Hallo Peter,
"Die Abrechnung für die Zeit vom 1. Mai 2012 bis zum 15. Juni 2012 habe ich im Januar 2014 erhalten,"
- OK.
"Die Umlage personenbezogener Kosten erfolgte anhand des Schlüssels 29/130. Wir waren zu zweit, insgesamt wohnten neun oder zehn Personen im Haus (darunter ein Kleinkind)."
- Scheint i.O. zu sein.
"Beim Auszug wurde der Heizölbestand abgelesen (Einzelöfen mit zentraler Ölversorgung)."
- Öl ist immer schwierig, hier gibt es erfahrungsgemäss immer wieder Probleme...
"In der Abrechnung steht ein nicht näher erläuterter Heizkostenbetrag; die Ablesung wurde nicht berücksichtigt. Angegeben waren lediglich (nicht näher belegte) Gesamt-Ölkosten (in EUR)"
- Bei der HV steht Dir Einsichtnahme in die Originalbelege und Erklärung der Rechnungsgänge zu.
"der auf uns entfallende Anteil (in EUR), der aber auch nach VDI-Gradtagzahlentabelle deutlich zu hoch ist."
- Bitte die Zahlen.
"Auf meine mehrfach vorgebrachte Bitte um Erläuterung der verwendeten Schlüssel lautete die monotone Antwort immer wieder, ich solle doch zur Belegeinsicht zur Hausverwaltung kommen."
- Die Antwort war korrekt.
"Am 18. Februar 2014 habe ich der Hausverwaltung erklärt, dass ich die Abrechnung ohne Erklärung der verwendeten Schlüssel nicht akzeptiere; seitdem habe ich nichts mehr gehört."
- Richtiger wäre ein schriftlicher Widerspruch mit der genannten Begründung gewesen.
"Kann ich erwarten, dass die Hausverwaltung die verwendeten Schlüssel erklärt?"
- Ja, bei ihr vor Ort.
"Können die Heizkosten trotz Ablesung beim Auszug nach Gradtagzahlen abgerechnet werden?"
- Wenn die vorliegenden Werte eine genaue(re) Berechnung zulassen, nein.
"Wenn ja: Welche Gradtagzahlentabelle ist maßgeblich?"
- Ich arbeite nur mit der nach VDI 2065. Hast Du noch andere? Die mögen übrigens ja nach Klimagegend unterschiedlich sein.
"Es ist mir bekannt, dass der Mieter keine Nachforderungen akzeptieren muss, wenn ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode keine gültige Abrechnung vorgelegt wird; ich erwarte aber eine Rückzahlung. Was gibt es hier zu beachten?"
- Dass Du sie e.F. einforderst unter Mitteilung der IBAN+BIC.