Beiträge von Berny
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Hallo Tina1991,
Euer unliebsamer Mitbewohner hat seine Siffbude ja nicht alleine für sich gemietet, sondern sie ist Teil EURER ALLER Mietsache. Ich wüsste nicht, was Euch Braven davon abhält, die gesamte Mietsache zu säubern.
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Hallo Hariet,
soweit ist es wohl klar: Die NK-Abr. 2012 haste zu spät bekommen, sodass der VM keine Nachforderungen mehr stellen kann.
Für die Zeit 1.1.-31.7.13 hat der VM das Recht, einen angemessenen Betrag aus der Kaution zurückzubehalten. Diesen sollteste evtl. selbst ermitteln."Wie sollte ich im weiteren Verlauf verfahren? Soll ich ihm eine weitere Mahnung schicken oder mit einem Anwalt drohen?"
- RechtsBERATUNG gibt's hier nicht... - Ich würde schriftlich eine wasserdichte Forderung stellen und jenachdem überlegen, den Rechtsweg einzuschlagen. Kosten-Nutzen-Risiko abwägen. Dass VM gerne Kautionen nicht zurückzahlen, ist sogar heute noch Thema im TV gewesen... -
es wird moniert, das noch um 23:00 in der Wohnung gegangen wird - Stühle gerückt werden und/oder diese etwas "quietschen". Passiert durch aufstehen und sich etwas zu trinken/essen zu holen - sich wieder hineinsetzen etc. .
Habe zwar alles getan, um die Geräusche zu minimieren - Filzgleiter und alles gepolstert- aber es wird weiterhin verlangt, das ab 22:00 absolute Ruhe im Haus herrscht. Meine Mutter meint, sie brauche ihren Schaf - und ihr Schlafzimmer liegt genau unter dem "Lärm" Zimmer.
Möchte ja nun Streitigkeiten vermeiden - ein Auszug ist leider nicht machbar - es besteht auch ein eingetragenes Wohnrecht.
Ist unser Verhalten um diese Zeit nach Mietrecht noch ok oder liegt hier schon eine nächtliche Ruhestörung oder Belästigung vor
Würde mich über aussagekräftige Antworten freuen und bedanke mich schon mal im Vorab.
Das ist ja eine gaaaanz schlimme Angelegenheit.... Tipp: Morgen ab zum Rechtsanwalt!! -
... hat der Makler das Recht die Bescheinigung nur persönlich vorzuzeigen oder habe ich das Recht eine Kopie per Fax, Mail oder Post zu verlangen?
Nur Ersteres. -
KielerJung:
"Ich glaube hier schreiben nur Vermieter oder? :)"
- Jaa, und zwar nur amtlich geprüfte."... dass ein Heizörper, der weniger genutzt wird (so sehr viel) mehr verbraucht haben soll."
- Diese Nummer ist schon recht alt: Alle, die sich hier über hohe Heizkosten beschweren, haben ka "kaum" geheizt, da sie immer abwesend waren usw usf etc. -
Justus89:
"Der Vertrag wurde also zwischen dem Vermieter und mir geschlossen."
- Tja, sowas ist ja völlig "neu"..."Ich habe keine richtige Adresse des Vermieters.
Als Vermieter ist zwar sein Name angegeben, ansonsten steht dort nur die Postleitzahl und der Ort."
- Toll, und das fällt Dir jetzt schon auf?"Das heißt wohl, dass ich nochmal beim Makler anrufen muss und freundlich nach dem aktuellen Sachstand frage und hinterrücks weise ich auf die fehlende Adresse im Mietvertrag hin."
- Was hältst Du davon, den Makler direkt zu fragen? -
Die ista sagt weiterhin, dass auch keine Röllchen (Verdunstungsmessung) aufbewahrt werden.
Richtig: Die Röhrchen werden nicht aufbewahrt. Und bei denen halte ich Fehlmessungen für (eigentlich) ausgeschlossen.
Anders bei den elektronischen HKVs: Bei meiner Immobilie gab's vor zehn Jahren bei den neu installierten 18 Stück deren zwei, welche sogar rückwärts zählten... alle wurden dann ausgetauscht. -
ich werde in der nächsten Zeit aus meiner Wohnung ausziehen und habe jetzt schon etwas Kopfschmerzen, wenn ich da die Auszugsmodalitäten denke.
Weshalb? Mache doch zusammen mit dem VM eine "Vorabnahme" mit Zweifachprotokoll. -
Sie haben laut Mietvertrag das Recht auf den Ihnen zugewiesenen Platz ein Auto abzustellen.
Nicht mehr, nicht weniger. Unannehmlichkeiten müssen Sie zwischen den Mitbewohnern klären; dafür ist das Mietrecht nicht zuständig.
Notfalls umsteigen von Trabbi auf S-Klasse, dann passt niemand mehr dran vorbei. -
Hat jemand noch ein paar vernünftige Aussagen bzw. Tipps?
Ich gehe davon aus, dass Du den SP und die Umgebung vor Anmietung besichtigt hast. Mehr muss ich da wohl nicht sagen... -
Und wenn alles nicht hilft, ein Gutachter wird Dir gerne helfen... für drei- bis vierstelliges Honorar...
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Dann schon.
1. Wenn ich Makler" höre, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an.
2. Jeden Tag steht irgendwo morgens ein Dummer auf...
Ich würde dem Mietvertragspartner (Vermieter) die Mängel beschreiben, auch seit wann sie existieren, und ihn per Einwurfeinschreiben auffordern, diese zeitnah zu beheben, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.
Wenn Du eine Reaktion bekommst, meldeste Dich hier wieder. -
wir ziehen ca. ende April aus jetzt will der Vermieter vorher noch das Badezimmer komplett Renovieren muss er nicht warten bis wir ausgezogen sind??
... und Euer Schlafzimmer darf er auch erst nach Rückgabe der Mietsache benutzen. -
Die Wohnung muss bei Beendigung des Mietverhältnisses in hellen, neutralen Farben übergeben werden. [...]
Das ist das einzige, was relevant ist. Zusätzlich natürlich ohne Beschädigungen und besenrein. -
Hallo Möbiusband,
ich würde also die Abseiten nicht, den Wintergarten zu 50% zur Wohnfläche mitzählen. -
Es taucht eine Buderus 172-14 auf. Das ist eine Gas-Therme. Danach ist nur noch von Flüssig-Brennstoff und Öl die Rede. Vielleicht ist das ja richtig und es sind mehrere Feuerungsanlagen im Haus? Es wird da ja auch 2 mal eine identische Ölfeuerstätte/Emissionsmessung angerechnet. Aber welche Feuerstätten davon gehen Deine Wohnung etwas an?
Das frage ich auch: Wieso bei einer neuen Gas-Therme nun 2 Öl-Emissionsmessungen? Würde ich auch nachfragen. -
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Hallo apfelgarten,
es ist ja möglich, dass die in Rechnung gestellten Kosten ausschliesslich mit dem Austausch der Heizungsanlge zusammnhängen, wonach also eigentlich der Hauseigentümer sie zu zahlen hätte.
Da die neue Anlage wohl rund 5000€ gekostet haben wird, würde ICH mich gerne diskussionslos mit den hundert Euronen daran "beteiligen". -
Danke für die ganzen Antworten!
Gerne!
Ich meine, dass der VM sich nicht damit herausreden kann, dass sein Rechenprogramm nicht richtig funktioniert hat bzw. der neue Mitarbeiter noch nicht alles weiss. Eine Endkontrolle hat der VM zu machen bevor er seinen Mieter mit der Abrechnung (Bringschuld) beglückt.
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