Gut aufgepasst, dafür gibt es 3 Fleißkärtchen von mir.
Tja, man soll ja schliesslich auch gönnen können...;)
Gut aufgepasst, dafür gibt es 3 Fleißkärtchen von mir.
Tja, man soll ja schliesslich auch gönnen können...;)
Der Abrechnungszeitraum ist 12 Monate, nicht nur i.d.R. Der Nutzungszeitraum kann kürzer sein. Hat sich das geändert? Mir nicht bekannt.
Ein Abrechnungszeitraum muss nicht immer 12 Monate sein.
Volle Zustimmung.
Der Abrechnungszeitraum beträgt ja *) 12 Monate, also es werden alle in diesem Zeitraum angefallenen Kosten für die NK-Abrechnung herangezogen. 7/12tel sind richtig.
*) i.d.R.;)
Für die Abrechnung sind alle im Abrechnungszeitraum *) angefallen Kosten relevant.
Egal ob sie vor , in oder nach dem Nutzungszeitraum des Mieters entstanden sind.
Umgelegt werden die Kosten anteilig zum Nutzungszeitraum des Mieters.
*) anrechenbare bzw. umlegbare/verteilbare;)
Ist so eine Verbotsklausel zulässig?
Nur, wenn sie im neu abzuschliessenden Mietvertrag (zusätzlich) vereinbart wurde.
Ja, das stellst Du Dir richtig vor
Wir sind ein Vier-Parteien-Haus, auf jeder Etage eine Partei. Die Kellerräume sind aber gemauert und mit einer Stahltüre versehen. Theoretisch fliegen die Kessel nach der nächsten Feuerstättenüberprüfung raus, da sie von 1979 sind.
Dann würde ich mich mal mit dem Bezirksschorni dahingehend unterhalten...
Auch wenn es unsinnig ist und ich es bislang auch noch nie so gesehen habe: In den Kellerräumen jeder Mietpartei befindet sich jeweils ein Heizkessel, mit dem anscheinend über einen separaten Heizkreislauf die eigene Wohnung beheizt wird.
Muss man sich das so vorstellen: In jedem durch Lattenrost(?) abgesperrten Mieter-Kellerraum befindet sich ein mit Gas befeuerter Heizkessel...?
Ich stelle mir das gerade mal in dem von mir bewohnten 8erMFH vor...![]()
Du hast die Antworten doch schon selbst gefunden, was soll ich denn da noch schreiben?
evtl. dass da noch zu klären wäre, ob der Absender dieses Schreibens dazu nachweisbar autorisiert war...
Die genannten Argumente und Gegenargumente wird wohl letzendlich ein Richter zu werten haben - es sei denn, die Parteien einigen sich (soll es ja heutzutage immer noch geben...).
Hallo kamilaroi,
leider muss ich Dich enttäuschen. Das Mietverhältnis kann jetzt rechtsgültig nur zum frühestens 30.06.2017 gekündigt werden - es sei denn, dass Ihr sogar noch einen länger andauernden Kündigungsverzicht vereinbart hattet.
Meine Frage: ist das rechtens, dass ich dann über 2 Monate keine nutzbare Küche habe, auch wenn angeblich meine Spülmaschine Schuld ist?
Das könnte wohl die Antwort sein...
Aber wir befinden uns in einem anderen Thread. Nicht ich war der Fragesteller. Hatte nur geantwortet, wie das bei mir ist.
... getreu Deinem Usernamen...:eek:
Auch an dieser Stelle noch ein riesen Dankeschön für die Antworten. Ziemlich spät, aber ich bin eben chaotisch:o
Solches Verhalten hat schon seinen Preis - aber jede/r so, wie sie/er will.
Chaotin:
"Die Mieter müssen putzen"
- gemäss welcher rechtsgültigen Vereinbarung?
"Außerdem bekommen wir trotz Putzdienst (im Mietvertrag vereinbart) in den Betriebskosten einen Posten mit Reinigungsarbeiten."
- Finde ich korrekt.
Dann kam ein Schreiben vom Anwalt, dass ein außerordentliches Kündigungsrecht mit 3 Monaten bestehen würde.
Rechtsgrundlage? Merke: Der Anwalt schreibt das, was sein Mandant/Brötchengeber will.:o
Hallo WM1893,
ich würde der Kündigung mit Hinweis auf geltendes BGB-Recht widersprechen.
Was die Mietezahlung betrifft, so enden Wohnraummietverträge regelmässig zum Monatsletzten. Dein Ansprech-/Vertragspartner ist grundätzlich die im MV benannte Person.
Die Heizung wird nicht über eine Gastherme betrieben, sondern im Keller steht pro Mietpartei jeweils ein ganz normaler Heizkessel; einen Überlauf oder ähnliches konnten wir und auch der Installateur dort nicht finden.
Auch nicht ein Ausdehnungsgefäss https://www.amazon.de/Buderus-Membran-Druckausdehnungsgef%C3%A4%C3%9F-f%C3%BCr-Heizungsanlagen-Nennvolumen/dp/B007CU038U/ref=sr_1_6?ie=UTF8&qid=1489577568&sr=8-6&keywords=ausdehnungsgef%C3%A4%C3%9F - oder ist das bereits in der Therme/Heizkessel intergriert?
Schliesse mich dem Vorproster an.
Und daß der Vormieter die Wartung jahrelang versäumt hat und der Mangel anscheinend auf ihn zurückzuführen ist, hat keine Relevanz?
Beweise.... Gutachten.... Rechtsstreit... Anwalts- und Gerichtskosten....:eek:
Entlüftet wird im Haus scheinbar durch ein ominöses Überlaufgefäß, das aber niemand genau lokalisieren kann.
Könnte sich auf dem Dachboden befinden.
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