Laut Mietvertrag sind "die Räume bei Beendiung der Mietzeit ordnungsgemäß, gereinigt zurückzugeben".
ordnungsgemäss gereinigt ODER ornungsgemäss und gereinigt?
Laut Mietvertrag sind "die Räume bei Beendiung der Mietzeit ordnungsgemäß, gereinigt zurückzugeben".
ordnungsgemäss gereinigt ODER ornungsgemäss und gereinigt?
Hallo finnbob,
gibt es eine Zustandsbeschreibung der Mietsache / Übergabeprotokoll vom Mietbeginn? Falls ja, welche schriftlichen Vereinbarungen?
Hallo Berny,
Sieh mal hier, Deutscher Mieterbund Nordrhein-Westfalen e.V.: Startseite
Auf der rechten Seite unten. Betriebskostenspiegel Download.
Werde Euch auf dem Laufenden halten.
Ahoi, Capitano,
danke, werden wohl monatliche Preise pro m² Mietfläche sein.
Ja, halte uns bitte informiert.
PS: Eine Zusendung der Berechnungsunterlagen kannste nicht einfordern, jedoch persönliche Einsicht bei denen.
Einer hat 119,11 Euro gekostet,
Handelt es sich hier um eine funkvernetzte Anlage?
Habe im anderen Thread - allerdings weniger schroff - bereits geantwortet.
Hier wird Ihnen keine Mietminderung errechnet. Das wäre verbotenen Rechtsberatung. Es kann nur auf diverse Urteile zur Sache im Internet verwiesen werden.
Schliesse mich an. Der andere Thread von ihm müsste doch wohl ausreichen.
bonzana:
"Da wir nun kündigen werden, ..."
- Dann sieh zu, dass Ihr das JETZT gebacken bekommt.
"und ich die Mängel nicht auf mir sitzen lassen möchte, werden wir jetzt die Miete noch mindern."
- Hoffentlich geht der Schuss nicht nach hinten los. Mehr sage auch ich nicht dazu.
Hallo Wuschel,
selten so gelacht. Diese Investition ist einzig und allein vom Vermieter bzw. Hauseigentümer zu bezahlen.
Hallo Bianca,
ich habe den Eindruck, dass Deine Oma prima abgezockt wird...
"Es ist ein bisschen kompliziert,hoffe aber das ..."
- Abgesehen davon, dass das "das" mit zwei "s" geschrieben wird :o, ist der Fall m.E. garnicht so kompliziert.
"Oma,diese hat zu Ende Januar die Kündigung zum Vermieter,für den 30.April abgeschickt."
- OK, war wohl fristgerecht, falls der VM die Kündigung bis zum 05.02.2014 in seinem BK hatte.
"Im Vorraus hatten wir uns schon einmal mit ihm getroffen,um nach zu fragen wie es mit der Miete so läuft,er meinte das bekommen wir schon hin,da ..."
- Unverbindliches Bla bla...
"Am 24.1. hatte ich mich nochmal telefonisch bei ihm gemeldet,mein Mann hat durch Lautsprecher mit gehört,dort habe ich ihm mitgeteilt das meine Oma die Zusage für die neue Wohnung hätten und wie wir das mit der Miete handhaben.
- Antwort wie vor.
"Da meinte er,das meine Oma im Feb/März nur Nebenkosten zahlen soll und im April dann Mietfrei ist,da er dann den Handwerker rein lässt. Darauf haben wir uns verlassen..."
- Was interessiert mich mein dummes Gerede von gestern...?
"Dann meinte er,er will doch die komplette Feb. Miete."
- Aha, der Himmel klart auf...:p
"Bei der Wohnungsübergabe Ende Februar war das glaube ich,hat er die Schlüssel entgegen genommen,und meinte er will dann doch noch die Miete für März/April haben."
- Steht ihm auch zu.
"Und er fragte dann noch ob wir Renovieren tun.Meine Mutter sagte dann nur,wenn wir müssen,machen wir es,bevor er eine Firma beauftragt.Daraufhin meinte er,nein,das ist okay so."
- Na "schön", ein Blick in den MV (oder eine Frage in diesem Forum
) hätte Euch wohl eher Klarheit verschafft...
"Nun hatte meine Oma von ihrer ehemaligen Nachbarin Besuch,die erzählte ihr das dort schon ein neuer Mieter drin ist,seit Mitte März."
- Ab diesem Termin braucht sie keine Miete mehr zu zahlen.
"Dort bestätigt er die Kündigung zum 30.04.2014 mit dem Vermerk,dass die Kündigungsfrist deutlich länger gewesen wäre."
- Dummes Zeugs, der 30.04. war korrekt.
