Pflicht zur Gartenpflege

  • Wir sind 3 Mietparteien im einem Haus und per Mietvertrag verpflichtet worden den Rasen im Garten zu mähen.

    1.: Wer muss nun den Strom für den Elektrorasenmäher oder das benzin für den Benzinrasenmäher bezahlen? Mieter oder Vermieter?

    2.: Kann man von uns Mieter verlangen in einem großen Garten mit einem kleinen Elektromäher zu mähen wobei es doch einfacher und leichter wäre mit einem Benzinmäher zu arbeiten?

    Danke!

    LG, Micha


  • 1.: Wer muss nun den Strom für den Elektrorasenmäher oder das benzin für den Benzinrasenmäher bezahlen? Mieter oder Vermieter?

    Das sind Betriebskosten und scnlagen bei Ihnen zu Buche.

    Zitat

    2.: Kann man von uns Mieter verlangen in einem großen Garten mit einem kleinen Elektromäher zu mähen wobei es doch einfacher und leichter wäre mit einem Benzinmäher zu arbeiten?

    Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Gerät.

  • Zitat

    1.: Wer muss nun den Strom für den Elektrorasenmäher


    Irgendwo im Haus wird es eine Steckdose geben, über die der Hausstrom läuft.

    Zitat

    das benzin für den Benzinrasenmäher bezahlen?


    Dieses Benzin rechnet der Vermieter über die Betriebskosten aller Mieter ab.

  • Was verstehst Du unter großem Garten?

    Ich mähe ca. 500 m² mit einem kleinen Elektromäher.

    Mal davon abgesehen, ist die Wahl der Arbeitsgeräte Sache des Vermieters.

    Strom oder Benzin kann der VM als Nebenkosten auf die Mieter umlegen.

    Er kann aber auch, falls das mit Gartenpflege nicht klappt, eine Firma damit beauftragen und die Kosten umlegen.

    Was für Euch günstiger ist, ein paar € für Strom und etwas Zeit oder einige Hundert € für die Pflege durch eine Firma, mußt Ihr überlegen.

  • 1.: Wer muss nun den Strom für den Elektrorasenmäher oder das benzin für den Benzinrasenmäher bezahlen? Mieter oder Vermieter?


    Je nach Vereinbarung. Aber meist wohl der Mieter. Entweder direkt oder später durch Betriebskostenabrechnung.

    2.: Kann man von uns Mieter verlangen in einem großen Garten mit einem kleinen Elektromäher zu mähen wobei es doch einfacher und leichter wäre mit einem Benzinmäher zu arbeiten?


    Wieder abgesehen von irgendwelchen, mir jetzt unbekannten, Vereinbarungen im Mietvertrag: Ein Diktat des Arbeitsmittels dürfte sinnfrei sein. Auch wenn der Vermieter ein Gerät zur Verfügung stellt, darfst Du auch die Nagelschere benutzen. Das erspart auch die Betriebskosten des Rasenmähers ... ;)
    (Das sehe ich also etwas anders als anitari zuvor.)

    Im ernst: Guckst du hier --> Mietrecht: zur Gartennutzung - und Pflege

  • Thai-Tiger:

    "1.: Wer muss nun den Strom für den Elektrorasenmäher oder das benzin für den Benzinrasenmäher bezahlen? Mieter oder Vermieter?"
    - Wurde bereits beantwortet: Mieter über Nebenkosten.

    "2.: Kann man von uns Mieter verlangen in einem großen Garten mit einem kleinen Elektromäher zu mähen wobei es doch einfacher und leichter wäre mit einem Benzinmäher zu arbeiten?"
    - Aber nicht jedem/r Mieter/in ist die Bedienung eines Benziners geläufig bzw. zuzumuten. Das sollte jedoch rechtzeitig vorher geklärt werden.

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