Beiträge von Berny

    Ja, scheint ja kein Weg daran vorbei zu führen. Wo ich mir nur noch nicht sicher bin ist, ob der Besitzer wirklich mein direkter Vertragspartner ist, da nämlich die Verwaltung den Mietvertrag unterschrieben hat und nicht er selbst :confused:
    Daher habe ich ihn auch noch nie gesehen oder gesprochen, geschweigen denn habe ich seine Adresse (müsste ich mir wenn dann von der HV geben lassen).


    Verstehe. Darum merke:
    Besitzer ist derjenige, der im Moment eine Sache besitzt, bspw. ich, wo ich im Geschäft einen Artikel aus dem Regal genommen habe.
    Eigentümer bin ich erst nach dem Bezahlen.
    Vermieter ist Dein Mietvertragspartner, im MV als Vermieter bezeichnet. Unterschreiben kann ja für ihn i.A. eine HV. Im Falle von Problemen kannst Du rechtlich nur den MV-Partner an den Hammelbeinen packen.
    Eigentümer der Immobilie kann jemand gaaanz anderer sein.
    Dein Anbrechpartner ist stets Dein MV-Vertragspartner. Der kann ja zwecks Lösung eines Problems jemanden sonst beauftragen.

    Also am Besten mal wieder eine freundliche Mail an die Hausverwaltung schreiben, getreu dem Motto: "Wie schauts nun aus?" :confused:


    Nein, sondern nicht herumeiern, sondern Nägel mit Köpfen machen: Dem Vermieter (der ist Dein Vertragspartner!) per Einwurfeinschreiben den Mangel schildern und ihn auffordern, ihn zeitnah zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen, um Mietminderungen zu vermeiden. Bezug auf § 535 BGB nehmen.

    Aus meiner Sicht sollten Sie die Keule behalten. Einige Probleme waren schon vor dem Einzug bekannt und wer soll Ihnen wohl sonst den Anaschluß legen, wenn nicht die Telekom?


    Die Weiterleitung + Instandhaltung ab ÜP (Telekom-Übergabepunkt [meistens im Keller]) bis zum Teilnehmer ist VM-Angelegenheit. Falls eine Dose in der Mieterwohnung bei der Besichtigung/Anmieteung vorhanden war, muss der M davon ausgehen können, dass die Leitung bis hier auch funktioniert.

    Hallo TomLogan,
    dieses Mietrecht-Forum befasst sich nicht mit dererlei Problemen.
    Da die Frau keinen MV mit Dir hat, kannste sie (m.E.) 'rausschmeissen, Türschlösser auswechseln und dem EMA schriftlich mitteilen, dass sie bei Dir mangels schriftlichem oder mündlichem MV bzw. geduldeter Weise nicht wohnt.

    Hallo Queenie,

    "Die Terrasse ist ..."
    - so, wie Ihr sie angemietet hattet. Und das war's. No chance.

    "Der Vermieter meinte auf unsere Nachfrage barsch, der Bau wäre abgeschlossen, der Zaun wird nicht mehr weitergebaut. Muss er wegen der Unfallgefahr nicht doch weiterbauen?"
    - Nein, Ihr hatte ja SO angemietet; es sei denn, die Unfallgefahr entstand erst später.

    "Desweitern ist die Decke in unserem Badezimmer tapeziert. Mittlerweilen hängen einige Teile der Tapete nach dem Duschen von der Decke weg."
    - Dann solltet Ihr Euer Duschverhalten überprüfen oder die Tapete entfernen und die Decke mit Spezialfarbe ("antischimmel") für Küchen und Bäder überstreichen.

    "Die Wände sind gefliest. Laut V. dürfen wir nur in die Fugen bohren. Wie soll man aber einen Spiegel bzw Spiegelschrank finden,der so groß ist, um in genau diese Fugen zu passen? Wir haben nun doch die Fliesen angebohrt. Keine Ahnung, ob wir das dann nach Auszug bezahlen müssen? Ein Spiegel im Bad ist doch Standard!
    - Ist i.O.

