Beiträge von Berny

    Hallo f_m,

    "der Vermieter sicherte aber bei der Besichtigung zu, dass alles weiß übergeben wird."
    - Dann dachte/sagte der VM: "Was kümmert mich mein dummes Gerede von gestern..."

    "Vergangenen Sonntag war dann die Wohnungsübergabe. Der Vermieter hat die Wohnung vom Vormieter abgenommen und für top befunden.
    - Wayne interessiert's?
    Wichtig ist, wie Du die Mietsache lt. schriftlichem von beiden Seite unterzeichneten Übergabeprotokoll übernommen hast UND sie bei Mietende zurückzugeben hast.

    "Ich habe mit ihr über das Thema schon sehr lange telefoniert, schlussendlich meinte sie einfach nur, wir können den Vertrag ja auch auflösen."
    - Das wäre mit einem formlosen Aufhebungsvertrag möglich.

    ich habe den Mietvertrag geerbt und mündlich darauf hingewiesen ,dass ich die Wohnung über nehmen möchte.


    Den Mietvertrag ODER das Mietverhältnis geerbt?
    Wie dem auch sei, natürlich solltest Du der VMn sofort(!) die Übernahme schriftlich erklären.

    meine Mutter ist heute vier Wochen tot ,bisher habe ich noch keine schriftliche Kündigung erhalten. Ich habe gehört,dass die Vermieterin von mir erwartet, dass ich mich bei ihr melde,


    Da hat sie recht. Weshalb sollte denn sie Dir hinterherlaufen?

    BiBu1868:

    "Also nochmal ganz kurz zur Erklärung... ich bin w und blond :)"
    - Ist zu erkennen.

    "Ich bin davon ausgegangen, dass in jeder Mietwohnung in der Küche ein Geschirrspülanschluss und im Bad ein WM-Anschluss vorhanden sein müsste, sozusagen Standard."
    - Nöö, is überhaup nich.

    "Deshalb fragte ich bei der Verwaltung an wegen dem Anschluss. Die Dame war ja am Telefon ganz entsetzt, dass ich im Bad keinen WM-Anschluss habe."
    - Sie war höflich, und Du hast nichts gemerkt...

    "Also ging ich davon aus, dass die Verwaltung dafür auch die Kosten voll übernimmt."
    - Blue eyes...:cool:

    "Nur deshalb jetzt meine Verwunderung über die Kosten... und bei 75 Euro von beiden Seiten stelle ich mir doch die Frage, wem gehört das Ding letztendlich, wenn beide bezahlen."
    - latürnich dem VM. Es sind nämlich nicht 75€ von beiden Seiten, sondern lediglich eine Kostenbeteiligung Deinerseits i.H.v. 75€.

    "Jaja... Frauen und Fragen und Logik...."
    - Du sagst es...

    (PS: Ich bin nicht soo böse, wie Du jetzt vielleicht annehmen magst...:o )

    Ja das denke ich auch, dann muss wohl erstmal ein Elektriker kommen, denn die (nicht vorhandene) Steck-Dose benötigen wir dringend an der Stelle


    Falls die Steckdose fehlt, müssten ja zwei oder drei blanke Drähte dort sein...?:mad:

    placebo76:

    "Keine Satellitenschüsseln, die Kabel hängen so aus der Wand, weiß auch gar nicht wie man ne vernünftige Dose mit Satellitenkabelausgang installiert ..."
    - Ist auch nicht nötig, denn ein Koax-Stecker ("Männchen") am Kabelende genügt.

    "Ob man keinen Elektriker braucht ist die Frage, an Steckdosen traue ich mich nicht so gerne ran ...
    - Oftmals muss auch der in der Wand verbliebende Einsatz gegen eine komplette Steckdose ausgewechselt werden, da die Abdeckungen nicht unbedingt auf vorhandene Einsätze massen(müssen). Und das wäre zwingend Aufgabe einer Fachkraft.

    Hallo Wyverx,

    nun auch noch meinen Senf dazu:

    "ich hab ein Riesenproblem mit meinen Vermietern. (wer hat das hier nicht^^)"
    - Ich bzw. wir bspw...., weder als M noch als VM, aber das ist hier nicht Thema.

    "Erstens fehlt mir seit Einzug der Wasseranschluss in meiner Küche (seit 15.12.)."
    - Der komplette Wasseranschluss oder nur eine leere Leitung vorhanden?

    "Vermieter sagen das sich IHR Vermieter drum kümmern muss, der sagt aber das ich ja den Vertrag mit seiner Mietpartei abgeschlossen habe, er folglich damit nix am Hut hat."
    Der Hauptvermieter hat recht.

    "Desweiteren hat meine Vermieterin anscheinend ganze Besuchergruppen durch meine Wohnung geschleust wärend ich arbeiten war,"
    - Hausfriedensbruch ist eine Straftat gem. §123 StGB.

    "öffnete meine Post"
    - Ist eine Straftat gem. §202 StGB.

    "Eskaliert ist das ganze dann als ich morgens mal das Badezimmerlicht angelassen hatte. Kam 2 Tage später heim, mein Strom war abgestellt"
    - Dürfte ebenfalls eine Straftat sein.

