Hallo penzer,
die Mietsache sollte eigentlich an Ort und Stelle übergeben werden...![]()
Wenn der HV (wahrscheinlich i.A. des VM) kommt, kannst Du davon ausgehen, dass das so i.O. ist. Jedenfalls solltest Du die Übergabe mit Zustandsbeschreibung und Schlüsselübergabe schriftlich 2-fach machen.
Auf RAe des MV würde ich mich nicht verlassen.
Ich würde eine Übergabe für den 30.04. anstreben, notfalls spätestens am 02.05. (Der 1.5. ist doch allg. Feiertag?)
Beiträge von Berny
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Hallo penzer,
Dein Vertragspartner ist derjenige, der im Mietvertrag benannt ist. Hast Du ihn schon mal kontaktiert? -
Und.....war die Tür auch abgeschlossen, kein Schlüssel da bzw der öfnnete nicht und Du hast dabei vor der geschlossenen Tür gestanden?
Nee, dat Dingens war einfach abgebrochen. Die Tür war nicht (mehr) verschlossen. -
Der Sinn eines Einsteckschlosses ist es, dass ...
ich dieses beim vorletzten Mieterwechsel wegen abgebrochener Schnappe (dem dreieckigen Dingens) selbst ausgewechselt hatte...:) -
<<< Das ist ein Schließzylinder
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. <<< und das ein EinsteckschloßDer Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
Man braucht also beides um eine Tür abschließen zu können.
Danke für die Info. Letzteres war mir nicht unter diesem Namen bekannt.
Den Schliesszylinder ohne Beschädigung des Einsteckschlosses (einfach) austauschen war nicht möglich? -
Hallo Maik,
kannst Du bitte "Einsteckschloss" erklären? Kann das nämlich einem Schliesszylinder nicht zuordnen.
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der Vermieter ist dazu verpflichtet, eine zu dem Zeitpunkt der Anmietung vorhandene Anschlussmöglickeit auch weiter zu gewähren und in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten.
So isses. Frage mich nur, ob nun sämtliche VM in der bunten Republik die Anschlüsse (selbst?) umzustellen haben... -
Moin halx,
wenn die Signalversorgung von T auf T2 umgestellt wird, ist dies kein mietrechtliches Problem, und der Vermieter ist somit aussen vor. Du solltest den Provider kontaktieren. -
Ebenfalls ohne Gruss:
Ich habe meine Wohnung gekündigt zum 01.07.2017.
Abgesehen davon, dass es sich hier um den 30.06.2017 handelt, ist diese Kündigung rechtswirksam und nicht abänderbar.
Zwecks Aufnahme einer Drittperson sollteste Deinen Vermieter kontaktieren. -
Meine Frage: ist das rechtens, dass ich dann über 2 Monate keine nutzbare Küche habe, auch wenn angeblich meine Spülmaschine Schuld ist?
Kannst sie ja auf Schadenersatz verklagen...:o -
Hallo Zwen,
mglw. wird meine Antwort/Meinung nicht so ausfallen, wie Du gewünscht hast..."Wir hatten unsere Wohnun fristgerecht zum 31.12.2016 gekündigt."
- ok."Wir haben in den Wochen vor diesem Termin unseren Vermieter des öfteren kontaktiert um einen Übergabetermin zu vereinbaren, aber offenbar hatte er es nicht so eilig. Am 29.12. hatte er dann enldich Zeit und kam in die Wohnung zur Übergabe."
- Hier hätte es schon bei Euch klingeln sollen...:("Er hat dann folgende Mängel festgestellt:"
- welche auch von Euch schriftlich bestätigt wurden?
Wurde ebenfalls schriftlich (2-fach) festgehalten, wer welche Mängel auf wessen Kosten innerhalb welcher Zeit zu beseitigen hat? (Du merkst schon, worauf ich aus bin...)."Die Wohnung sollte erst im Februar weitervermietet werden, da er das Bad noch renovieren wollte"
- Seine Privatangelegenheit."und so haben wir ihn gefragt, ob wir den Schlüssel noch behalten sollen um die Mängel zu beseitigen!"
- ... damit er einen Grund hat, von Euch noch weitere Nutzungsentschädigung zu verlangen...:("Er hat uns daraufhin gesagt, dass er erstmal mit den Nachmietern sprechen möchte, ob sie die dunklen Wände
überstreichen möchten, oder ob das ok ist. Dann würde er uns eine Info zukommen lassen und wir könnten dann
die Mängel beseitigen."