    "Wir haben keinen Zugang zum Raum, wo unser Stromzähler und Wasserzähler steht. Im selben Raum steht die Belüftungsanlage. Wir dürfen nicht ohne den V. hinein (alle Mieter nicht!), da der Herr meint, wir würden etwas manipulieren. Wir müssen doch den Strom ablesen! Da meinte er, dann wird von der Stromgesellschaft eben geschätzt! Durch Bitten, dass wir eben nicht geschätzt werden wollen, hat er uns doch aufgemacht.
    - Halte ich so für o.k.

    "Die Ehefrau des V. kommt alle 2 Wochen um zu kontrollieren, ob wir die Hausordnung machen! Sie macht regelmäßig die Nachbarin mit 4 kleinen Kindern nieder, dass die Kinder soviel Dreck machen und dann nicht geputzt ist. Sie würden die Fliesen mit dem Dreck zerkratzen! Ja klar!"
    - Seid IHR davon betroffen???

    "Wegen der Belüftungsanlage verbietet uns der V. das Lüften! Er wurde regelrecht zornig, als mein Nachbar nachmittags im Sommer bei offenem Fenster eingeschlafen ist und der V. vor dem Haus etwas arbeitete. Wir dürfen nicht lüften, sonst schimmeln die Wohnungen. Das stimmt doch garnicht!"
    - Latürnich dürft Ihr die Fenster betätigen; es sei denn, dies wäre im MV entsprechend individuell vereinbart untersagt. Aber soo ganz sicher bin ich mir auch hier nicht.

    "Eines Tages sprach mein Nachbar mich an, dass der V. da war und ... hätte bei uns geklingelt und sich aufgeregt, weil niemand zuhause war!"
    - Lass' ihn sich aufregen. Besuche hat er -ausser in Notfällen- 14 Tage vorher anzuündigen.

    "Die Briefkästen stehen im Freien rechts neben der Haustreppe (Westen), dass die Zeitung bei Regen immer schön nass wird!
    Pflasterarbeiten alleine gemacht, weil es zu teuer wäre, es vom Profi machen zu lassen. Dementsprechend sieht es aber auch aus!"
    - Ihr hattet SO angemietet.

    Hallo Marcs_Baby,

    Du scheinst mit Deinem VM völligen Desinformationen zu unterliegen.

    "Zur Info: UnserVermieter wohnt direkt über uns."
    - Also hat das Haus auch nur diese zwei Wohnungen?

    "Es geht um die Nebenkostenabrechnungen von 2012 und 2013 im Vergleich."
    - OK, die 2012er ist wohl erledigt.

    "Im Jahr 2012 ... Die Gebäudeversicherung kostete 355,82 €.
    Im Jahr 2013 ... Die Gebäudeversicherung betrug 414,08 €."
    - Ich gehe mal davon aus, dass die Zahlen ehrlich sind. Wie bereits gesagt: Falls kein anderer Aufteilungsschlüssel im MV individuell vereinbart wurde, ist zwingend Wohnflächen(prozentual)anteilmässig abzurechnen lt. Betriebskostenverordnung.

    "Ich bin mir bewusst, dass natürlich soetwas wie Abfallgebühren und Wasserverbrauch den Personen im Haushalt angepasst werden muss."
    - Muss muss garnicht. In Ermangelung geeigneter+geeichter(!) Messeinrichtungen gilt ebenfalls die WF-%-Aufteilung.

    "Zumal es bei uns nur eine Wasseruhr gibt. Also rechnet er den Gesamtverbrauch und dann anteilig für uns als vierköpfige Familie. Das ist ja auch völlig in Ordnung."
    - Nein, eben nicht.

    "Aber kann es sein, dass man eine Gebäudeversicherung auch auf die Personenanzahl im Haus anrechnet???"
    - Nein, wenn im MV nicht ausdrücklich und individuell anders vereinbart.