    "Desweiteren erkennen sie meine Kündigung nicht an, wei ich mir vor Monaten mal 25 € bei denen geliehen habund sie noch nicht zurückgegeben habe^^"
    - War da nicht noch der umgefallene Sack Reis in China?

    "Nun zu meinen Fragen: Kann ich die Wohnung fristlos kündigen? (weil kein Wasser etc)"
    - M.E. nein.
    Aber Achtung! Hast Du nachweislich ordnungsgemäss gekündigt? HEUTE Nachmittag läuft der Termin ab für den 30.06.2014

    Achten Sie beim Protokoll aber dann darauf, das die fehlenden Dosen aufgeführt werden. Diese können Sie dann beim Auszug wieder mitnehmen, es ist Ihr Eigentum.


    Richtig! Also unbedingt im Übergabeprotokoll vermerken und von beiden Seiten unterschreiben lassen.
    Ich als Vermieter würde mich schämen, sowas anzubieten.
    Das mit den SatSchüsseln habe auch ich nicht verstanden.

    der-Mieter:

    "Wo steht denn in der HeizkostenVO, dass man monatliche Abschläge zahlen muss. Meiner Meinung nach, dürften auch jährliche, bzw. unregelmäßige Abschläge erlaubt sein."
    - Irrtum! Die HeizkVO sagt natürlich nichts über Abrechnungsmodalitäten aus, die BetrkVO jedoch schon. Und Heizkosten sind ein Teil der Betriebskosten...

    Wuschel:

    "Unser Vermieter hatte das Restöl immer am Ende des Jahres als Anfangskapital für das kommende Jahr stehen lassen, nun muß er es auszahlen."
    - Und wenn inzwischen Mieterwechsel war...?

    "Ist zwar einerseits blöd, denn dann gehört das Restöl dem Vermieter und er muß es quasi uns verkaufen, aber seit dem tankt er nicht mehr so großzügig!!! ;)."
    - Naja, ein Glück, dass wir Gas haben...:)

    smashbob:

    "Das Problem das ich habe, ist dass beide Abzüge kaum Luft ziehen.
    Der im Bad ist sogar komplett zu mit einem Fusselstaubgemisch, was an den Seiten herauskommt."
    - Das ist ja entsetzlich!!
    Ich würde sie keinesfalls reinigen, sondern heute noch zum nächstmöglichen Termin kündigen; das wäre dann zum 30.06.2014.

    Was aber, wenn nun im Anschluss oder kurze Zeit später direkt neue Mieter die Wohnung beziehen und erst dann Schimmel auftaucht? Dann ist ja gar nicht mehr zweifelsfrei nachweisbar, wer nun den Schimmelbefall "verursacht" hat, oder? Wie geht man in so einem Fall vor? Wie gesagt, der Fall ist (noch) nicht eingetreten, aber ich möchte gar nicht erst den Ärger an der Backe haben ;)


    Dann sollteste zur Schlussabnahme noch einen Sachverständigen mitbringen. Ansonsten schliesse ich mich meinem Vorredner an.

    Nitram:

    "Zumindest in einem Zimmer wollen wir aber die Tapete entfernen und direkt auf die Wand streichen."
    - Könnt Ihr machen.

    "Allerdings stellt sich uns jetzt die Frage ob der Vermieter fordern kann, dass wir bei Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherstellen und tapezieren."
    - Ja kann er, denn ansonsten wäre das Diebstahl.:o

    "Unser letzter Vermieter meinte z.B. er würde keine in unterschiedlichen Farben gestrichenen Wände (in einem Zimmer) abnehmen."
    - Da hat er recht.

    "Dahingehend wäre auch die Frage interessant wie es sich mit einem Zimmer verhält, dessen Wände zwar alle in der selben Farbe gestrichen sind, aber nur 3 von 4 Wänden tapeziert sind..."
    - Kann ich nicht beantworten, denn diese Frage bedingt noch Erklärungen über den "Lieferzustand" und Vereinbarungen im Übernahmeprotokoll.

    Thai-Tiger:

    "1.: Wer muss nun den Strom für den Elektrorasenmäher oder das benzin für den Benzinrasenmäher bezahlen? Mieter oder Vermieter?"
    - Wurde bereits beantwortet: Mieter über Nebenkosten.

    "2.: Kann man von uns Mieter verlangen in einem großen Garten mit einem kleinen Elektromäher zu mähen wobei es doch einfacher und leichter wäre mit einem Benzinmäher zu arbeiten?"
    - Aber nicht jedem/r Mieter/in ist die Bedienung eines Benziners geläufig bzw. zuzumuten. Das sollte jedoch rechtzeitig vorher geklärt werden.

    Wuschel:

    "er darf pro Jahr 11% der entstandenen Kosten auf den Mieter umlegen, normal in Form von Mieterhöhung wegen Modernisierung"
    - soweit ok.

    "Er hats aber in den Betriebskosten stehen, was uns aber egal ist."
    - ... abba nicht korrekt ist.

    "nun bekomm ich 200 Euro zurück (lach)."
    - Dann wird es hier demnächst Wuschel-Bräu geben, prost!:)

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