"(Im Mietvertrag steht,das man nach 10 Jahre Mitervehältniss 1 Jahr Kündigungsfrist besteht,aber da steht weder das es für den Mieter oder Vermieter gilt."
- Gilt ausschliesslich für VM, auch bei alten Verträgen. Das für M war früher vielleicht mal so.
"Es steht noch drin,das er einen neuen Mieter gefunden hat der ab dem 01.06.2014 die Wohnung gemietet hat."
- Kann ja tatsächlich der Fall sein, dass der erst ab 01.06. gemietet hat. Wenn er aber jetzt schon drin ist, dann wie gesagt...
"Es steht drin,das er die Mieten für Feb/März/April von jeweils 353 Euro haben will."
- Halte ich für einen Betrugsversuch, strafbar nach § 263 StGB.
"Dann berechnet er jeweils 100 Euro Nachzahlung von 2012 und 2013. Gesamtbetrag:1259 Euro."
- Mit dieser Aussage kann ich nichts anfangen.
"Auch wäre die Renovierung,gemäß Mietvertrag,geschuldet.
Und dann steht im Mietvertrag nur folgender Satz:
Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume vertragsgemäß im sauberen Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter oder seinem Beauftragten zu übergeben.
Die Wohnung war sauber,EBK wurde ausgewischt und sauber gemacht,Boden wurde gefegt/gewischt."
- somit ist doch für die Oma alles paletti:)
"Ist das jetzt ok mit den 500 Euro?"
- Nöö, wieso, wenn die Miete bis Mitte März(!) bezahlt wurde?
"Und dann ist der neue Mieter nun seit Mitte März drin,und renoviert da wohl rum."
- Ihr solltet unbedingt Beweise sichern!
Hallo miisalein,
auch ich sehe keine legale Möglichkeit, früher als den 30.09.2014 den MV zu beenden.
Ach ja, da fällt mir noch der § 543 BGB ein...
Hallo Capitano15,
"... einen Betriebskostenspiegel für NRW zu rate gezogen"
- Wo kann ich den im WWW finden?
"Alles aAndere wäre laut überzogen und das werde ich den herren der Verwaltung am Montag mal schriftlich mitteilen, mit der Forderung mir eine genaue Berchnung der Betriebskostenvorauszahlung zuschicken damit ich sie rechtlich überprüfen kann."
- Und damit wirst Du uns dann bitte auf dem Laufenden halten...
Meinem Vorredner schliesse ich mich an.
Hallo blume12,
ganz diskret darf ich Dich/Euch mal auf diese Seite aufmerksam machen: Mietr
Hallo Willi,
um EINE Besichtigung der Mietsache pro Jahr wirste nicht herumkommen. Mein VM würde bestenfalls eine weitere Person in Begleitung haben dürfen. Vorankündigung mindestens zwei Wochen vorher.
Hallo Capitano15,
Das ist in der Tat kein Büroversehen, sondern ich halte es - vorsichtig ausgedrückt - für einen Betrugsversuch... § 263 StGB.
Übrigens, denk' nach..: nicht das, was jemand nachzahlen muss oder erstattet bekommt, sondern die Jahresbeträge sind relevant. Daraus errechne ich dann für meine Mieter die zukünftigen mtl. VZ-Beträge, jedoch um 5-10€ aufgerundet um etwas "Spielraum" zu haben.
auf nimmer wiedersehen
Dein Landsmann lässt grüssen: Freddy Quinn - So ein Tag, so wundersch
Die einzige Abhilfe gegen solche "Risiken" habe ich genannt. Wenn's Dir zu teuer ist, lebe mit den Badenixen ... :p
Nee nee, die nixt jetzt woanders herum. Und: Nach der ersten BK-Abr., wo das deutlich wurde, wurden WZ und WMZ eingebaut.
Die nebenkostenerhöhung wurde in dem Mieterhöhungsschreiben nur beifällig erwähnt bei der monatlichen zukünftigen Mietzahlung.
keine Abrechnung und kein weiteres Eingehen weshalb auch die Nebenkosten so trastisch gestiegen sind.
Die "Rechtfertigung" wird dann sicher ein "Büroversehen" sein...
wenn der Vermieter vor Einzug bereits wusste dass 2 Katzen ebenfalls mitziehen werden hat er die Abnützung, die zusätzlich durch die Katzen verursacht gebilligt und muss diese als "normal" ansehen, fertig.
Fertig, aha... Dann wart mal ab---
Hoffe, das es Dir reicht und Du aus dem Foto einen Schluß ziehen kannst.
... und die Betriebskosten-VZ-Erhöhung...?
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