    "Ich kann natürlich auch falsch liegen ..."
    - Dazu habe ich mich bereits geäussert...

    "Einen tollen Sonntag noch!"
    - Danke, gleichfalls!

    AjaxMH:

    "Das würde ich bei einem Anwalt klären."
    - Aber erst dann, wenn ich vom Gericht auf Antrag der Gegenseite Post bekomme. Ansonsten wäre mir das Spassrisiko zu teuer.

    "Die Frage ist auch, wie lange rückwirkend der Vermieter überhaupt einfordern darf. 7 Jahre erscheinen mir etwas lang."
    - Mir auch. Ich meine, nur die letzten drei kompletten Kj., also seit 01.01.2011.

    Der Auszug steht an und habe mit der Kündigungsbestätigung , die bitte erhalten alle Schönheitsreparaturen auszuführen gemäß Mietvertrag.
    So nun habe ich letztes Jahr erst renoviert. Zum Beispiel im Wohnzimmer 3 Wände in einem Beigeton und die 4. Wand mit einer Mustertapete.
    Ich wollte mich mal in einem Guten Forum informieren, habe da was mitbekommen am rande mit Schönheitsreparaturen.
    Im Anhang habe ich den Auszug aus dem Vertrag mal angehängt.


    Hast Du (k)eine Fragen? Ist ja schön..., dass wir für Dich lesen sollen...:confused:

    Dies sei mit der Begründung geschehen, dass der Vermieter nicht genügend Zeit hatte sich mit dem Fall zu befassen.
    Nun habe ich gelesen, dass für 2011 eine Frist bis zum 31.12.12 besteht, um die Nebenkosten ein zu fordern und ich bin mir nicht sicher, wie ich mich verhalten soll.


    Sein Pech...
    Wie Du Dich verhalten sollst, wird Dir nur ein RA sagen dürfen (wg. Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz).
    Ich würde nichts unternehmen, denn die Forderung des VM ist wohl deutlich verfristet.

    Sheenja:

    "für die vorhandene Einbauküche mit allen Geräten und Möbelteilen wird kein Mietzins erhoben. Defekte behebt der Mieter auf eigene Kosten."
    - Ob mit dieser Individualvereinbarung der § 535 BGB ausgehebelt werden kann, bin ich mir nicht sicher. Es wurde nämlich noch nicht mal vereinbart, dass der 535 nicht anzuwenden ist.

    "Zusätzlich hat er unter $13 - Punkt 7 Ferner vereinbaren die Parteien, folgendes auch handschriftlich hinzugefügt:
    Alle mechanischen und elektrischen zur Wohnung gehörenden Einrichtungen müssen funktionsfähig und frei von Fehlern und Defekten sein bei Mietbeendigung."
    - Dürfte mit dem aktuellen Schadensfall nichts zu tun zu haben.

    "Die Zuleitung des Wasserhahnes der Küchenspüle ist undicht geworden und es kam zu einem Wasserschaden.
    ... Da die Gebäudeversicherung schon zwei andere Wasserschäden bei anderen Mietern im Gebäude reguliert hätte."
    - Sehr geehrter Herr Vermieter, um weitere Schäden am Gebäude und den Mietsachen zu vermeiden, sollten Sie dringend von einem Fachunternehmen die Installationen überprüfen und e.F. austauschen lassen und nicht versuchen, diese Arbeiten und Kosten auf die Mieter abzuwälzen. Ich empfehle Ihnen ausserdem die Lektüre des § 535 BGB. MfG.

    der Vermieter hat in dem Schreiben wo auch die Abrechnung drin war, nicht geschrieben dass ich die Unterlagen einsehen darf. Dieser fehlende Satz, meint der Mieterverein, wäre der dicke Fehler vom Vermieter gewesen.


    So'n dummes Zeugs vom MV!!
    Die Einsehmöglichkeit ist rechtlich verankert.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!