- Blabla (entschuldige!)"Wir haben ihm den Schlüssel dann übergeben,"
- Somit konntet Ihr ja auch gar nicht mehr herin zum Renovieren..."ein Protokoll wurde nicht ausgefüllt."
- Wetten, dass Ihr zukünftig nichts mehr mündlich machen werdet...?"Wir haben dann nichts mehr von Ihm gehört und dachten die Sache wäre wohl für die Nachmieter ok gewesen."
- Ihr dachtet...:("Nun haben wir gestern die Nebenkostenabrechnung erhalten und in der Anlage befand sich eine Aufstellung der Renovierungskosten. Jede einzelne Position war aufgeführt (Tapete, Silikonentferner, Kellerschloss usw.)"
- Eine Betriebskostenabrechnung hat diese ZUsätze NICHT zu enthalten."Darunter dann noch ein vorwurfsvoller Satz, dass er seine Arbeitszeit ja nicht in Rechnung stellen würde, mit einer Auflistung aller Tätigkeiten!"
- Gib' dem Affen Zucker - oder wie heisst der Spruch...?"Wir hatten eigentlich immer ein recht gutes Verhältnis zum Vermieter, aber ..."
- das wahre Gesicht ...:("das finden wir nun doch ein wenig enttäuschend und ungerechtfertigt."
- Das Gesetz kennt keine Sentimentalitäten."Unserer Meinung nach hätte er sich nochmal melden müssen um uns die Möglichkeit zu geben die Mängel zu beseitigen."
- War aber wohl schriftlich nicht vereinbart gewesen..."Wir hatten ihn ja bei der Übergabe mehrfach darauf hingewiesen, dass wir die Reparaturen noch ausführen werden."
- Wurde das vom VM (schriftlich) genehmigt? Welche Zeitspanne?"Außerdem haben wir durch die Renovierung die wir z.Zt. selbst durchführen das Material sowieso zur Hand und das auch wesentlich günstiger."
- Ist unerheblich."Das Kellerschloss liegt auf der Rechnung z.B. 4x über dem üblichen Preis."
- Rechnung von wem?"Die Frage ist nun, ob wir die Rechnung begleichen müssen?"
- Wenn die Forderung berechtigt ist, ja. Aber das vermag ich nicht zu beurteilen. -
Gut, aber mir darf deswegen nicht gekündigt werden?
WESHALB ???
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...die wohnung montag reingestellt wird also im internet ,sollten wir davon screenshots machen als beweiss??? (falls vermieter das wirklich macht mit eigenbedarf obwohl er verkaufen möchte)?
Schadet ja nichts...:) -
Hallo
ich bin ... vor dem 1.11.'15, eingezogen.
Damit hat sich das Thema doch schon erledigt...:p -
Aber es gab doch vor dem 1.11.'15 auch schon Bußgelder?
Wo kann man das nachlesen? -
Nun bleibt uns die frage was können wir da machen da ...
Hallo, momentan könnt Ihr erst mal die schriftliche Kündigung des Vermieters mit der nachvollziehbaren Begründung abwarten. Dann meldet Ihr Euch wieder hier. -
Nun, nachdem ich dein verlogenes Geblubber kommentiere, wird dieser Thread auch entfernt. Und das ist gut so.
Abwarten...:( -
Berny, es wäre wissenswert aus welchem Anlass Threads gelöscht werden. Ist das ein Geheimnis?Du bis doch Moderator hier, warum wird das nicht öffentlich geschrieben, wäre doch für den TE wichtig zu wissen, und dieser ist ja nun nicht verantwortlich für die Löschung.
Die Gründe für dir Beendigung (nicht Löschung) von Threads werden regelmässig auf der Übersichtsseite angegeben. Auch Du trägst teilweise Deinen Anteil bei. -
Kein Zugriff drauf
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Das kann daran liegen, da das erste von Dir erstellte Thema inzwischen von mir zwecks Eskaltionsvermeidung geschlossen wurde. -
Ich hatte dieses Thema zuvor schon mal im Forum, denke aber das ich es aus versehen gelöscht habe.
Bin dankbar für jede Hilfe
Nein, Du hattest es nicht gelöscht. Im vorherigen Thread https://forum.mietrecht.de/thread/12256-R…muss-streichen/ gibt es Stellungnahmen dazu.
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