Hallo Natalie,
die Antwort hast Du doch bereits selbst gegeben, denke noch mal selbst nach...
MaxXXX:
"erst einmal danke für die Antworten. Zumindest die, die du mir auch ins Gesicht sagen würdest."
- Bin eben direkt und ehrlich.
"Der rest ist natürlich einfach nur Käse."
- Latürnich ist das Geschmacks- oder Ansichtssache.
"Ein ÜP gibt es allerdings nicht."
- Selbst schuld.
"Vielleicht kann hier noch jemand anderes antworten, der auch mal unter Menschen geht."
- Dann hoffe mal auf Antworten, die Dir schmecken...:o
Dann mach das und danach kannst du dich wieder melden, oder auch nicht. Denn die Geschichte, die du da erzählst passt besser zu BILD oder RTL2.
Ich jedenfalls habe mir den Roman nicht angetan, sondern nur den letzten Satz gelesen.
Ich auch nur den ersten und mittleren Satz, dann die Soap weitergeleitet an das Grüne Blatt...:eek:
Bedaure, da muss ich deinem Sadismus leider widersprechen. Du kennst mich nicht, wieso denkst du du kannst über mich urteilen?
Denk' mal nach, Rambo!![]()
Hallo MaxXXX,
als Username den eines Künstlers zu nehmen halte ich für weniger gelungen.
"Ich habe einen sehr unseriösen Vermieter."
- Was sollen wir mit dieser Vorverurteilung (Deine persönliche Meinung) anfangen?
"Ich möchte demnächst ausziehen, kann mir bei ihm aber vorstellen, dass ich die Kaution nicht wiederbekomme.
- Was sollen wir mit dieser Vorverurteilung (Deine persönliche Meinung) anfangen?
"Wie kann ich denn sicherstellen, dass der Vermieter nicht behauptet, dass Mietmängel bestehen, obwohl dies nicht stimmt."
- Er ist in der Beweispflicht. Sicherlich wirst Du eine Zustandsbeschreibung der Mietsache bei Mietbeginn haben? Und jetzt bei Mietende dürfte wiederum ein Protokoll erstellt werden. Ausserdem dürfte es Vereinbarungen im Mietvertrag geben.
"Gibt es (bezahlbare) Gutachter"
- Ja (zumindest für mich...)
"oder kann man da etwas über (Miets)Rechtsschutz machen?"
- Erst dann, wenn ein Fall gerichtshängig wird oder ist.
"Ich habe die Wohnung damals unrenoviert übernommen"
- Dafür gibt es ja das ÜP von damals.
"das Badezimmer war teilweise nicht so toll: 70er Jahre Gelbgrünefliesen"
- Geschmacksache, die Du seinerzeit akzeptiert attest.
"... in denen jede Menge schrauben reingekloppt wurden u.s.w."
- Sowas macht nur ein Bekloppter. Ich nehme an, dass sich Dübellöcher in den Fliesen befanden.
"Der Unterboden hat auch schrammen und ist teilweise in keinem guten Zustand."
- Zwei Möglichkeiten: Entweder Du hast ihn seinerzeit beweisbar so übernommen, oder Du hast ihn während der Mietzeit so zugerichtet und wärest demnach schadenersatzpflichtig.
Hallo pandamona,
denke mal nach: Natürlich dürft Ihr nur Eurem Vertragspartner ggü die Miete mindern.
Was haben denn die Stadtwerke mit Euren Problemchen zu tun?
Rückwirkende MM ist eigentlich nicht möglich, m.W.
Hallo Banjaku,
wieso Abmahnungen widersprechen? Ich würde sie wegheften und in keinster Weise reagieren.
Zum Besichtigungsrecht: 1x jährlich würde ich akzeptieren, mehr nicht. Dazu würde ein Satz genügen.
Hast Du mal darüber nachgedacht, weshalb sie Euch los werden wollen?
Leider... lässt's sich (vor allem) auf allein erziehenden Müttern besonders gut herumhacken - weshalb Du Dich bemühen solltest, diesen Zustand zu beenden.
Die Begründung zum §573 wird sein, dass sie Geld aus dem Verkauf der Wohnung benötigen, um den eigenen Umbau weiter finanzieren zu können. Denn ohne das Geld müsste ein Kredit aufgenommen werden, für den natürlich Zinsen fällig werden. Und dies ist der "erheblich" Nachteil.
Ist diese Begründung hier auch möglich?
Latürnich wäre diese Begründung möglich, jedoch dürfte sie m.E. nicht anzuerkennen bzw. wirksam sein.
Da Du nun wohl genügend Argumente und Beweise hast, "wiederhole" ich Satz 4 in #3.
Dann berechnen die einen anderen Zeitraum wie als "Verbrauchszeitraum" angegeben ...? Sehr seltsam.
Bei den BK-Abrechnungen sind die Beträge anzugeben, die der VM im Abrechnungszeitraum gezahlt hat. Die Ablesedaten können bis zu einem gewissen Prozentsatz abweichen, das gleicht sich ja immer im Folgejahr aus.
Der VM meinte wohl, besonders clever gewesen zu sein und hat sich unelegant von hinten durch die Brust in's Knie geschossen...
Ich würde mit einem lapidaren Satz dem Wasserkostenbegleichungsbegehren
widersprechen wegen Verfristung.
In jedem Fall aber würde der Vermieter meiner Ansicht nach nicht gut daran tun, jetzt keinerlei Einsicht zu zeigen.
Richtig. Und deshalb von meinem MFH mit 5 Bewohnern die elektrische Daten: Im letzten einjähr. Abrechnungszeitraum waren es 216,95€ für Zählergebühr und 561 kWh für Allgemein- und Heizungsanlagenbetriebsstrom.
Empfehle ebenfalls, einen RA zu konsultieren.
Du hältst uns sicherlich auf dem Laufenden...
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